Reichskulturkammer.- Bildbestand

Identifier
R 56-BILD
Language of Description
German
Dates
1 Jan 1933 - 31 Dec 1945
Level of Description
Collection
Languages
  • German
Source
EHRI Partner

Creator(s)

Biographical History

Geschichte des Bestandsbildners

Der Reichsminister für Volksaufklärung und Propaganda wird beauftragt und ermächtigt, die Angehörigen der Tätigkeitszweige, die seinen Aufgabenkreis betreffen, in Körperschaften des öffentlichen Rechts zusammenzufassen."[1]

Mit diesem klaren Satz wurde das Reichskulturkammergesetz vom 22. September 1933 eingeleitet und es begann die Verstaatlichung und Überwachung der deutschen Kultur, nämlich die zwangsweise Zusammenführung aller im Kulturbereich Tätigen in einer Vereinigung, der Reichskulturkammer. Neben ihrer Zentrale bestand die Reichskulturkammer aus folgenden Einzelkammern:

1.Reichsschrifttumskammer (Bundesarchiv Bestand R 56-V)

2.Reichspressekammer (R 56-IV)

3.Reichsrundfunkkammer

4.Reichstheaterkammer (R 56-III)

5.Reichsmusikkammer (R 56-II)

6.Reichskammer der bildenden Künste

7.Reichsfilmkammer (R 56-VI)

Die Reichsfilmkammer wurde bereits vor Gründung der Reichskulturkammer, am 14. Juli 1933[2] als "vorläufige Filmkammer" errichtet. Die Reichsrundfunkkammer wurde am 28. Oktober 1939 wieder aufgelöst und die Mitglieder auf die übrigen Einzelkammern verteilt.[3]

Die Aufgaben und Organisation der einzelnen Kammern finden sich in den Einleitungen der entsprechenden Findbücher.

Mit der Ersten Verordnung zur Durchführung des Reichskulturkammergesetzes vom 1. November 1933[4] erhielten die einzelnen Kammern die Eigenschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts, die wiederum zusammen in einer Gesamtkörperschaft des öffentlichen Rechts, nämlich in der Reichskulturkammer, vereinigt wurden. Bestimmungen, die die einzelnen Kammern erlassen durften, hatten den Rang mittelbaren Reichsrechts, waren aber beschränkt auf den Bereich der Kammerzugehörigkeit.

In dieser Ersten Verordnung wurde in § 10 festgehalten, dass die Aufnahme in eine Einzelkammer abgelehnt werden konnte, "wenn Tatsachen vorliegen, aus denen sich ergibt, daß die in Frage kommende Person für die Ausübung ihrer Tätigkeit erforderliche Zuverlässigkeit und Eignung nicht besitzt."[5]

Über Eignung und Zuverlässigkeit entschied der jeweilige Präsident der Einzelkammer. Eine Ablehnung bedeutete Berufsverbot, denn die kulturelle Berufsausübung außerhalb der Kammern war nicht erlaubt. Bei der Errichtung der Reichskulturkammer und ihren Einzelkammern gab es aber zunächst keine Ablehnungen oder Verbote, denn die Einzelkammern übernahmen zu Beginn automatisch alle Kulturschaffenden die in den für ihren Bereich zuständigen Berufsverbänden organisiert waren.

Diese Berufsverbände bildeten als Fachverbände einen Teil der Kammer (z.B. Genossenschaft Deutscher Bühnenangehöriger in der Reichstheaterkammer oder Deutscher Sängerbund in der Reichsmusikkammer). Dadurch erwarben die Mitglieder der Fachverbände die Mitgliedschaft in den Einzelkammern, ohne Überprüfung der "Zuverlässigkeit oder Eignung".

Somit befanden sich zu Beginn auch "Nichtarier" oder andere Personengruppen, die nicht dem "idealen Bild" der Nationalsozialisten entsprachen, in den Kammern. Für Propagandaminister Goebbels war dies ein Problem, welches er mit der Ernennung Hans Hinkels am 1. Mai 1935 zum Dritten Geschäftsführer der Reichskulturkammer zu lösen suchte.

Staatskommissar Hinkel wurde mit der Bearbeitung der personellen Fragen in den Einzelkammern betraut. Dies bedeutete nichts weniger als die Vertreibung der Juden und sonstigen, den Nationalsozialisten unerwünschten Personengruppen aus den Kammern. Hinkel sorgte als "Beauftragter für die Überwachung der geistig und künstlerisch tätigen Nichtarier im deutschen Reichsgebiet" für die "Säuberung" der Kammern. Auch vor den Präsidenten der Einzelkammern wurde nicht Halt gemacht. Lediglich Max Amann blieb Präsident der Reichspressekammer.

Es war auch Hinkel, der die 1935 vollzogene Umwandlung der Fachverbände in Fachschaften übernahm. Schon der § 15 der Ersten Verordnung zur Durchführung des Reichskulturkammergesetzes sah eine Gliederung in "Fachverbände oder Fachschaften" vor.

Was auf den ersten Blick kaum ein Unterschied zu sein schien, hatte rechtlich doch erhebliche Folgen. Während die Fachverbände noch selbständige Körperschaften mit Privatvermögen waren, galten die neu gegründeten Fachschaften nur noch als Verwaltungsstellen der Kammern ohne eigene Rechtspersönlichkeit. Die ehemaligen Berufsverbände wurden durch diese Umwandlung somit schrittweise verstaatlicht und enteignet.

Ein besonderes Problem bei der Aufgabendarstellung der Reichskulturkammer war die Verflechtung mit dem Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda. Der Präsident der RKK Joseph Goebbels war in Personalunion gleichzeitig Reichsminister für Volksaufklärung und Propaganda, sein Stellvertreter (Vizepräsident) der jeweils amtierende Staatssekretär im Propagandaministerium, zu Beginn Reichspressechef Walter Funk.

Die organisatorische Aufsicht über die Einzelkammern bildete die Zentrale der RKK, mit Sitz im Propagandaministerium. Als deren Geschäftsführer wurde zunächst der Leiter der Abteilung IC (Recht), Hans Schmidt-Leonhardt bestimmt.

Als Gegenstück zu den Einzelkammern entstanden im Propagandaministerium einzelne Fachabteilungen (Presse, Schrifttum, Musik, Bildende Kunst, Theater, Film und Rundfunk), wobei die Abteilungsleiter gleichzeitig die jeweiligen Kammerpräsidenten in Personalunion waren.

Die Verflechtungen bestanden auch auf der untersten Gauebene. Dort gab es bereits die im Dritten Reich übliche Verwebung von Staat und Partei durch die Union des Leiters der Landesstelle des Propagandaministeriums mit der des Gaupropagandaleiters der NSDAP in einer Person. Diese Funktionäre erhielten nun noch den Posten des Landeskulturwalters und damit die Aufsicht über die lokalen Stellen der Einzelkammern.

Als Unterstützung der Präsidenten wurde in jeder Einzelkammer ein Präsidialrat eingerichtet. Der Präsidialrat bestand aus sieben Vertretern der entsprechenden Kultursparte. Die Personen wurden von Goebbels selbst bestimmt und der jeweilige Kammerpräsident musste aus diesem Kreis einen Geschäftsführer bestellen, der direkt mit Verwaltungsaufgaben betraut wurde.

Am 15. Nov. 1935 verkündete Hinkel der Errichtung des Reichskultursenats, in dem sich besonders verdiente Personen des kulturellen Lebens zusammenfinden und als kulturpolitischer Ideengeber für Goebbels dienen sollten. In Wirklichkeit kamen diesem Senat lediglich repräsentative Eigenschaften zu. In ihm waren alle Kammerpräsidenten, die jeweiligen Präsidialräte, die Vizepräsidenten und die drei Geschäftsführer der RKK, die den Titel Reichskulturwalter trugen.

Doch nur 3 Jahre später, mit Goebbels Verfügung vom 05. April 1938 (Az. I B 1000)[6], wurde das Amt des Reichskulturwalters wieder abgeschafft.

In der Reichskulturkammer verblieb lediglich eine Geschäftsführung mit den Aufgaben "Schulung und Propaganda" sowie die Aufsicht über die regionalen Gliederungen der Einzelkammern.

Die Fachaufsicht der Einzelkammern führten nun die Fachabteilungen im RMVP, die organisatorische Aufsicht die jeweils zuständigen Verwaltungsabteilungen. Aufgehoben wurde auch die Personalunion der Ämter des Abteilungsleiters des Ministeriums und des Kammerpräsidenten. Hinkel selbst war seit 01. April 1938 Leiter der Abteilung IIA (Kulturelle Betätigung von Nichtariern).

Nach Beginn des Zweiten Weltkriegs stand als "kriegswichtige Aufgabe" v.a. die Truppenbetreuung im Vordergrund. Die Truppenbetreuung bestand im Wesentlichen daraus, Darbietungen auf Frontbühnen zu organisieren sowie die Truppen selbst mit Gesellschaftsspielen, Musikinstrumenten, etc. zu beliefern.

Organisatorisch wurde zunächst ein eigenes Referat "Truppenbetreuung" im RMVP installiert, das ab 1940 in die neue Abteilung "BeKa" (Besondere Kulturaufgaben)[7] wechselte. Die Abteilung BeKA bildete die Nachfolgerin der Abteilung IIA, ihr Leiter blieb weiterhin Hans Hinkel.

Mit Erlass vom 30. April 1941[8] wurde die "Hauptgeschäftsführung der RKK" gegründet. Hinkel erhielt die Stellung eines "Generalsekretärs der RKK" in dieser Hauptgeschäftsführung, die sich in fünf Abteilungen gliederte:

Abteilung A (Heinz Tackmann):

Verwaltung (Personalien, Haushalts- und Rechtsangelegenheiten)

Abteilung B (Walter Owens):

Berufständische Aufgaben (Eignungsprüfung und Nachwuchsbetreuung, Ausrichtung und Überwachung der Berufsberatung, Arbeitsbeschaffung und soziale Angelegenheiten der Kulturberufe)

Abteilung C (Erich Kochanowski):

Propaganda (Verbindung zu den Dienststellen von Partei und Staat, Darstellung der RKK in Film und Rundfunk, Presseangelegenheiten, sowie politische Schulung und Ausrichtung der Kulturschaffenden)

Abteilung D (Helmuth von Loebell):

Kulturpersonalien (politische Beurteilung der Kulturschaffenden, Ausschlussverfahren und Beschwerdeentscheiden, Sondergenehmigungen für "Nichtarier", Prüfung kulturwirtschaftlicher Unternehmungen auf jüdischen Einfluss, kulturelle Betätigung von Ausländern)

Abteilung E (Hans Erich Schrade):

Besondere Aufgaben (Truppenbetreuung, kulturelle Betreuung der heimgekehrten Volksdeutschen und ausländischen Arbeiter, Überwachung der geistig und kulturell tätigen Juden im Reichsgebiet)

Die mit der Gründung der Hauptgeschäftsführung der RKK faktisch aufgelöste Abteilung BeKA wurde im August 1941 in "Generalreferat Reichskulturkammersachen"[9] im RMVP umbenannt.

Gleichzeitig blieben die Abteilungsleiter der Hauptgeschäftsführung der RKK in Personalunion Referenten dieses Generalreferats. Die o.a. Aufgaben veränderten sich bis Kriegsende nicht.

Am 1. Mai 1944 wird die Schlüsselstellung Hans Hinkels in der Reichskulturkammer noch einmal deutlich. Mit diesem Tag ernannte Goebbels Hinkel zum Vizepräsidenten der RKK, die Aufgaben des Generalsekretärs übernahm Hans Erich Schrade.

Davor war Hinkel bereits zum "Sondertreuhänder der Arbeit für die kulturschaffenden Berufe", zum "Reichsfilmintendanten" und zum Leiter der Abteilung Film im RMVP ernannt. Die Gesamtverantwortung für das Unterhaltungsprogramm des Rundfunks wurde ihm ebenfalls übertragen.

Anmerkungen

[1] Reichsgesetzblatt 1933 I, S. 661.

[2] Reichsgesetzblatt 1933 I, S. 483.

[3] 5. VO zur Durchführung des Reichskulturkammergesetzes.

[4]Reichsgesetzblatt 1933 I, S. 797.

[5] Reichsgesetzblatt 1933 I, S. 797.

[6] Nachrichtenblatt des Reichsministeriums für Volksaufklärung und Propaganda Nr. 5 v. 9. April1938 (R 55/20617).

[7] GVPL vom 01. Nov. 1940 (R 55/20776).

[8] R 55/163.

[9] GVPL v. 1. Nov. 1942 (R 55/20621).

Hans Hinkel - Karriere in der Reichskulturkammer

1933

Preußischer Landesleiter in Alfred Rosenbergs "Kampfbund für deutsche Kultur"

Staatskommissar im preußischen Kultusministerium

Leiter des preußischen Theaterausschusses

  1. Mai 1935

  2. Geschäftsführer in der RKK-Zentrale

Beauftragter für die Überwachung der geistig und künstlerisch tätigen Nichtarier im deutschen Reichsgebiet (als eigenes Referat in der Abteilung Propaganda des RMVP)

  1. Nov. 1935

Reichskulturwalter im Reichssenat

1936

Leiter der Abteilung II in der Zentrale der RKK

5.April 1938

Leiter der Abteilung IIA (Überwachung der kulturellen Betätigung von Nichtariern) im RMVP

Juli 1940

Hauptgeschäftsführer der RKK

  1. April 1941

Generalsekretär in der Hauptgeschäftsführung der RKK

August 1941

Leiter des Generalreferats für Reichskulturkammersachen im RMVP

bis 1945

Sondertreuhänder der Arbeit für die kulturschaffenden Berufe

Gesamtverantwortlicher für das Unterhaltungsprogramm im Rundfunk

Reichsfilmintendant

Leiter der Abteilung Film im RMVP

Vizepräsident der RKK (ab 1. Mai 1944)

Scope and Content

Geschichte des Bestandsbildners

Nach Kriegsende wurden die erhaltenen Bestände der RKK durch die alliierten Truppen beschlagnahmt und ins "Berlin Document Center" überführt.

Am 1. Juli 1994 wurde die Sammlung zusammen mit anderen personenbezogenen Beständen aus der Zeit des Nationalsozialismus an das Bundesarchiv in Berlin übergeben. Von dort kamen die Fotografien 1997 an das Bundesarchiv-Bildarchiv in Koblenz.

Bestandsbeschreibung

Der Bestand beinhaltet ca. 10.000 Fotografien von 4971 Mitgliedern der Reichsfilmkammer, Reichstheaterkammer, Reichskammer der Bildenden Künste, Reichsmusikkammer, Reichsrundfunkkammer, Reichspressekammer und Reichsschrifttumskammer. Bei den Bildern handelt es sich um gestellte Portraitaufnahmen oder szenische Fotografien der Künstler als Akteure bei Aufführungen.

Vorarchivische Ordnung

Die Bilder des Bestandes sind ohne bestimmte Ordnung fortlaufend in eine digitale Namensliste aufgenommen worden und in dieser Form recherchierbar.

Zitierweise

BArch R 56-BILD/...

Related Units of Description

  • Verwandtes Archivgut im Bundesarchiv

  • NS 18 Reichspropagandaleiter der NSDAP

  • R 43 Reichskanzlei ("Neue Reichskanzlei")

  • R 55 Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda

  • Literatur

  • Brenner , Hildegard: Die Kunstpolitik des Nationalsozialismus Reinbek 1963.

  • Dahm , Volker: Anfänge und Ideologie der Reichskulturkammer. Die "Berufsgemeinschaft" als Instrument kulturpolitischer Steuerung und sozialer Reglementierung In: Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte, 34, 1986, Heft 1, S. 53-84.

  • Steinweis , Alan E.: Art, Ideology and Economics in Nazi Germany. The Reich Chambers of Music, Theater and the Visual Arts. Chapell Hill NC 1996.

  • Werner, Wolfram: Reichskulturkammer und ihre Einzelkammern. Bestand R 56. Koblenz 1987 (Findbücher des Bundesarchivs, Band 31).

  • Wulf , Josef (Hrsg.): Kultur im Dritten Reich. 5 Bände. Frankfurt am Main u. a. 1989.

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