Generalbauinspektor für die Reichshauptstadt.- Bildbestand
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- Generalbauinspektor für die Reichshauptstadt (GBI), 1937-1945
Biographical History
Geschichte des Bestandsbildners
Einleitung
Steine sprechen nicht. Noch viel weniger können oder müssen gar ganze Bauwerke die ganze historische Wahrheit verraten. Der Nationalsozialismus sollte funktionieren. Auch Bauen im Nationalsozialismus diente diesem Ziel, unmittelbar im Auftrag des Systems oder mittelbar zumindest, indem es dieser Zielsetzung nicht entgegenstand. Die Indienstnahme der Architektur durch das Regime blieb nicht auf Neubauten der NS-Zeit beschränkt. Der Nationalsozialismus richtete sich auch im Bestand ein, instrumentalisierte Altbauten allenthalben für seine Zwecke. Nicht einmal alle bedeutenden Kommandozentralen des NS-Regimes oder Hauptschauplätze des NS-Terrors waren durchweg in Bauten untergebracht, denen im historischen Rückblick ihre Herkunft und damalige Funktion anzusehen wären.
Im Gedächtnis der Stadt und im Stadtraum sind Orte der Täter wie Orte der Opfer überliefert, deren Rolle sich erst in der Erläuterung und Kommentierung ihrer historischen Funktion im "Dritten Reich" erschließt.
Vorgeschichte bis 1937
Die Architektur diente im Dritten Reich dazu, Macht und Herrschaft zum Ausdruck zu bringen. Das wird in der Innenstadt Berlins besonders deutlich. Die monumentalen Neubauten in der Reichshauptstadt sollten "deutsche Weltgeltung" symbolisieren. Adolf Hitler wollte in Berlin "Werke für die Ewigkeit" entstehen sehen, "nur mit dem alten Ägypten, Babylon oder Rom vergleichbar", wie er 1936 sagte. Auf dem Reichsparteitag 1937 verkündete Hitler: "... Deshalb sollen unsere Bauwerke nicht gedacht sein für das Jahr 1940, auch nicht für das Jahr 2000, sondern hineinragen gleich den Domen unserer Vergangenheit in die Jahrtausende der Zukunft."
Bald nach der Machtergreifung wurde mit propagandistisch wirksamen Bauvorhaben begonnen. Dazu gehörten das Reichsluftfahrtministerium, der Flughafen Tempelhof, der zum "Weltflughafen" ausgebaut werden sollte, und das im Hinblick auf die Olympischen Spiele erweiterte und neugestaltete Reichssportfeld. Die machtvollen Bauten wurden mit großem publizistischen Aufwand der Öffentlichkeit präsentiert.
Auf dem Reichsparteitag 1936 in Nürnberg kündigte Hitler den "Neuaufbau von Berlin als Hauptstadt des Deutschen Reiches" an. Hitler hatte anfangs die Absicht gehabt, seine Pläne zur Neuordnung des innerstädtischen Bereichs von der Berliner Stadtverwaltung bearbeiten zu lassen. Als er feststellen musste, dass die kommunalen Behörden zögerten, seine weitreichenden Umgestaltungsphantasien durchzusetzen, änderte er die Zuständigkeiten für Planen und Bauen in der Hauptstadt.
Der junge Architekt Albert Speer wurde am 30. Januar 1937 zum Generalbauinspektor für die Umgestaltung der Reichshauptstadt (GBI) berufen und direkt dem "Führer" unterstellt.
Organisation und Geschichte ab 1937
Wenige Tage nach der Ernennung Speers ordnete Hitler an, das Haus der Akademie der Künste am Pariser Platz Nr. 4, das bis dahin zum Amtsbereich des Erziehungsministers gehört hatte, für das Büro des Generalbauinspektors zu räumen.
Binnen anderthalb Jahren schwoll allein der Planungsstab des GBI auf siebenundachtzig Personen an, während die sogenannte Durchführungsstelle noch einmal ebenso viele Mitarbeiter beschäftigte.
An die leitenden Stellen der drei Hauptabteilungen, in die er das Amt teilte, berief Speer einige gleichermaßen fachkundige wie zuverlässige Leute: Das Hauptbüro, das den Etat verwaltete, übernahm der Finanzfachmann Karl Maria Hettlage, die Allgemeine Bauleitung Walter Brugmann, den Speer in Nürnberg kennengelernt hatte, und für das Planungsbüro, da ihm sachlich am wichtigsten war, zog er neben Hans Stephan, mit Rudolf Wolters und Willi Schelkes zwei langjährige, ihm seit Studientagen verbundene Freunde heran.
Die seit 1937 nacheinander entstandenen Ämter Speers wurden erst Mitte 1940 unter zentraler Leitung des GBI in drei Hauptämter gegliedert. Nach seiner Ernennung zum GBI erweiterte Speer seinen Planungsstab zur "Dienststelle" des GBI. Dieses spätere Hauptamt I, Planungsstelle, war für alle Planungsangelegenheiten zuständig, ordnete bis 1942 mehr als einhundert Bereiche der Neugestaltung an und setzte die jeweiligen Räumungstermine fest.
Ab 1938 wurden auf der Grundlage der "Verordnung über den Einsatz des jüdischen Vermögens" jüdische Mieter zur Aufhebung ihrer Mietverträge gezwungen, es erfolgten Einweisungen in Judenhäuser, später in Konzentrationslager. Für die "Aussiedlung" von Juden und die Neuvergabe der Wohnungen war die "Durchführungsstelle" des GBI unter Leitung von Karl Maria Hettlage eingerichtet worden. Auf diese Weise wurden etwa 18.000 Wohnungen requiriert. Gebiete, aus denen die Juden vollständig vertrieben waren, wurden als "judenfrei" bezeichnet.
Die Anzahl der Bauten, die in den zwölf Jahren nationalsozialistischer Herrschaft zwischen 1933 und 1945 entstanden sind, ist überraschend hoch, zumal man bedenken muss, dass durch den Zweiten Weltkrieg eigentlich nur sechs Jahre zur Verfügung standen. Im November 1939 wurde ein kriegsbedingtes Neubauverbot erlassen, dem ein halbes Jahr später die Einstellung aller nicht kriegsnotwendigen Baumaßnahmen folgte.
Gesetzesgrundlagen
Der GBI wurde durch den Erlass vom 30. Jan. 1937 berufen. Das Amt selbst wurde Albert Speer übertragen, der seit 1934 "Der Beauftragte für Bauwesen im Stab des Stellvertreters des Führers " war und als solcher schon einige NS-Parteibauten vor allem in Nürnberg errichtet hatte.
Die Zuständigkeit des GBI ging zunächst nicht über Berlin und nähere Umgebung hinaus.
Das "Gesetz über die Neugestaltung deutscher Städte " vom 4. Okt. 1937 enthält noch keine nähere Bestimmung über die für die Ausführung dieser Vorhaben vorgesehene, von Hitler selbst "beauftragte Stelle " . Nur so war es möglich, dass durch Erlass vom 21. Dez. 1938 ein besonderer "Generalbaurat für die Hauptstadt der Bewegung " München berufen und dieses Amt mit dem NS-Parteiarchitekten Hermann Giesler besetzt wurde; Giesler war außerdem mit der Errichtung von NS-Parteibauten in Augsburg und Weimar beauftragt.
Erst durch den dritten Erlass über den GBI vom 18. Okt. 1940 wurde die Zuständigkeit des GBI bedeutend erweitert. Dieser wurde darin ausdrücklich zur "beauftragten Stelle " im Sinne des Gesetzes über die Neugestaltung deutscher Städte erklärt. Seine neuen Aufgaben wurden dementsprechend wie folgt umschrieben:
"Dem GBI obliegt neben der Neugestaltung der Reichshauptstadt die Durchführung städtebaulicher Maßnahmen in anderen Städten.....Er ist ermächtigt, die ihm durch den Erlass vom 30. Jan. 1937 übertragenen Befugnisse für diese Städte entweder selbst oder durch Beauftragte auszuüben. "
In den Jahren 1938 bis 1942 wurden auf Grund des Gesetzes vom 4. Okt. 1937 insgesamt 32 Städte im damaligen Reichsgebiet durch Erlasse und Verordnungen, die im Reichsgesetzblatt verkündet wurden, in die neue Planung einbezogen.
Ab Ende 1942 ruhte der Fortgang aller städtebaulichen Pläne friedensmäßiger Art völlig, da kriegswichtige Aufgaben der Lösung harrten und Speer daran selbst seit seiner Berufung zum Reichsminister für Bewaffnung und Munition am 15. Febr. 1942 und am 2. Sept. 1943 zum Reichsminister für Rüstung und Kriegsproduktion weitestgehend beteiligt war.
Mit dem Erlass über die Vorbereitung des Wiederaufbaues bombenbeschädigter Städte vom 11. Okt. 1943 wurde Speer in seiner Eigenschaft als GBI mit den notwendigen Aufgaben beauftragt. Er hatte den Rahmen für die künftige Gestaltung der Städte festzulegen und das Recht, in städtebaulichen Fragen der Wiederaufbaustädte an Stelle des Reichsarbeitsministers zu entscheiden. Die Ausschaltung des Reichsarbeitsministers, an den bis dahin Speer als GBI trotz seiner unmittelbaren Unterstellung unter Hitler gebunden war, war vor allem eine Folge der nunmehrigen Stellung Speers als Reichsminister.
Scope and Content
Zitierweise
BArch R 4606-BILD/...