Grimm, Dieter
Web Source
Extent and Medium
Nachlässe
210 Aufbewahrungseinheiten
9,6 laufende Meter
Creator(s)
- Grimm, Dieter, 1937-
Scope and Content
Geschichte des Bestandsbildners
Biografie
Prof. Dr. jur. Dr. h.c. mult. Dieter Grimm, LL.M. (*11. Mai 1937, Kassel)
1957-1962 Studium der Rechtswissenschaft und der Politikwissenschaft in Frankfurt am Main, Freiburg und Berlin, dabei seit 1960 Stipendiat des Cusanuswerks, 1962 Erste juristische Staatsprüfung, 1962/63 Post-graduales rechtswissenschaftliches Studium an der Faculté de Droit et des Sciences économiques in Paris, 1963/64 Referendarausbildung in Kassel, 1964/65 Post-graduales rechtswissenschaftliches Master-Studium an der Harvard Law School in Cambridge, Mass., 1965 Tätigkeit in der Anwaltspraxis Ropes & Gray, Boston, 1966/67 Fortsetzung der Referendarausbildung in Frankfurt am Main, 1967 Zweite Juristische Staatsprüfung, 1967-1979 Wissenschaftlicher Referent am Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte in Frankfurt am Main, 1967-1973 Wissenschaftlicher Berater für das rechtswissenschaftliche Programm des Athenaeum Verlags in Frankfurt am Main, 1969-1973 Vorsitzender des Beirats des Cusanuswerks, 1971 Promotion zum Dr. jur. an der Universität Frankfurt am Main, 1972 Heirat mit Dr. Ena-Marlis Bajons, 1973-1979 Lehrtätigkeit an den Universitäten Frankfurt am Main und Trier, 1979 Habilitation für die Fächer Deutsches und ausländisches Öffentliches Recht, Rechts- und Verfassungsgeschichte der Neuzeit, Rechtstheorie am Fachbereich Rechtswissenschaft und für Politikwissenschaft am Fachbereich Gesellschaftswissenschaften der Universität Frankfurt am Main, 1979-1999 Universitätsprofessor für Öffentliches Recht an der Universität Bielefeld, 1982/83 Wissenschaftlicher Leiter beim "Funkkolleg Recht", 1984-1990 Direktor des Zentrums für interdisziplinäre Forschung (ZiF) der Universität Bielefeld, 1987-1999 Richter des Bundesverfassungsgerichts, 1988 Scheidung, 1989-1995 Mitglied, ab 1992 Vorsitzender des Beirats des Wissenschaftskollegs zu Berlin (Institute for Advanced Study), 1990-1992 Gastprofessor an der Humboldt-Universität zu Berlin, seit 1995 Mitglied der Academia Europaea, seit 1996 Ehrenmitglied der Global Faculty an der New York University Law School, 1999 Verleihung des Großen Bundesverdienstkreuzes mit Schulterband und Stern, 2000-2005 Universitätsprofessor für Öffentliches Recht an der Humboldt-Universität zu Berlin, 2000 Fellow bzw. 2001-2007 Rektor des Wissenschaftskollegs zu Berlin, 2002-2007 Mitglied des Verwaltungsrats des Zweiten Deutschen Fernsehens (ZDF), 2003/04 Sachverständiger in der Kommission von Bundestag und Bundesrat zur Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung (Föderalismuskommission), 2005 Emeritierung als Universitätsprofessor, 2000-heute div. Gastprofessuren, u.a. an der Universität »La Sapienza« in Rom, der Harvard Law School in Cambridge, Mass., der New York University Law School, der University of Toronto, der Renmin University in Peking und der JiaoTong University in Shanghai. Ehrendoktorwürden der University of Toronto (2008), der Universität Göttingen (2009), der Katholischen Universität Porto Alegre (2013) und der Universität Bukarest (2015).
Bestandsbeschreibung
Bestandsgeschichte:
Dieter Grimms zwölfjährige Amtsperiode als Richter am Bundesverfassungsgericht endete am 15. Juli 1999. Unabhängig davon, dass es bis zu seinem tatsächlichen Ausscheiden aus dem Amt noch einige Monate länger dauern sollte, ergab sich bereits zu diesem Zeitpunkt die Frage nach dem Verbleib der bisher angefallenen privaten Unterlagen aus seiner Zeit als Bundesverfassungsrichter. Durch die gemeinsame Tätigkeit Grimms und eines Mitarbeiters vom Bundesarchiv in einem Beirat ergab sich zu dieser Zeit ein Kontakt. Grimm zeigte sich von Anfang an interessiert an der Arbeit des Bundesarchivs und erklärte sich angesichts des bevorstehenden Amtswechsels am Bundesverfassungsgericht zu einer Übergabe dieses Schriftguts an das Archiv bereit. Während die Bundesbehörde zunächst besonders auf die Übernahme von Unterlagen aus seiner Tätigkeit am Bundesverfassungsgericht hingewirkt hatte, offenbarte sich bald schon die Bedeutung des Vorlasses insgesamt. Dieter Grimm war nicht nur Mitglied am Bundesverfassungsgericht während der deutschen Wiedervereinigung und dabei an öffentlichkeitswirksamen Gerichtsurteilen wie der Kruzifix-, der "Soldaten sind Mörder"- oder der Caroline-Entscheidung beteiligt. Er absolvierte vielmehr auch eine außergewöhnlich erfolgreiche akademische Laufbahn mit Stationen an den wichtigsten internationalen Universitäten; sein Netzwerk ist dicht und weist unzählige namhafte Persönlichkeiten auf. Er gilt heute als einer der bedeutendsten Gelehrten des Öffentlichen Rechts. Bemühungen des Bundesarchivs um eine Übernahme des gesamten privaten Schriftguts waren deswegen bereits frühzeitig angezeigt.
Zum Jahresende 1999 wurde erstmals Schriftgut in insgesamt 64 Stehordnern aus der Zeit seiner Tätigkeit als Richter am Bundesverfassungsgericht übernommen. 79 weitere Aktenordner aus der Zeit als Professor an der Universität Bielefeld folgten im September 2000. Die Zeit für eine dritte Übernahme von persönlichen Unterlagen war im März 2013 gekommen, dann 67 Aktenordner in 11 Umzugskartons umfassend. Die einzelnen Ordner gelangten mit einer Abgabeliste an das Bundesarchiv, die persönliche Mitarbeiter Grimms erstellt hatten. Diese Liste bildete im Jahr 2018 die Grundlage für die Erschließung des Bestandes mit 210 Verzeichnungseinheiten. Im Rahmen der Bearbeitung wurde das Schriftgut insgesamt als archivwürdig eingestuft, Kassationen wurden demnach nicht veranlasst.
Es handelt sich bei diesem Vorlass um einen potentiell noch anwachsenden Bestand.
Inhaltliche Charakterisierung
Vornehmlich Schriftwechsel aus universitärer und richterlicher Tätigkeit, außerdem Vorlesungsmanuskripte, Gutachten, Tagungsprogramme und -vorträge sowie Schriftgut zu Publikationen.
Zitierweise
BArch N 1494/...
Conditions Governing Access
Besondere Benutzungsbedingungen
Die Benutzung der Archivalien durch Dritte ist zu Lebzeiten von Prof. Dr. Dieter Grimm an seine vorherige Zustimmung gebunden. Danach unterliegt die Benutzung keinen anderen Beschränkungen als der Beachtung von Persönlichkeitsschutzrechten Betroffener und von schutzwürdigen Belangen Dritter.