Holtzmann, Robert

Identifier
N 1079
Language of Description
German
Dates
1 Jan 1925 - 31 Dec 1965
Level of Description
Collection
Languages
  • German
Source
EHRI Partner

Extent and Medium

Nachlässe

40 Aufbewahrungseinheiten

1,6 laufende Meter

Creator(s)

Scope and Content

Geschichte des Bestandsbildners

Lebensdaten

(Nach eigenen Angaben und Auskunft des Bundesarchivs Abteilung Zentralnachweisstelle)

4.5.1883 geboren in Dürrheim, Kreis Villingen/Baden, als Sohn des damaligen Bergmeisters, späteren Bergrats und Hauptmanns d. L. Karl Holtzmann und dessen Ehefrau Julie, geb. Obermüller

Volksschule Schussenried, Lateinschule Freudenstadt, Gymnasium Schwäbisch-Hall und Karlsgymnasium Stuttgart

1903 Eintritt in das Grenadier Regiment Nr. 119/Stuttgart

18.8.1904 Leutnant

16.2.1910 Versetzung in das Infanterie Regiment Nr. 126/Straßburg i.E.

18.8.1913 Oberleutnant

2.2.1914 Ausbildung als Flugzeugführer in den Rumplerwerken/Berlin-Johannistal

20.7.1914 Flugzeugabsturz, der zu schweren gesundheitlichen Schäden führte (1947 noch 70% Erwerbsminderung)

25.2.1915 Hauptmann

Aug. 1915 Flug in die Türkei mit anschließender 10-tägiger Orientierung über Flugwesen in der Türkei,

  1. Adjutant der Inspektion der Fliegertruppe,

Führer mehrerer Fliegerabteilungen bis Kriegsende

1.3.1919 Beauftragung der Aufstellung der Freiwilligen Flieger-Abteilung der Division Haas für das Württembergische Kriegsministerium

Mai-Juni 1919 Teilnahme an den Kämpfen in Bayern

11-3.1920 Abschied als Kommandeur des Reichswehrfliegerhorstes Böblingen als charakterisierter Major

1922/1923 Kaufmännische Tätigkeit

1923/1924 Nach dem Hitlerputsch in München Aufnahme einer zunächst rein persönlichen Verbindung zu Ludendorff.

Holtzmann stand damals dem Kreise um v. Gräfe, Wulle, Hennig nahe und zog in Berlin eine völkische Wehrbewegung auf, die er nach dem Einzug Ludendorffs in den Reichstag überparteilich leitete und schließlich in den von Röhm mit dem Einverständnis Ludendorffs gegründeten Frontbann überführte. Ohne direkte Bindung an die NSDAP oder die Deutsch-Völkische-Freiheitspartei sah der Frontbann in Hitler und Ludendorff seine Führer

Führer des Bereichs Nord (Norddeutschland und Ostpreußen) des Frontbanns

1925, Frühjahr Wegen Unstimmigkeiten zwischen Hitler und Ludendorff und Einschwenken des Frontbanns auf die Linie der NSDAP Rücktritt aus der Leitung des Frontbanns.

Eintritt in den hinter Ludendorff stehenden Deutsch-Völkischen Offizierbund

1.7.1926 bis Propaganda- und Anzeigenleiter, auch stellvertretender

31.12.1928 Schriftführer bei der Zeitung „Deutsche Wochenschau" im „Verlag für völkische Aufklärung", Berlin W 35 (die „Deutsche Wochenschau" war das Organ des Deutsch-Völkischen Offiziersbundes, herausgegeben von dessen Führern Oberstleutnant a.D. Ahlemann und Major a.D. Weberstedt. Sie wurden später zum Organ Ludendorffs)

1927 Eintritt in den 1927 begründeten Tannenbergbund, in dem der Deutsch-Völkische Offiziersbund 1929 restlos aufging

Kreisleiter des Tannenbergbundes in Berlin

1928 Rücktritt als Kreisleiter

Übergabe des Postens an Ahlemann, mit dem Holtzmann mehrfach Differenzen und Kompetenzstreitigkeiten gehabt hatte

1.1.1929 Übernahme der Führung des Tannenbergbundes Nord-Ost („Landesführer" für Berlin, Brandenburg, Pommern, Grenzmark), nachdem Tannenbergbund und „Deutsche Wochenschau" sich getrennt hatten

Leitung von Umbruch und Druck von „Ludendorffs Volkswarte" und Überwachung des Drucks aller Ludendorffschriften

1931 Wegen Arbeitsüberlastung Abgabe des Bereichs Berlin, der als eigener Landesverband begründet wird, an Swoboda

Sept. 1933 Verbot des Tannenbergbundes und von „Ludendorffs Volkswarte".

Holtzmann Generalvertreter des Ludendorff-Verlages

1934 - 1936 Beauftragter Ludendorffs in Berlin: Verhandlungen mit der Wehrmacht (Beck, Frhr. von Fritsch, von Blomberg)

1.8.1936 Offizieranwärter bei Wehrbezirkskommando V, Berlin

1.2.1937 (mit Wirkung vom 01. November 1936) Major (E) beim Wehrbezirkskommando V, Berlin und

Wehrmeldeamtsleiter des Wehrmeldeamts Berlin-Neukölln

1.2.1938 Major (E) und Stabsoffizier II bei Wehrbezirkskommando Berlin VII

Sept. 1939 Major (E) und Stabsoffizier I und II bei Wehrbezirkskommando Berlin III

1.4.1940 Oberstleutnant (E)

1.8.1941 aktiver Oberstleutnant (Überführung zu den Truppenoffizieren)

Sept. 1941 Gruppenleiter I bei der Wehrersatzinspektion Berlin

1.4.1942 Oberst

1945 erzwungene Herausgabe des größten Teils seiner Akten an einen Beauftragten der Hoover Library unter Drohung der Beschlagnahmung

Bestandsbeschreibung

Unterlagen u.a.aus seiner Tätigkeit als Beauftragter Ludendorffs in Berlin (1934-1936) über den Tannenbergbund, über Ludendorff und die Ludendorffbewegung "Deutsche Gotterkenntnis". (Stand: 1977)

Inhaltliche Charakterisierung

Die im folgenden verzeichneten Akten überließ Oberst Holtzmann dem Bundesarchiv im Dezember 1954 (Zugangsnummer 178/54) gemäß Hinterlegungsvertrag vom 9./20. November 1954. Sie stammen überwiegend aus den Jahren 1933 - 1954 und betreffen fast durchweg Angelegenheiten der Ludendorffbewegung. Die für diese Jahre „so gut wie vollständig" (Holtzmann in seinem Briefe an das Bundesarchiv 27.06.1954) vorliegenden Unterlagen sind von besonderer Wichtigkeit, da Holtzmann als Landesleiter Nordost (Brandenburg, Pommern, Grenzmark) des im September 1933 verbotenen Tannenbergbundes und danach als Generalvertreter des Ludendorff-Verlages bis zu dem im Juni 1936 erfolgten Bruche Ludendorff sehr nahe gestanden und in seinem Auftrage mit der Geheimen Staatspolizei (Himmler, Heydrich) und anderen Berliner Spitzenstellen des Reichs und der NSDAP, vor allem auch der Wehrmacht (Beck, Frhr. von Fritsch, von Blomberg) über Angelegenheiten der Ludendorffbewegung fortlaufend verhandelt hat. Holtzmanns schriftliche Eingaben an die genannten Stellen und seine Berichte an Ludendorff über die von ihm geführten mündlichen Verhandlungen haben in diesen Akten ihren Niederschlag gefunden.

Die Geschichte der Ludendorffbewegung in den Jahren 1933 - 1936 und des Verhaltens Ludendorffs gegenüber dem nationalsozialistischen Staate kann aus diesen Akten wohl erschöpfend geschrieben werden; auch fallen höchst bedeutsame Schlaglichter auf das Verhältnis des nationalsozialistischen Staates zum Christentum und zu anderen weltanschaulichen Bewegungen. Besonders wichtig sind die Erkenntnisse, die über die Stellungnahme der Wehrmacht gegenüber Ludendorff und Ludendorffs gegenüber der Wehrmacht gewonnen werden können, wenn auch leider kaum Schreiben Becks, des Freiherrn von Fritsch und von Blombergs vorliegen, da nach einer Mitteilung des Obersten Holtzmann der schriftliche Weg vermieden worden ist. Es sind jedoch (in Nr. 16) eine sehr große Zahl von Schreiben Holtzmanns an Beck vorhanden, aus denen vieles erschlossen werden kann.

Die Akten aus den Jahren nach 1936, in denen Holtzmann dem Tannenbergbund nicht mehr angehörte, haben nicht dasselbe Gewicht wie die älteren Unterlagen. Ihr Wert ist aber dennoch nicht gering. Den wesentlichen Inhalt der Akten bildet weiterhin das Wirken Ludendorffs und der Ludendorffbewegung, wobei Vorgänge der Jahre vor 1937 unter den verschiedensten Gesichtspunkten behandelt und durch spätere Aussagen erläutert und klargestellt werden. Eine besondere Rolle darin spielt die Frage, inwieweit Ludendorff Widerstandskämpfer gewesen ist und ob er, wie Holtzmann behauptete, unter dem Einfluss seiner Frau ab etwa 1936 seinen Frieden mit dem nationalsozialistischen Staat gesucht hat und aus diesem Grunde mit Oberst Holtzmann und einer Reihe von weiteren maßgeblichen Vertretern der Ludendorffbewegung brach.

Von den Akten der Jahre vor 1933 konnte Holtzmann nur wenig retten. 1945 hat der amerikanische Professor John Brown Mason von der Hoover Library aus Holtzmanns beschlagnahmtem Berliner Haus sämtliche Akten und Drucksachen, die sich auf den Tannenbergbund und Holtzmanns Verhältnis zu Ludendorff bezogen, bis auf einen kleinen anderwärts untergebrachten Teil wegschaffen lassen. Zu einer Erklärung des Professors J. B. Mason, dass die gesamte Sammlung seinerzeit mit „Deutschmark und Nahrungsmitteln" bezahlt worden sei, das irgendein Zwang nicht ausgeübt worden wäre und dass Oberst Holtzmann insbesondere das Interesse gehabt hätte, die Dokumente sicher aus Berlin herauszubekommen (s. Nr. 23 vom 08.03.1952), nahm Holtzmann in einem Schreiben vom 12.03.1952 an das Auswärtige Amt (ebd.) folgendermaßen Stellung:

„Die mir zugegangene Antwort, die auf Erklärungen des Herrn Professor John Brown Mason und Dr. Walter Hasenclever fusst, hat bei mir die stärkste Entrüstung bewirkt, weil durch die Erklärungen dieser beiden Herren die Tatsächlichkeit in jeder Hinsicht auf den Kopf gestellt wird.

Die Behauptung, das diese gesamte Sammlung mit „Deutschmark und Nahrungsmitteln" bezahlt worden sei, weise ich entschieden zurück. Wahr ist, dass mir Herr Professor Mason für 6 gebundene Jahrgänge „Deutsche Wochenschau" und „Ludendorffs Volkswarte", die er für sich persönlich haben wollte, kurz vor seiner Abreise 450 RM auf den Tisch legte, nachdem ich ihm erklärt hatte, dass ich mich zu einer Preisforderung nicht verstehen kann. Die Bezahlung meines Materials wurde nicht mit einer Silbe berührt, geschweige denn, dass ich Geld dafür erhalten hätte. An Nahrungsmitteln habe ich nicht eine Krume bekommen.

Richtig ist, dass keinerlei Zwang zum Verkauf auf mich ausgeübt wurde, da von „Verkauf" nie die Rede war. Aber mir wurde unmissverständlich zu verstehen gegeben, dass mein Material beschlagnahmt würde, wenn ich es nicht freiwillig herausgebe.

Die Unterredungen und Verhandlungen wurden bis zu dem Zeitpunkt, als mir unterbreitet wurde, dass mein Material nach USA verfrachtet werden sollte, in vollem Einvernehmen geführt; von da an handelte ich unter Zwang und konnte nur noch gute Miene zum bösen Spiel machen.

Zu jener Zeit hat bei mir nicht das geringste Interesse vorgelegen, die Dokumente sicher aus Berlin herauszubekommen, aber ein Interesse an der Verwertung derselben zum Vorgehen gegen die Kollektivschuld hatte ich, wobei mir Professor Mason bereitwilligst Hilfe angedeihen lassen wollte. Wenn es tatsächlich nur darum gegangen wäre, mein Material aus Berlin in Sicherheit zu bringen, dann ist mit dieser These die Fahrt des Professors Mason zu meiner Tochter nach Klosterreichenbach/Schwarzwald nicht in Einklang zu bringen, woselbst er das dort lagernde Material, soweit es noch vorhanden war, sich aushändigen lies.

Erneut irgendwelche Anfragen an die Hoover-Bibliothek der Stanfort Universität in Californien zu richten, muss ich aus Gründen, die ich in meinem Antrag vom 18.9.1951 ausgeführt habe, ablehnen. ..."

Oberst Holtzmann hat sich mit seinen Bemühungen um Rückgabe seiner Unterlagen nicht durchsetzen können, und Akten und Drucksachen aus den Jahren vor 1933, wie auch einiges wenige der Zeit danach, befinden sich noch heute in der Hoover Library (vgl. Guide to captured German Dokuments, Hsrg. Weinberg und Epstein, 1952, S. 28). -

Bei ihrer Abgabe an das Bundesarchiv befanden sich die Akten in völligem Durcheinander, meist auch waren Hauptschreiben und Anlagen voneinander getrennt; nur die Ludendorffbriefe bildeten eine besondere Gruppe. Unter diesen Umständen wurden die gesamten Briefschaften einschließlich der losen Anlagen mit Ausnahme der Ludendorffbriefe in einem ersten Arbeitsgange chronologisch geordnet. Alsdann wurden alle Vorgänge nochmals durchgesehen und dabei unter gewisse Themata fallende Vorgänge wie „Verhandlungen mit den Spitzen des Staates und der Partei" (Nr. 15), „Diskussionen um die Schlacht bei Tannenberg: Verhandlungen mit Spitzenstellen der Wehrmacht" (Nr. 16), „Entlassung Holtzmanns" (Nr. 17) herausgenommen und in besonderen Aktenbänden vereinigt. Für den Großteil der Akten (Nr. 1 - 8, 18 - 24) wurde also eine rein chronologische Ordnung hergestellt, was sich wegen der Einheitlichkeit der Unterlagen empfahl, die sich ja fast ausnahmslos auf Angelegenheiten Ludendorffs und der Ludendorffbewegung beziehen. Alle Anlagen an zugehöriger Stelle einzuordnen, erwies sich als nicht durchführbar; sie wurden, soweit nicht erkennbar war, zu welchem Schreiben sie gehörten, nach dem Datum abgelegt.

Dem Eigentümer der im folgenden verzeichneten Unterlagen sind gemäß Hinterlegungsvertrag vom 9./20. November 1954 vorbehalten:

a) das Recht des Rücktritts vom Vertrage

b) die Genehmigung von Anträgen auf Benutzung der Archivalien.

Vom 31. Dezember 1974 ab gelten die Benutzungsbestimmungen des Bundesarchivs.

Koblenz, 1957

Dr. Mommsen, Archivrat

Zitierweise

BArch N 1079/...

Conditions Governing Access

Besondere Benutzungsbedingungen

Die Benutzung unterliegt keinen anderen Beschränkungen als der Beachtung von Persönlichkeitsschutzrechten Betroffener und schutzwürdiger Belange Dritter.

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