Schlange-Schöningen, Hans

Identifier
N 1071
Language of Description
German
Dates
1 Jan 1924 - 31 Dec 1959
Level of Description
Collection
Languages
  • German
Source
EHRI Partner

Extent and Medium

Nachlässe

42 Aufbewahrungseinheiten

0,5 laufende Meter

Creator(s)

Scope and Content

Geschichte des Bestandsbildners

MdR (1924-1932, DNVP, Volkskonservative Vereinigung, Landvolk), MdB (CDU, 1949-1950), Reichsminister und Reichskommissar für die Osthilfe (1931-1932)

Lebenslauf

  1. Nov. 1886 Geboren in Schöningen/Pommern Humanistisches Gymnasium, Abitur, Studium der Landwirtschaft in Greifswald

1914 - 1918 Kriegsteilnehmer

1920 - 1932 Mitglied des Preußischen Landtages

1924 - 1932 Abgeordneter der DNVP im Deutschen Reichstag

ab 1930 Abgeordneter der Christlich Nationalen Bauern- und Landvolkpartei

1931 - 1932 Reichsminister ohne Geschäftsbereich und Reichskommissar für die Osthilfe

1933 - 1945 Landwirt

  1. Febr. 1946 Leiter des Zentralamtes für Ernährung und Landwirtschaft in der britischen Zone (ZEL)

  2. Sept. 1946 Stellvertretender Leiter des Ernährungs- und Landwirtschaftsrates der US- und Britischen Zone

  3. Juli 1947 Direktor der Verwaltung für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten des Vereinigten Wirtschaftsgebietes (VELF)

  4. Sept. 1949 Abgeordneter der CDU im Deutschen Bundestag

  5. Sept. 1949 Ausscheiden als Direktor der VELF; offiziell entbunden von Seinem Amt durch Beschluss der Bundesregierung vom 7. Mai 1950 mit Wirkung vom 30. Apr. 1950

Juni 1950 Generalkonsul der Bundesrepublik Deutschland in England

  1. Juli 1953 Ernennung zum Botschafter der BRD in England

Jan. 1955 Ausscheiden aus dem aktiven diplomatischen Dienst

  1. Juli 1960 Gestorben

Quellen:

„Wer ist Wer ?", Arnie Verlags- GmbH, Berlin- Grunewald, 1958

Internationales Biographisches Archiv („Munzinger- Archiv")

Schlange-Schöningen (Hrsg): „Im Schatten des Hungers", bearb. Von Justus Rohrbach, Verlag Paul Parey Hamburg und Berlin, 1955

N 1071 Nachlass Schlange-Schöningen

Kurzbiographie Schlange-Schöningens unter besonderer Berücksichtung seiner Stellung in der Zonenverwaltung

Hans Schlange-Schöningen wurde am 17. November 1886 auf dem väterlichen Gut Schöningen bei Stettin geboren. Nach dem Abitur, einigen Semestern Landwirtschaft an den Universitäten Greifswald und Berlin und der Teilnahme als Offizier am Ersten Weltkrieg übernahm er das Gut Schöningen.

Die Jahre 1920 - 1945

Im Jahre 1920 wurde Schlange-Schöningen als Abgeordneter der Deutschnationalen Volkspartei (DNVP) in den preußischen Landtag gewählt, dem er bis 1932 angehörte.

Von 1924 - 1928 war er Landesvorsitzender des deutschnationalen Landverbandes Pommern. Ebenfalls im Jahre 1924 zog er als Abgeordneter der DNVP in den Reichstag ein. In dieser Stellung verfasste er im gleichen Jahr eine strengvertrauliche Denkschrift an Hugenberg, in der er sich mit der DNVP auseinandersetzt, die er als „den Grundstock der nationalen Bewegung zur Rettung Deutschlands" ansieht, die eine große Opposition treiben müsse mit dem Ziel, „jede Regierung mit jedem Mittel zum Sturz zu bringen", um dann selbst die Regierungsgewalt zu übernehmen.

Im Jahre 1930 trennte sich Schlange-Schöningen von der DNVP, wurde Mitbegründer der Volkskonservativen Vereinigung und gleichzeitig Mitglied der Christlichnationalen Bauern- und Landvolkpartei. Diese Partei nahm er nach 1945 energisch gegen den Vorwurf in Schutz, offiziell in der Harzburger Front vertreten gewesen zu sein.

Im Jahre 1931 wurde er als Reichsminister ohne Geschäftsbereich und als Reichskommissar für die Osthilfe in das Kabinett Brüning berufen, dem er bis zum Sturz Brünings angehörte.

In den Jahren 1933 - 1945 trat Schlange-Schöningen politisch nicht hervor; er widmete sich ganz der Landwirtschaft und verfasste verschiedene agrarpolitische Bücher. Wie er in seinem Buch „Am Tage danach" schreibt, sollte er im Zusammenhang mit dem Röhmputsch liquidiert werden. Durch seine Verbindung zum „Kreisauer Kreis" des Grafen Moltke war er auch in die Pläne des 20. Juli 1944 eingeweiht.

Am 20. April 1945 musste Schlange-Schöningen sein zerstörtes Gut verlassen und kam als Flüchtling nach Schleswig-Holstein.

Die Jahre 1945 - 1949

In Schleswig-Holstein war Schlange-Schöningen im Jahre 1945 Mitbegründer der Christlichdemokratischen Aufbaupartei (CDAP), der späteren CDU.

Am 1. Februar 1946 berief ihn die britische Besatzungsmacht zum Leiter des Zentralamtes für Ernährung und Landwirtschaft in der britischen Zone (ZEL). Dem ZEL, das zunächst nur „beratende Funktionen und keine Berechtigung hat, Anweisungen gegenüber anderen deutschen Organisationen zu erlassen", wurde durch die Food and Agriculture Instruction Nr. 8 vom 10. Juli 1946 auch exekutive Gewalt übertragen. Diese durfte aber nur in Übereinstimmung mit den Gesetzen und Anordnungen des Kontrollrats oder anderer englischer Dienststellen ausgeübt werden. Jetzt erst hatte Schlange-Schöningen die Möglichkeit - zumindest in einem gewissen Umfang - selbst initiativ zu werden, indem er den entsprechenden deutschen Stellen der britischen Zone Weisungen zur Sicherstellung der Ernährung und zur Regelung und Kontrolle der landwirtschaftlichen Ablieferungen erteilen konnte.

Am 10. September 1946 errichteten die britische Besatzungsmacht und die Amerikaner gemeinsam in Bad Kissingen den „Ernährungs- und Landwirtschaftsrat der US- und Britischen Zone". Stellvertretender Leiter dieser Behörde, die bald darauf ihren Sitz nach Stuttgart verlegte, wurde Schlange-Schöningen. Am 1. Januar 1947, jetzt schon mit Sitz in Frankfurt/M., gab sich die Behörde den Namen „Verwaltungsamt für Ernährung und Landwirtschaft des amerikanischen und britischen Besatzungsgebietes".

Am 10. Juni 1947 wurde durch Verordnung der amerikanischen und britischen Militärregierung der „Wirtschaftsrat des Vereinigten Wirtschaftsgebietes" gegründet. Diese Institution bestand 1947 aus 51 Abgeordneten der verschiedenen Parteien. Diese wählten Schlange-Schöningen am 24. Juli 1947 zum Direktor der „Verwaltung für Ernährung, Landwirtschaft und Forst des Vereinigten Wirtschaftsgebietes" (VELF).

Schlange-Schöningen hatte in seinen Ämtern bei der ZEL und der VELP große Schwierigkeiten zu überwinden, galt es für ihn doch, die Interessen der Besatzungsmächte und die der Länder sorgfältig gegeneinander abzuwägen; sehr leicht konnte er in den Verdacht geraten, Helfershelfer der Siegermächte zu sein. So verwahrte er sich energisch gegen einen Befehl der Alliierten, leistungsstarke Länder, die mit ihren Lieferungen in leistungsschwächere Gebiete - meist absichtlich - in Verzug geraten waren, durch Kürzung bestimmter Rationen zu bestrafen. Schlange-Schöningen teilte damals der Food and Agriculture Control Group mit, er unterschreibe die „gewünschte Order zur Bestrafung der mit ihren Lieferungen rückständigen Länder nicht, weil ich das für einen Schaden für mein Land halte". Entweder, so führte er weiter aus, fände sich jemand anderes dazu bereit, oder die Order würde unter alleiniger Verantwortung der Militärregierung herausgegeben; denn die Leidtragenden dieser Kürzungen wäre nur die Bevölkerung und nicht die eigentlichen Schuldigen. Schlange-Schöningen setzte sich damals durch, und eine Bestrafung der Länder unterblieb. Trotzdem war er für weite Bevölkerungskreise wegen verschiedener unpopulärer Maßnahmen, die er zur Sicherstellung der Ernährungslage treffen musste, eine sehr umstrittene Persönlichkeit.

Ende 1948, nach der Währungsreform, kam es zur „Schlange-Krise". Die bayerische CSU versuchte im Wirtschaftsrat Schlange-Schöningen durch einen Missbrauchsantrag zu stürzen, vor allem, weil er ein über-ministerielles Preisamt zur Überwachung der durch die Währungsreform in die Höhe geschnellten Industrie- und Argrarpreise, die in keinem Verhältnis zum Arbeitslohn standen, einrichten wollte. Nach einer langen Rede vor dem Wirtschaftsrat, in der Schlange-Schöningen auch eingehend die Schwierigkeiten der letzten Jahre erläuterte, unterblieb aber dieser Antrag.

Mit Gründung der Bundesrepublik Deutschland gingen die Aufgaben der VELF im September 1949 an das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über. Schlange-Schöningen schied am 24. September 1949 aus seinem Amt; offiziell entbunden davon wurde er durch Beschluss der Bundesregierung vom 7. Mai 1950 mit Wirkung vom 30. April 1950.

Während der Kabinettsbildung im Jahre 1949 bot Adenauer Schlange-Schöningen das neugeschaffene Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten an, dieser lehnte aber ab, weil die den Bauernverbänden angehörenden Mitglieder der CDU/CSU ihm ihre Unterstützung versagten.

Im September 1949 zog Schlange-Schöningen als Abgeordneter der CDU in den Bundestag ein.

Die Zeit 1950 - 1960

Im Juni 1950 ging Schlange-Schöningen als Generalkonsul der Bundesrepublik Deutschland nach London. Am 4. Juli 1953 erfolgte seine Ernennung zum Botschafter. Anfang Januar 1955 schied Schlange-Schöningen aus dem aktiven diplomatischen Dienst aus.

In den Jahren 1955 und 1956 reiste er im Auftrag der Bundesregierung in die Vereinigten Staaten, um intensivere landwirtschaftliche Beziehungen, besonders auf dem Gebiet der landwirtschaftlichen Forschung, herstellen zu helfen.

Politisch wurde Schlange-Schöningen im Jahre 1958 noch einmal aktiv, als er sich in einem offenen Brief an Adenauer gegen den Ausschluss Professor Walter Hagemanns aus der CDU wandte.

Am 20. Juli 1960 starb er nach einem längeren Leiden in Wuppertal.

Quellen:

Walter Vogel: Westdeutschland 1945-1950, Schriftenreihe des Bundesarchivs Bd. 2, Koblenz 1956.

Schlange-Schöningen: Am Tage danach, Hamburg 1946.

Schlange-Schöningen: Im Schatten des Hungers, Hamburg und Berlin 1955.

N 1071 Nachlass Schlange-Schöningen

Bestandsbeschreibung

Persönliche Papiere; Reden und Aufsätze; Sammlung von Zeitungsausschnitten (1924-1933); Schriftgut aus der amtlichen und politischen Tätigkeit, zu einem geringen Teil über die DNVP in Pommern (1924-1930) und die Osthilfe, zum größten Teil aus der Zeit nach 1945, u.a. als CDU-Politiker in Schleswig-Holstein (1945-1946), Direktor der Verwaltung für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten des Vereinigten Wirtschaftsgebietes (1947-1949), Generalkonsul (1950) und Botschafter (1953-1955) in London. (Stand: 1977)

Inhaltliche Charakterisierung

Bestandsgeschichte

Der Nachlass Schlange-Schöningen gelangte durch die Witwe des Nachlassers, Frau Margarethe Schlange-Schöningen, in zwei Abgaben an das Bundesarchiv. Der erste Teil wurde im Juni 1962 übergeben; der zweite Teil folgte im November 1963.

Der Nachlass umfasst hauptsächlich die Zeitspanne von 1950-1960, es befinden sich aber auch einige Unterlagen aus den Jahren vor 1933 darunter, die Auskunft über Schlange-Schöningens Tätigkeit in der Deutschnationalen Volkspartei (DNVP) und als Reichskommissar für die Osthilfe geben. Alle anderen Materialien aus dieser Zeit müssen als verloren gelten. Ebenso sind nur einzelne Schreiben aus den Jahren 1945-1949 im Nachlass zu finden.

An dieser Stelle muss darauf hingewiesen werden, dass sich im Bestand Z 6 (Zentralamt für Ernährung und Landwirtschaft in der britischen Zone/Verwaltung für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten des Vereinigten Wirtschaftsgebietes) private Nachlassteile, v.a. privater Schriftwechsel Schlange-Schöningens aus der Zeit 1946-1949 befindet. Das Findbuch zu diesem Bestand steht auf der Homepage des Bundesarchivs zur Verfügung.

Ergänzungen zu den Unterlagen über die Deutschnationale Volkspartei (DNVP) befinden sich im Bestand R 43 I (Alte Reichskanzlei, ebenfalls Online-Findbuch) und R 53 (Stellvertreter des Reichskanzlers). Weiteres Schriftgut zur Osthilfe läßt sich in R 2 (Reichsfinanzministerium), Obergruppen E[rnährung] und Ar[beit] nachweisen.

Archivische Bearbeitung

Der Nachlass wurde 1974 von Rainer Raillard, einem Mitarbeiter des Bundesarchivs, geordnet und detailliert verzeichnet.

Das vorliegende Findbuch basiert auf dieser Verzeichnung und wurde 2007 - unter Berücksichtigung der gültigen Ordnungs- und Verzeichnungsrichtlinien - in die Datenbank des Bundesarchivs BASYS-S2 übertragen. Die Klassifikation sowie die biografischen Angaben wurden dem 1974 erstellten Findbuch entnommen.

Das Findbuch steht seit Dezember 2007 auf der Homepage des Bundesarchivs zur Verfügung.

Zitierweise

BArch N 1071/...

Conditions Governing Access

Besondere Benutzungsbedingungen

Die Benutzung unterliegt keinen anderen Beschränkungen als der Beachtung von Persönlichkeitsschutzrechten Betroffener und schutzwürdiger Belange Dritter.

This description is derived directly from structured data provided to EHRI by a partner institution. This collection holding institution considers this description as an accurate reflection of the archival holdings to which it refers at the moment of data transfer.