Konferenz der Justizministerinnen und -minister (JUMIKO)
Web Source
Extent and Medium
Schriftgut
97 Aufbewahrungseinheiten
Creator(s)
- Konferenz der Justizministerinnen und -minister (JUMIKO), 1949-
Scope and Content
Geschichte des Bestandsbildners
Die Justizministerkonferenz tagte bereits 1949. Ihre Mitglieder sind die Justizminister und Justizministerinnen der einzelnen Bundesländern. Der Vorsitz alterniert jährlich. Der Bundesminister der Justiz nimmt als Gast an den Konferenzen statt. Die Konferenzen dienender Vorstellung und Koordinierung rechtspolitischer Vorhaben, die eine grundsätzliche Bedeutung haben. Die Konferenzen tragen einen bewusst informellen, wenig institutionalisierten Charakter, der ihrer Zweckbestimmung entspricht, nämlich der Selbstkoordinierung der Länder. Beschlüsse in Sachfragen kommen in der Regel nur bei Einstimmigkeit zustande. Die Beschlüsse haben keine unmittelbare Rechtswirkung, sondern lediglich den Charakter von Empfehlungen. Die Empfehlungen entfalten allerdings politische Bindungskraft.
Zweimal im Jahr (Frühjahr und Herbst) finden Konferenzen statt, die durch die Staatssekretäre und Staatsräte vorbereitet werden.
Bearbeitungshinweis
Regelmäßige Abgaben
Bestandsbeschreibung
Die JUMIKO gibt seit Dez. 2013 auf Grundlage einer Absprache zwischen dem Bundesarchiv und den Landesarchiven aus dem Jahr 1974 Unterlagen an das Bundesarchiv ab.
Inhaltliche Charakterisierung
Sitzungsunterlagen und Materialien. Die Unterlagen, die die organisatorischen Vorbereitungen betreffen, wurden größtenteils von den Geschäftsstellen bereits vernichtet. Die Überlieferung ist nicht vollständig. Sie setzt zwar bereits 1950 ein, weist aber große Lücken auf. Die Überlieferung im Bestand B 141 Bundesministerium der Justiz ist wesentlich umfangreicher, vollständiger und aussagekräftiger.
Zitierweise
BArch B 501/...