Bundesamt für Verfassungsschutz
Web Source
Extent and Medium
Schriftgut
3188 Aufbewahrungseinheiten
51,0 laufende Meter
Creator(s)
- Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), 1950-
Scope and Content
Geschichte des Bestandsbildners
Errichtet durch Gesetz vom 27.9.1950 (BGBl S. 682), vgl. Staatshandbuch, Teilausgabe Bund
Bearbeitungshinweis
Absprachen mit dem Registraturwesen im BfV bestehen.
Bestandsbeschreibung
Umfang
Gesamtumfang: 3109 AE, B 443/1-3071 (Stand Nov. 2017).
Davon deklassifiziert und benutzbar: B 443/527-3071.
Vorliegende Mikrofilmüberlieferung (als Ersatzüberlieferung): 2 AE, B 443/571-572.
Filmüberlieferung: 213 Lehrfilme der Schule für Verfassungsschutz/Akademie für Verfassungsschutz an die Abt. Filmarchiv des Bundesarchivs (Jan. 2016).
Bisher wurden seit 2007 insgesamt 3185 Archivalieneinheiten (AE) übernommen, die dem Signaturbereich B 443/1-3071 zugeordnet wurden; die letzte Abgabe erfolgte im Oktober 2016. Die amtliche Überlieferung beginnt ab Signatur B 443/527 ff.
Des Weiteren liegt ein Bildbestand (B 443 Bild) mit einigen wenigen Fotos vor. B 443 Bild umfasst hauptsächlich Fotos zu Asservaten (Aufnahmen zu einigen vom BfV sichergestellten Briefbomben bzw. Sprengsätzen) sowie Bilder zu der Strafvollzugsanstalt Köln-Ossendorf (dem sogenannten "Klingelpütz").
Inhaltliche Charakterisierung
Aufgaben und Organisation des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV)
Das BfV hat seine Aufbauorganisation in der Vergangenheit immer wieder entsprechend der aktuellen Sicherheitslage in Deutschland geändert und angepasst. Die Auflösung des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS), das explosionsartige Anwachsen rechtsextremistischer Straftaten nach der "Wende" in den 90er Jahren und die Terrorakte islamistischer Gewalttäter veranlassten das BfV zu einschneidenden Veränderungen. Aufgabenbereiche wurden zusammengelegt und insbesondere eine neue Abteilung Islamismus / islamistischer Terrorismus eingerichtet. Es wurde auch intensiv in technisches Know-how investiert, um vor allem der Nutzung moderner Kommunikationsmittel durch Extremisten - wie z. B. des Internets - Rechnung tragen zu können.
Die Organisation des Amtes stellt sich derzeit (Stand: Januar 2010) wie folgt dar:
Abteilung Z leistet zentrale Dienste (u. a. Personalmanagement, Organisation, Haushalt);
Abteilung IT ist zuständig für Informations- und Sondertechnik;
Abteilung 1 führt Grundsatzarbeiten durch (u. a. Gesamtstrategie, rechtliche Vorgaben; Datenschutz, Öffentlichkeitsarbeit und zentrales Berichtswesen);
Abteilung 2 bearbeitet den Deutschen Links- und Rechtsextremismus, /-terrorismus;
Abteilung 3 leistet zentrale Fachunterstützung (u. a. Observation, G10-Auswertung);
Abteilung 4 ist zuständig für die Spionageabwehr, den Geheim- und Sabotageschutz;
Abteilung 5 bearbeitet sicherheitsgefährdende / extremistische Bestrebungen von Ausländern und aus dem Ausland (außer Islamismus);
Abteilung 6 bearbeitet den Islamismus und islamistischen Terrorismus;
Schule für Verfassungsschutz.
Schriftgutverwaltung
Aus der gesetzlichen Aufgabenstellung heraus (vgl. § 3 Verfassungsschutzgesetz (BVerfSchG): "Aufgabe der Verfassungsschutzbehörden ist die Sammlung und Auswertung von Informationen...) ergibt sich ein umfangreicher Akteneingang überwiegend aus offenen Quellen, der in den Gründungsjahren bis 1957 in sachbezogenen Akten zusammengefasst wurde. Seit Einführung eines strukturierten Aktenplans im Jahre 1958 wird jedes Aktenstück gemäß des Sachbetreffs in eine Akte registriert und dort nachgewiesen. Diese Aufgabe, wie auch die Aktenpflege gemäß den rechtlichen Rahmenbedingungen (bspw. Aktenvernichtungen aus datenschutzrechtlichen Gründen), wird durch die Zentrale Schriftgutverwaltung des BfV koordiniert und wahrgenommen. Die für die Papieraktenführung geschaffenen Strukturen werden auch im Wesentlichen in das Projekt DOMUS (d.h. die Einführung und Umsetzung der elektronischen Vorgangsbearbeitung im BfV) übernommen und sorgen so für eine kontinuierliche Aktenführung.
Klassifikation und Findmittelerstellung
Grundlage der Klassifikation ist sowohl der Aktenplan als auf die Aufbaustruktur des BfV, wobei die Klassifikation zweistufig gehalten wird. Bei geringem Anfall von Archivgut wurden mehrere Betreffseinheiten in einer Klassifikationsgruppe zusammengefasst und nach Laufzeit-Beginn und Laufzeit-Ende sortiert.
Zitierweise
BArch B 443/...
Conditions Governing Access
Besondere Benutzungsbedingungen
Die Benutzung des Bestandes B 443 BfV richtet sich nach Bundesarchivgesetz (BArchG) und Bundesarchiv-Benutzungsverordnung (BArchBV). Es gilt die allgemeine Schutzfrist von 30 Jahren nach § 5 Abs. 1 BArchG und die Schutzfrist für personenbezogene Informationen nach § 5 Abs. 2 BArchG.
Der Signaturenbereich B 443/1-526 umfasst eine Abgabe des ehemligen Präsidenten des BfV, Peter Frisch, und ist aus vertragsrechtlichen Gründen bis auf Weiteres nicht benutzbar.