Bundesamt für den Zivildienst

Identifier
B 429
Language of Description
German
Dates
1 Jan 1956 - 31 Dec 1995
Level of Description
Collection
Languages
  • German
Source
EHRI Partner

Extent and Medium

Schriftgut

564 Aufbewahrungseinheiten

Creator(s)

Scope and Content

Geschichte des Bestandsbildners

Das BAZ wurde 1973 als Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des BM für Arbeit und Sozialordnung, Sitz Köln, geschaffen. Seit dem 1.10.1981 gehört es zum Geschäftsbereich des BM für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit. Durch das Gesetz zur Neuordnung des Rechts der Kriegsdienstverweigerung und des Zivildienstes vom 28.2.1983 ist dem BAZ mit Wirkung vom 28.02.1983 als weitere zentrale Aufgabe die Entscheidung über die Anträge der ungedienten Wehrpflichtigen auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen (Art. 4 Abs. 3 GG) übertragen worden. Zum 3. Mai 2011 wurde das Bundesamt in Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben umbenannt. Hintergrund war die Einführung des Bundesfreiwilligendienstes zum 1. Juli 2011, der den Zivildienst ablöste. Zum Aufgabenbereich des Bundesamtes gehörte anfangs noch die Betreuung des auslaufenden Zivildienstes sowie die Anerkennung von Kriegsdienstverweigerern. Neue Zielsetzung des Amtes ist es, generationsübergreifend möglichst viele Bundesbürger für ein freiwilliges Engagement in der Gesellschaft zu gewinnen. Gem . § 14 Abs. 2 Bundesfreiwilligendienstgesetz können dem Bundesamt auch andere Aufgaben übertragen werden. Dabei handelt es sich vorwiegend um Serviceaufgaben aus dem Bereich des BMFSFJ. Hierzu gehört u.a. die Abwicklung von Programmen des Europäischen Sozialfonds oder die Beherbung von Geschäftsstellen, z.B. der Regiestelle des Bundesprogramms "Toleranz fördern - Kompetenz stärken" zum Abbau des Extremismus.

Bearbeitungshinweis

Bisher gelangten in zwei Abgaben (Sept. 2005 und Febr. 2007) lediglich verfilmte Personalunterlagen von Kriegsdienstverweigerern in das BArch. Sie sind nur nach Jahrgängen geordnet.

Bestandsbeschreibung

Bei den vom BAZ übernommenen Filmen handelt es sich um verfilmte Anträge der ungedienten Wehrpflichtigen auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen (Art. 4 Abs. 3 GG). Die Filme sind Ersatzverfilmungen, da die Originalakten nach der Verfilmung vernichtet wurden. Die nach Geburtsjahrgängen aufgelisteten Filme sind für die Benutzung nur bedingt geeignet, da die Personendaten nicht einzeln erfaßt sind. Sie unterliegen den durch § 5 Abs 2 BArchG vorgegebenen Schutzfristregelungen für personenbezogene Unterlagen.

Umfang, Erläuterung

315 AE (Stand: 11/2015)

Zitierweise

BArch B 429/...

Conditions Governing Access

Besondere Benutzungsbedingungen

personenbezogene Unterlagen

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