Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK)
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Schriftgut
63 Aufbewahrungseinheiten
0,8 laufende Meter
Creator(s)
- Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK), 2004-
Scope and Content
Geschichte des Bestandsbildners
Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern und aus der Zentralstelle für Zivilschutz (ZfZ) im Bundesverwaltungsamt hervorgegangen. Funktionsvorgänger war das im Jan. 2000 aufgelöste Bundesamt für Zivilschutz. Die Organisationsstruktur mit Kompetenzzentren, in denen fachlich zusammenhängende Aufgabenbereiche gebündelt sind, wurde beibehalten. Die Neugründung des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) erfolgte zum 1. Mai 2004 als Reaktion auf die Terroranschläge vom 11. Sept. 2001 und das Oderhochwasser 2002. Durch diese Ereignisse war deutlich geworden, dass es einer kreis- und landesübergreifenden Koordinierung im Falle von Großschadensfällen bedarf. Das neue Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe soll alle Bereiche der Zivilen Sicherheitsvorsorge fachübergreifend berücksichtigen und zu einem wirksamen Schutzsystem für die Bevölkerung und ihrer Lebensgrundlagen verbinden. Es ist im nachgeordneten Bereich des Bundesministeriums des Innern angesiedelt, berät und unterstützt aber auch andere Bundes- und Landesbehörden bei der Erfüllung ihrer Aufgaben.
Rechtsgrundlage bildet das Gesetz über die Errichtung des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBKG) vom 24. April 2004 (BGBl 2004 I S. 360-361).
Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe befasst sich mit den verschiedensten Aufgaben des Bundes im Bevölkerungsschutz und dient:
· zur Erfüllung der Aufgaben des Bundes im Bevölkerungsschutz,
· zur Koordinierung des Schutzes kritischer Infrastrukturen,
· zur Zusammenfassung, Bewertung und Darstellung verschiedenster Informationsquellen zu einer einheitlichen Gefahrenlage,
· zur Koordination der Kommunikation des Bundes mit Ländern und Gemeinden, der Privatwirtschaft und der Bevölkerung über Vorsorgeplanung und aktuelle Bedrohungen,
· zur Unterstützung des Managements von Einsatzkräften des Bundes und anderer öffentlicher und privater Ressourcen bei großflächigen Gefahrenlagen,
· zur Koordinierung des Schutzes der Bevölkerung gegen Massenvernichtungswaffen,
· zur bedrohungsgerechten Ausbildung der Führungs- und Lehrkräfte aller Verwaltungsebenen im Bevölkerungsschutz (Akademie für Krisenmanagement, Notfallplanung und Zivilschutz),
· für die nationale Koordinierung innerhalb des europäischen Integrationsprozesses im Bereich der Zivilen Sicherheitsvorsorge und,
· für die Koordinierung von Bund, Ländern, Feuerwehren und privaten Hilfsorganisationen bei der Wahrnehmung internationaler humanitärer Aufgaben und in der zivil-militärischen Zusammenarbeit.
Das gemeinsame Melde- und Lagezentrum von Bund und Ländern (GMLZ), das deutsche Notfallvorsorge-Informationssystem (deNIS) sowie das Satelliten-Warnsystem (Sat-WAS), die bereits in der Zentralstelle für Zivilschutz (ZfZ) im Einsatz waren, wurden ausgebaut.
Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe kann mit Zustimmung des Bundesministeriums des Innern auch von anderen fachlich zuständigen obstern Bundesbehörden beauftragt werden. Soweit es Aufgaben aus einem anderen Geschäftsbereich als dem des Bundesministeriums des Innern wahrnimmt, untersteht es der fachlichen Aufsicht der fachlich zuständigen obstern Bundesbehörde.
Präsident:
2004 Christoph Unger
Vorgängereinrichtungen:
1952 Unterabteilung Ziviler Luftschutz im BMI.
1955 Unterabteilung wird in Bundesanstalt für zivilen Luftschutz überführt, die
1957 der Bundesdienststelle für zivilen Bevölkerungsschutz unterstellt wird.
1958 Umwandlung in das Bundesamt für zivilen Bevölkerungsschutz (Gesetz über die Errichtung des Bundesamt für zivilen Bevölkerungsschutz - BzB vom 5. Dez. 1958).
1974 Neufassung des Gesetzes und Umbenennung in Bundesamt für Zivilschutz (BZS).
2000 Das Bundesamt für Zivilschutz wurde aufgrund der Bestimmungen der Art. 2 und 27 des Gesetzes zur Sanierung des Bundeshaushalts vom 22. Dez. 1999 (BGBl. I S. 2534) zum Jahresende aufgelöst. Die Aufgaben wurden der neuen Abteilung V - Zentralstelle für Zivilschutz - im Bundesverwaltungsamt zugewiesen (GMBl. 2001 S. 199).
Bestandsbeschreibung
Bislang wurden kaum offenen und archivwürdigen Unterlagen abgegeben. Abgegeben wurden Unterlagen der ehemaligen Dienststelle Marienthal des Bundesamts für Zivilschutz, die auch bei Abgabe Ihre VS-Einstufung noch beibehielten. Eine Benutzung dieser Unterlagen ist nicht möglich. Bei der Offenlegung bildet das VS-Schriftgut anderer Stellen ein besonderes Problem, da es durch die allgemeine Herabstufung per Fristablauf durch das jetzt zuständige Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe nicht automatisch offengelegt werden kann.
Zitierweise
BArch B 422/...
Conditions Governing Access
Besondere Benutzungsbedingungen
Die Ermittlungs- und Kriminalakten unterliegen der Schutzfrist nach § 5 Abs. 2 Bundesarchivgesetz.