Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration

Identifier
B 418
Language of Description
German
Level of Description
Collection
Languages
  • German
Source
EHRI Partner

Extent and Medium

Schriftgut

4394 Aufbewahrungseinheiten

100,8 laufende Meter

Creator(s)

Scope and Content

Geschichte des Bestandsbildners

Unter der Bezeichnung "Beauftragter der Bundesregierung für die Integration der ausländischen Arbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen" trat Heinz Kühn am 22. Nov. 1978 sein beim Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung angesiedeltes Ehrenamt an. Der Beauftragte sollte sich ressortübergreifend für die Belange der ausländischen Arbeitnehmer einsetzen. Der Beauftragte wird an Rechtsetzungsvorhaben der Bundesregierung oder einzelner Bundesministerien beteiligt, hat aber selbst keine legislativen Befugnisse. Der Beauftragte erfüllt seine Aufgaben durch Vortragstätigkeit im In- und Ausland, durch Kontakte zu den Wohlfahrtsverbänden und Politikern auf kommunaler- Landes- und Bundesebene und zu Mitgliedern der Regierung von Herkunftsländern. Darüber hinaus wirkt er durch zahlreiche Veröffentlichungen, darunter auch viele mehrsprachige als konkrete Hilfestellung für die ausländischen Mitbewohner. Er ist verpflichtet, jedes zweite Jahr den "Bericht über die Lage der Ausländer in Deutschland" zu erstellen.

Als Heinz Kühn Ende 1980 sein Amt aufgab, folgte ihm Lieselotte Funke. Sowohl die personelle Ausstattung als auch der Aufgabenkreis des Amtes wurden erweitert. Ihr Mitarbeiterstab wurde von zwei auf sieben Personen vergrößert. Ein Schwerpunkt ihrer Tätigkeit war die Koordination von gemeinsamen Bund-Länder-Arbeitsprogrammen zur Eingliederung der zweiten und dritten Generation ausländischer Arbeitnehmer.

Zum 15. Juli 1991 gab Lieselotte Funke ihr Amt auf. Sie begründete diesen Schritt mit mangelnder Unterstützung seitens der Bundesregierung, der Konzeptionslosigkeit der Bundesregierung in der Ausländerpolitik sowie mit unzureichender Ausstattung ihres Amtes. Unter ihrer Nachfolgerin Cornelia Schmalz-Jacobsen wurde der Zuständigkeitsbereich der Ausländerbeauftragten per Kabinettsbeschluss ausgeweitet über die ausländischen Arbeitnehmer und ihren Familien hinaus auf die übrigen Ausländer, die sich aufgrund einer Aufenthaltserlaubnis, einer Aufenthaltsberechtigung, einer bilateralen staatlichen Vereinbarung oder einer EG-rechtlichen Vereinbarung in der Bundesrepublik aufhalten, einschließlich der nachzugsberechtigten Familienangehörigen. Dies schlug sich auch in der neuen Bezeichnung nieder: "Beauftragte der Bundesregierung für die Belange der Ausländer". Die Stelle blieb beim BMA angesiedelt. Der direkte Einfluss der Ausländerbeauftragten auf die Bundesregierung erhöhte sich durch die im Kabinettsbeschluss vorgesehene Beteiligung an Vorbereitungen von Gesetzen und Rechtsverordnungen, die ihren Aufgabenbereich betreffen. Alle Ressorts waren gehalten, die Beauftragte zu unterstützen.

In Verbindung mit den zum 1. Nov. 1997 in Kraft tretenden Änderungen des Ausländergesetzes erhielt die Ausländerbeauftragte eine neue Bezeichnung: "Beauftragte der Bundesregierung für Ausländerfragen". Nachfolgerin von Cornelia Schmalz-Jacobsen wurde mit Beginn der neuen Legislaturperiode im Nov. 1998 Marieluise Beck von Bündnis 90/die Grünen. Die neue Regierungskoalition aus SPD und Grünen stellte ein neues Staatsbürgerschaftsrecht in das Zentrum ihrer Integrationspolitik, da sie als erste Regierung vom dauerhaften Verbleib vieler ausländischer Arbeitnehmer und ihrer Angehörigen ausging.

Mit Beginn der 15. Legislaturperiode im Oktober 2002 erfuhr das Amt eine erneute Umbenennung. Es hieß fortan "Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration". Marieluise Beck wurde zur Parlamentarischen Staatssekretärin im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) ernannt. Zur Verdeutlichung, dass Integrationspolitik als gesellschaftspolitische Querschnittsaufgabe zu verstehen ist, wurde das Amt der Beauftragten nun beim BMFSFJ aufgehängt. Marieluise Beck nahm ihr Amt als Beauftragte aber weiterhin in ehrenamtlicher und unabhängiger Funktion wahr.

Mit Beginn der Kanzlerschaft von Angela Merkel (CDU) wurde die neue Beauftragte für Migration, Flüchtlinge und Integration, Maria Böhmer (CDU), im November 2005 unmittelbar der Bundeskanzlerin unterstellt und in den Rang einer Staatsministerin erhoben. Räumlich ist der inzwischen auf über 30 Mitarbeiter angewachsene Arbeitsstab im Presse- und Informationsamt der Bundesregierung angesiedelt.

Bisherige Amtsinhaber:

1978-1981 - Heinz Kühn (SPD)

1981-1991 - Lieselotte Funcke (FDP)

1991-1998 - Cornelia Schmalz-Jacobsen (FDP)

1998-2005 - Marieluise Beck (Bündnis 90/Die Grünen)

2000 -2013 - Maria Böhmer (CDU)

seit Dez. 2013 Aydan Özuguz (SPD)

Hauschildt (Nov. 2015)

Bearbeitungshinweis

Der Bestand ist noch unbewertet (Stand: 06/10). Lediglich 56 Akten aus der Amtszeit von Liselotte Funcke (1981 - 1991) wurden auf Wunsch des Arbeitsstabes bewertet. Hiervon waren 43 archivwürdig. Sie bilden den Grundstock für eine evtl. spätere geschichtliche Darstellung des Amtes.

Bestandsbeschreibung

Erst seit Juni 2004 gibt es einen eigenen Bestand des Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration. Die bis 2004 in den Bestand B 149 einsignierten Akten wurden in den Bestand B 418 umsigniert.

Charakteristisch für den Beauftragten ist, dass er seit Bestehen 1978 schon mehrfach in ein anderes Bundesministerium gewechselt hat: Seit 2005 ist er dem Kanzleramt angegliedert, hat aber seinen Dienstsitz im Presse- und Informationsamt der Bundesregierung in Berlin.

Vor Bildung des Bestands B 418 sind die Akten des "Ausländerbeauftragten" zum Bestand B 149 genommen worden (Klass. Gruppe 5. Ausländerbeschäftigung, Teilfindbuch zur Aktenplanhauptgruppe 2, Arbeitsmarktpolitik in den Publikationsfindbüchern).

Der Bestand wird aktuell bewertet und erschlossen. Der Lagerungsort ist Hoppegarten.

Der Geschäftsverteilungsplan mit Stand vom 15. Juli 2008 (Amtszeit Maria Böhmer) weist neben dem Leitungsstab drei weitere Referate aus:

Referat AS L mit fachlicher Weisungsbefugnis gegenüber allen Mitarbeitern der Referate AS 1, AS 2 und AS 3. Fachlich ist es unmittelbar der Staatsministerin unterstellt.

AS 1 Bildung, Arbeitsmarkt, Familie

AS 2 Gesellschaftliche Integration

AS 3 Ausländer- und Flüchtlingsrecht, Frauenrechte, Soziales, Bürgerservice

Neidel (Nov. 2017)

Inhaltliche Charakterisierung

Die bisher ans BArch abgegebenen Unterlagen beziehen sich vor allem auf die Öffentlichkeitsarbeit des Arbeitsstabs, auf Mitarbeit in Internationalen Organisationen, auf die Zusammenarbeit mit anderen staatlichen Stellen sowie mit Parteien, auf aufenthaltsrechtliche Fragen, auf Maßnahmen gegen Ausländerfeindlichkeit sowie auf alle Facetten der Integration von Ausländern in die Zielgesellschaft. Der Bestand enthält viel Material, da die Öffentlichkeitsarbeit, vor allem die Erarbeitung von Informationsschriften aller Art, und die Vernetzung mit nationalen und internationalen Gremien einen hohen Stellenwert haben. Vieles aus der aktiven Politikgestaltung der Beauftragten ist deshalb publiziert, z.B. Aktionswochen, Fachgespräche, in ihrem Auftrag vergebene Forschungsaufträge oder Broschüren. Daraus ergibt sich eine relativ hohe Kassationsquote für den Bestand.

Mit der Erhebung der Beauftragten in den Rang einer Staatsministerin im Jahr 2005 geht auch ein steigender Einfluss einher, sodass aufgrund des größeren politischen Gewichts mit einer Zunahme der archivwürdigen Akten zu rechnen ist. Archivwürdige Akten sind dabei vor allem im Bereich der Zusammenarbeit der Beauftragten mit verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen (Religionsgemeinschaften, Parteien, Verbände, Organisationen) zu erwarten, da sich hier oftmals die Initiative und Haltung der Beauftragten deutlich abbildet.

Besonders gut ist die Überlieferung aus der Anfangszeit des Arbeitsstabs seit 1964. 43 Akten aus der Amtszeit von Liselotte Funcke (seit 1981) sind im Rahmen einer 2015 erfolgten Bewertung als archivwürdig bewertet worden. Dies geschah auf Initiative des Amtes, weil es ein besonderes historisches Interesse an diesen frühen Akten bekundet hat. Mit ihrer Hilfe lässt sich die Geschichte des Amtes von 1976 bis 2001 rekonstruieren. Im Zuge der gegenwärtig laufenden Bewertung und Erschließung des Bestandes wurden vor allem Akten aus dem oben genannten Bereich zur Zusammenarbeit mit verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen für archivwürdig erklärt.

Neidel (Nov. 2017)

Erschließungszustand

Die Akten liegen ausschließlich im ZWA Hoppegarten. Die ca. 2900 unbewerteten AE werden gegenwärtig bewertet und erschlossen. (Stand: Nov. 2017)

Vorarchivische Ordnung

Charakteristisch für die inhaltliche Verwandtschaft zum BMAS ist, dass die Aktenplangruppe 24 wie im BMAS-Aktenplan, auch in den Aktenplänen des Beauftragten durchgängig der Beschäftigung und Integration ausländischer Arbeitnehmer vorbehalten ist. Sie deckte sich in vielen Bereichen mit den korrespondierenden Aktenplangruppen des BMAS. Für die archivische Überliefeungsbildung ist sie die entscheidende, weil aus der Öffentlichkeitsarbeit und der Mitwirkung bei Vorhaben anderer Ressorts in den übrigen Aktenplanbereichen überwiegend keine archivwürdig zu bewertenden Akten hervorgehen.

Die Aktenpläne von 1984 und 1997 sind - mit Ausnahme der Aktenplanhauptgruppe 24, die fünfstellig ist - zweistellig. Die einzelnen Betreffe sind durch Ableitungen kenntlich gemacht. Die Aktenpläne weisen folgende Hauptgruppen aus:

0 Organisationsangelegenheiten des Stabes

4 Kabinetts- und Parlamentsangelegenheiten

5 Allgemeine Rechtsfragen

6 Internationale Angelegenheiten

7 Sonstige Angelegenheiten

73 Öffentlichkeitsarbeit des Ausländerbeauftragten

74 Öffentlichkeitsarbeit anderer Institutionen

75 Repräsentationsangelegenheiten

8 Sonstiges, z.B. Beiräte, Ausschüsse, Arbeitskreise

24 Grundlagen der Wanderungspolitik (aus dem BMA-Aktenplan)

Der jüngste vierstellige Aktenplan aus dem Jahre 2008 zeichnet sich durch eine klarere Struktur aus. Unterhalb der vier Hauptgruppen gibt es weitere Untergliederungen.

1 Organisation, Innerer Dienst

  1. Recht

  2. Forschung, Statistik

  3. Internationale Organisationen

(Stand: Nov. 2015)

Zitierweise

BArch B 418/...

Related Units of Description

  • Verwandtes Archivgut im Bundesarchiv

  • B 149, BMAS, B 119, BA

  • Amtliche Druckschriften

  • Der Bundesbeauftragte ist gesetzlich verpflichtet, jedes 2. Jahr den "Bericht über die Lage der Ausländer in Deutschland" vorzulegen. Daneben hat der Beauftragte in unregelmäßigen Abständen Memoranden veröffentlicht. Zielgruppe der Veröffentlichungen des Beauftragten sind sowohl Migranten, für die es mehrsprachige Broschüren, Handbücher usw. gibt, als auch die Öffentlichkeit allgemein. Eine Übersicht über die Publikationen gibt es auf der Homepage der Beauftragten unter www.bundesregierung.de, hier unter Beauftragte der Bundesregierung für Migration.

  • Literatur

  • Bernd Geiß, Die Ausländerbeauftragten der Bundesregierung in der ausländerpolitischen Diskussion", in: Edda Currle, Tanja Wunderlich (Hrsg.), Deutschland - ein Einwanderungsland? Rückblick, Bilanz und neue Fragen, Festschrift des europäischen forums für migrationsstudien efms. Stuttgart, 2001.

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