Akademie für zivile Verteidigung
Web Source
Extent and Medium
Schriftgut
153 Aufbewahrungseinheiten
10,1 laufende Meter
Creator(s)
- Akademie für zivile Verteidigung (Akademie für Krisenmanagement, Notfallplanung und Zivilschutz / AKNZ) (AkzV), 1966-
Scope and Content
Geschichte des Bestandsbildners
Funktionsvorgänger waren die Bundesschule der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk, die 1953 als zentrale Aus- und Weiterbildungseinrichtung in Marienthal (Ahrweiler) gegründet worden war, und die 1960 in Marienthal eingerichtete Zentrale Ausbildungsstätte des Bundes für den Luftschutzhilfedienst (ZAB). Als 1971 der Luftschutzhilfedienst in den Katastrophenschutz eingegliedert wurde, wurden die Zentrale Ausbildungsstätte, die Bundesschule und die THW-Schule in Moers zur Katastrophenschutzschule des Bundes (KSB) vereinigt. 1974 wurde die 1956 in Waldbröl gegründete Bundesschule des Bundesverbandes für den Selbstschutz als Lehrbereich Selbstschutz eingegliedert. Hinsichtlich Ihres Lehrauftrages blieb sie allerdings selbständig.
Durch Erlass des Bundesministeriums des Innern vom 13. Okt. 1965 (GMBl. S. 382) wurde ein "Planungs- und Aufstellungsstab" errichtet. Der Planungs- und Aufstellungsstab wurde mit der Akademie für zivile Verteidigung (AkzV) vereinigt, die durch Erlass des BMI vom 29. Juli 1966 (GMBl. S. 494) errichtet worden war. Die Akademie für zivile Verteidigung (AkzV) bildete damit die zentrale Lehr- und Forschungseinrichtung des Bundes im Bereich des Zivilschutzes. Sie hatte bis 1996 ihren Sitz in Bonn. Mit Erlass vom 21. Dez. 1995 (GMBl. 1996 S. 26) wurde die Akademie für zivile Verteidigung in das Bundesamt für Zivilschutz mit Wirkung vom 1. Jan. 1996 eingegliedert. Ihre neue Bezeichnung lautete Akademie für zivile Verteidigung im Bundesamt für Zivilschutz. 1996 wurde sie mit der Katastrophenschutzschule des Bundes in Bad Neuenahr-Ahrweiler zusammengelegt. Ende 1996 entstand daraus und aus der Bundesschule des Bundesverbandes für den Selbstschutz die Akademie für Notfallplanung und Zivilschutz (AkNZ).
Mit der Auflösung des Bundesamtes für Zivilschutz aufgrund der Bestimmungen der Art. 2 und 27 des Gesetzes zur Sanierung des Bundeshaushalts vom 22. Dez. 1999 (BGBl. I S. 2534) und dem Übergang der Aufgaben zu der neuen Abteilung V - Zentralstelle für Zivilschutz - im Bundesverwaltungsamt (GMBl. 2001 S. 199) kam 2001 auch die Akademie für Notfallplanung und Zivilschutz zum Bundesverwaltungsamt. Mit Errichtung des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBKG) 2004 (BGBl 2004 I S. 360-361) wurde die Akademie dem Bundesamt unterstellt. Seit 2002 trägt sie den Namen Akademie für Krisenmanagement, Notfallplanung und Zivilschutz (AKNZ).
Die Akademie ist die zentrale Aus- und Weiterbildungseinrichtung des Bundes. Sie dient vornehmlich der theoretischen und praktischen Qualifizierung von Führungs- und Lehrkräften des Zivil- und Katastrophenschutzes, der Auswertung von Katastrophen und Großschadenslagen, der Durchführung von Forschungsprojekten, Studien und Untersuchungen sowie die Organisation und Auswertung von Übungen einschließlich der Vorhaltung entsprechender Technik und Infrastruktur.
Die Aufgaben der AKNZ leiten sich zum Teil aus dem Zivilschutz und Katastrophenhilfegesetz ab. Darüber hinaus wurden ihr weitere Aufgaben von den hierfür zuständigen Fachministerien übertragen.
Organisation:
Verwaltung
Lehrstab
Bestandsbeschreibung
Die Unterlagen wurden Ende 2001 an das Geheimarchiv des Bundesarchivs abgegeben. Die Unterlagen sind nicht benutzbar, da als VS eingestuft.
Zitierweise
BArch B 410/...