Landwirtschaftliche Rentenbank

Identifier
B 400
Language of Description
German
Level of Description
Collection
Languages
  • German
Source
EHRI Partner

Extent and Medium

Schriftgut

329 Aufbewahrungseinheiten

Creator(s)

Scope and Content

Geschichte des Bestandsbildners

Die Landwirtschaftliche Rentenbank wurde am 11. Mai 1949 gegründet (Funktionsnachfolger der 1923 gegründeten Deutschen Rentenbank und der 1925 gegründeten Deutschen Rentenbank-Kreditanstalt). Ihre Hauptaufgabe als zentrales Refinanzierungsinstitut ist seit diesem Zeitpunkt bis heute die Förderung der Landwirtschaft und des ländlichen Raums. Das Grundkapital im Jahr 1923 belief sich auf 3,2 Milliarden Rentenmark, zu in etwa gleichen Teilen aus der Landwirtschaft wie der gewerblichen Wirtschaft stammend. In den 50er und 60er Jahren des 20. Jahrhunderts erfolgte die Beschaffung von Krediten größtenteils aus öffentlichen (staatlichen) Quellen, wie z.B. dem ERP-Programm oder dem Arbeitsbeschaffungsprogramm der Bundesregierung. Die Kredite dienten vielfältigen Zwecken. Landeskulturkredite wurden ebenso vergeben wie Darlehen an die Ernährungsindustrie; viele Förderungsmaßnahmen nach dem Krieg dienten dem Aufbau zerstörter Gebäude, der Tätigung diverser Investitionen etc. Siedlungskredite, Aussiedlungskredite, Hofkredite, Aufstockungen sind weitere bedeutende Schlagworte. 1973 stellt eine wichtige Zäsur in der Geschichte der Landwirtschaftlichen Rentenbank dar - sie war nun nicht länger die zentrale Bewilligungsstelle staatlicher Fördergelder für die Landwirtschaft - eine Folge des Finanzreformgesetzes von 1969, dessen Bestimmungen in der Hinsicht ab 1973 umzusetzen waren. Diese Verantwortung fiel nun den Bundesländern zu; die Landwirtschaftliche Rentenbank war fortan für ihre Refinanzierung allein auf Kapitalmarktmittel angewiesen, wobei zu erwähnen ist, dass eine Emission festverzinslicher Wertpapiere von Seiten der Landwirtschaftlichen Rentenbank wie auch kleinere Kreditgeschäfte mit anderen Banken bereits vor 1973 stattgefunden hatten. Die Verwaltung der bis zu diesem Zeitpunkt gewährten Förderungen für Aussiedlungen sowie für Maßnahmen an Altgehöften und für Aufstockungen blieben in der Hand der Landwirtschaftlichen Rentenbank. Im Laufe der Jahre dehnte sich der Bereich der Förderung immer weiter aus und umfasste schließlich zusehends neben den landwirtschaftlichen Erzeugern auch die landwirtschaftliche Produktionsmittelherstellung, Handels- und Dienstleistungsunternehmen und die Ernährungswirtschaft. Immer mehr förderungswürdige Aufgaben wurden miteinbezogen, so auch z.B. agrargerechter Umwelt- und Verbraucherschutz. Ein weiterer Fokus war die Verbesserung der ländlichen Infrastrukturen.

Viele Sonderkreditprogramme erlangten Bedeutung und erweiterten das Spektrum des Förderauftrags über Jahrzehnte-bis heute. Letztkreditnehmer und Verwendungszwecke, aber auch die Technik der Darlehensgewährung änderten sich im Laufe der Zeit.

Im Jahre 2002 wurde das Gesetz über die Landwirtschaftliche Rentenbank novelliert.

Dann führten erneut neue rechtliche und institutionelle Rahmenbedingungen im Jahre 2008 zu wesentlichen Änderungen, v.a. der Struktur der Sonderkreditprogramme. 2008 wurde zum einen das Risikogerechte Zinssystem (RGSZ) eingeführt, mit dem die deutschen Förderbanken die Eigenkapitalvorschriften des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht (Basel II) umsetzen, zum andern wurden die Kreditprogramme an das EU-Beihilferecht angepasst. Gleichzeitig wurde die Förderung um weitere der Landwirtschaft vor- und nachgelagerte Unternehmen der Agrar- und Ernährungswirtschaft erweitert. Die Förderung beinhaltet jetzt auch die Finanzierung von Betriebsmitteln sowie Finanzierungsangebote für privates Engagement zur Verbesserung der Wohn- und Lebensbedingungen in ländlichen Regionen. Es gibt eine neue Programmstruktur mit vier Förderschwerpunkten: "Landwirtschaft", "Agrar- und Ernährungswirtschaft", "Neue Energien" und "Ländliche Entwicklung". Aus dem Zweckvermögen des Bundes bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank werden besonders zinsgünstige Kredite zur Verfügung gestellt; das Zweckvermögen entstand 1952 durch das Gesetz zur Abwicklung der landwirtschaftlichen Entschuldung. Seit 1962 führt die Rentenbank jährlich die Hälfte ihres Bilanzgewinns an das Zweckvermögen ab. Mit der Internationalisierung der Mittelaufnahme eröffneten sich auch neue Möglichkeiten zur Verbreiterung der Eigenkapitalbasis.

Bemerkenswert ist, dass in all den Jahren ihres Bestehens die Kapitalaufbringung der Landwirtschaftlichen Rentenbank durch das "Selbsthilfeprinzip" zustande kam, also durch die deutschen Wirtschaftsstände bzw. durch die deutsche Landwirtschaft. Die öffentliche Rechtsform, die Anstaltslast und die Steuerbefreiung sind Grundvoraussetzung für die erfolgreiche Wahrnehmung des Förderauftrags.

Quelle:

Format PDF, Zeit 16.10.2009, Adresse: http://www.rentenbank.de/cms/dokumente/10011459_262579/eba57451/Historie%202009.pdf

Bestandsbeschreibung

a) Bestandsgeschichte

Der Bestand besteht derzeit aus 211 archivwürdigen Einheiten. 2001, 2002 und 2006 fanden bereits Unterlagen Eingang in das Bundesarchiv. Die letzte große Aussonderung fand im Februar 2009 in einem Aktenlager der Landwirtschaftlichen Rentenbank in Rodgau/Niederroden statt. Die Landwirtschaftliche Rentenbank verwahrt andernorts noch Schriftgut mit vermutlich abgelaufenen Fristen. Es handelt sich dabei offenbar einerseits um Schriftgut von allgemeiner Bedeutung, andererseits um Personalakten. Eine Anbietung dieser Unterlagen wird derzeit angestrebt.

Für den Bestand ist eine Klassifikation noch zu erarbeiten. Im Vordergrund der archivarischen Tätigkeit der letzten Jahre stand eine sorgfältige, schnelle Übernahme des archivwürdigen Schriftguts, nachdem lange Jahre kein Kontakt der Landwirtschaftlichen Rentenbank zum Bundesarchiv bestanden hatte.

b) Archivische Bewertung und Bearbeitung

Der erste Kontakt des Bundesarchivs zur Landwirtschaftlichen Rentenbank kam 1989 zustande. Damals wurden die ersten grundsätzlichen Bewertungsentscheidungen getroffen. Demnach sind folgende Unterlagen der Landwirtschaftlichen Rentenbank als kassabel einzustufen:

  • Kontoblätter, Buchungsbelege, routinemäßiger Handelsschriftwechsel

  • Akten über Landtauschaktionen

In die Amtsdruckschriftensammlung des Bundesarchivs übernommen wurden hingegen die Geschäftsberichte der Landwirtschaftlichen Rentenbank.

Im Jahre 2000 ergab sich die Gelegenheit, durch einen Besuch bei der landwirtschaftlichen Rentenbank in Frankfurt eine genauere Analyse des anfallenden Schriftguts vorzunehmen:

  • Unterlagen des Leitungsbereichs/Gremienunterlagen: Die Protokollserie des Verwaltungsrats der Bank wäre archivwürdig und vollständig in das Bundesarchiv zu übernehmen. Gleiches gilt wahrscheinlich für die Beschluss-Protokolle des Vorstands. Eine Abgabe dieser Unterlagen war von seiten der Landwirtschaftlichen Rentenbank damals aber (noch) nicht vorgesehen. Die potentielle Archivwürdigkeit weiterer Gremienunterlagen (jährliche Anstaltsversammlung, Verwaltungsausschuss, verschiedene Teilausschüsse) wäre zu prüfen

  • Prüfungsberichte: Die jährlichen Berichte des Wirtschaftsprüfers werden einem bankinternen Verwaltungsausschuss (Bilanzausschuss), dem Bundesrechnungshof und den Aufsichtsministerien (BMF und BMELF) zur Kenntnis gegeben. Seit 1986 prüft der Bundesrechnungshof neben dem unabhängigen Wirtschaftsprüfer die Rentenbank auch selbst, bis dahin wurde dem BRH das Ergebnis des Wirtschaftsprüfers zur Nachprüfung vorgelegt. Eine vollständige Sammlung der Prüfungsberichte liegt der Rentenbank vor; ihre Archivwürdigkeit wäre bei einer Aussonderung zu prüfen.

  • allgemeines Hausverwaltungsschriftgut: nicht archivwürdig

  • so genannte "Beteiligungsakten": Verwaltungs- und Wirtschaftsprüfungsunterlagen (Bilanzen, Geschäftsberichte, Verwaltungsprotokolle usw.) und Materialsammlungen zu Wirtschaftsunternehmen, in deren Aufsichtsrat Mitglieder des Rentenbank-Vorstandes sitzen: nicht archivwürdig

  • so genannte "Händlerzettel", Finanz-, Wirtschafts- und Börsen-Informationen über Kapitalverwendung und -einsätze: nicht archivwürdig

  • Einzelsachakten zum Kreditwesengesetz, Großkreditanträge: nicht archivwürdig

  • Härtefallregelungen bei notleidenden Krediten: nicht archivwürdig

  • Deutsche Finanzwirtschaft für die DDR: nicht archivwürdig

  • Einzelsachakten zur Erstellung von Richtlinien für die Förderung & Maßnahmen zur bäuerlichen Förderung der Aussiedlung von Altgehöften: archivwürdig

  • Fallakten zu verschiedenen Kreditprogrammen: Übernahme von max. 20 Anträgen pro Richtlinienstand zur Modellarchivierung

  • so genannte "Zinsverbilligung für Thüringen" (eingestelltes Sonderprogramm): Auswahlarchivierung

  • Programme "Förderung von Junglandwirten", "Dorferneuerung" (seit 2007 "Ländliche Entwicklung"): ggf. Auswahlarchivierung

  • Wertpapierabrechnungen der 1950er bis 1970er Jahre: ggf. Auswahlarchivierung

  • so genannte "Zweckvermögen-Projekte": Übernahme der aussonderungsreifen Fall-Akten

  • Unterlagen zur Abwicklung der Rentenbank Kreditanstalt (RKA): ggf. Übernahme nach Berlin

Grundsätzlich archivwürdig sind natürlich Organisationsunterlagen wie Aktenpläne, Geschäftsverteilungspläne u.ä. sowie Personalakten (letztere werden gemäß dem Bundesarchiv-Auswahlmodell übernommen).

Die Übernahmen der Jahre 2001 und 2002 beinhalteten hauptsächlich Handakten (Rundschreiben, Verordnungen und allgemeiner Schriftverkehr), Akten zu Amerika-Anleihen, Flüchtlingssiedlungen, Aufbaudarlehen, Umschuldung, Bundesmitteln (Mustervorgänge, Richtlinien etc. ), Zweckvermögen (Gesetze, Richtlinien, Einzelfälle, Entschuldung), Konsortialkrediten (Einzelfälle), die Laufzeit umfasste etwa 1949-1978. 2006 wurden einige Akten "Härtefälle DDR" übernommen. Aus angebotenen Anmeldungen zur Wertpapierbereinigung und entsprechendem Schriftwechsel der Central Landschafts-Bank (CLB) bzw. der Central-Landschaft für die Preußischen Staaten (CL) mit Kunden (auch Altsparerentschädigung und Depotabwicklung) wurde jeweils ein Sample gebildet, das sich an einer möglichst breiten Streuung und einigen prominenten Namen orientierte. Die Anbietung des Jahres 2009 betraf überwiegend Einzelfallakten (Entschuldung landwirtschaftlicher Betriebe, Fälle von Vertriebenenschäden und Opferausgleichsabgaben) und wurde bis auf einen gewissen Anteil ("Musterfälle") kassiert; ebenso verfahren wurde mit Akten, die Schriftwechsel zur Abwicklung mit einzelnen Banken betrafen. Komplett übernommen wurden Ordner mit allgemeinem Schriftwechsel oder Rundschreiben der Landwirtschaftlichen Rentenbank. Die Laufzeit umfasste ca. 1933-1975.

Stand: März 2009

Inhaltliche Charakterisierung

Liquidation der Deutschen Rentenbank-Kreditanstalt; Verwaltungsausschuss der Deutschen Rentenbank-Kreditanstalt; Diverse Darlehens- und Kreditbewilligungen; Amerika-Anleihen; Flüchtlingssiedlungsgesetz; Wertpapierbereinigung; Altsparerentschädigung; Depotabwicklung; Ausgleichsforderungen der Central-Landschaft für die Preußischen Staaten gegen die Bundesländer; Ankauf von Ostquoten von Auslandsschuldverschreibungen.- Kreditvergabe der Central-Landschaft; Entschuldungen, Feststellung von Verbindlichkeiten, Schadensfeststellungen; Rundschreiben der Landwirtschaftlichen Rentenbank; Schriftwechsel (mit Banken)

Umfang, Erläuterung

228 VE

Zitierweise

BArch B 400/...

Related Units of Description

  • Verwandtes Archivgut im Bundesarchiv

  • R 8137 Deutsche Rentenbank; B 116 Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten; B 126 Bundesministerium der Finanzen

  • Amtliche Druckschriften

  • Landwirtschaftliche Rentenbank: Vierzig Jahre Landwirtschaftliche Rentenbank 1949-1989. Vorgeschichte, Gründungsjahre, Entwicklungen. Bonn, Mai 1989;

  • Landwirtschaftliche Rentenbank: 50 Jahre Landwirtschaftliche Rentenbank 1949 bis 1999. Frankfurt/Main, Dezember 1999.

  • Literatur

  • Pohl, Manfred und Schneider, Andrea H.: Die Rentenbank - Von der Rentenmark zur Förderung der Landwirtschaft. München, Zürich, 1999.

  • Allgemeiner Hinweis: Es gibt veröffentlichte Berichte der Landwirtschaftlichen Rentenbank; die Landwirtschaftliche Rentenbank hat seit 1989 eine eigene Schriftenreihe (z. Tl. in Kooperation mit der Edmund-Rehwinkel-Stiftung).

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