Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung.- Organisationsunterlagen
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Extent and Medium
Sammlung
127 Aufbewahrungseinheiten
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Creator(s)
- Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE), 1995-
Scope and Content
Geschichte des Bestandsbildners
Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) wurde zum 1. Jan.1995 per Gesetz vom 2. Aug. 1994 (BGBl I S. 2018) durch Zusammenlegung der Bundesanstalt für landwirtschaftliche Marktordnung (BALM) und des Bundesamtes für Ernährung und Forstwirtschaft (BEF) mit Sitz zunächst in Frankfurt, jetzt in Bonn-Mehlem errichtet. Sie ist eine bundesunmittelbare rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts mit Dienstherreneigenschaft im Geschäftsbereich des BM für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV). Ein dem Präsidenten/der Präsidentin beigegebener Verwaltungsrat berät die BLE und setzt sich aus Vertretern der Wirtschaft, der Bundes- und Landesverwaltung und der Verbraucher zusammen. Daneben gibt es Fachbeiräte für die unmittelbare Beratung der Organe der Bundesanstalt in Fragen des jeweiligen Fachbereichs.
Die BLE ist in sechs Abteilungen untergliedert (Stand: 03/2010): 1 Verwaltung, Zentrale Dienstleistungen, 2 Finanzen, Betriebsprufung, 3 Agrarmarkt- und Außenhandelsregelungen, Ländliche Entwicklung, 4 Genehmigungs- und Kontrollverfahren, Wissensmanagement, Planungsgrundlagen, 5 Umwelt- und klimagerechte Landbewirtschaftung, Ernährung, Fischerei, Projektträgerschaften, 6 Dienstleistungszentrum IT, sowie die Stabsstellen 71 Prüfungsangelegenheiten und 81 Controlling/Informationssicherheitsmanagement. Zur BLE gehören Außenstellen und Büros. Außenstellen befinden sich in Hamburg, München und Weimar mit Zweigstelle in Berlin. Büros für Aufgaben der Qualitätskontrolle bestehen in Bremerhaven, Frankfurt/Main (Flughafen, Großmarkt), Hamburg (Hafen, Großmarkt), Köln und Straelen.
Die Aufgaben der BLE definiert § 2 BLEG: Regelung und Ordnung landwirtschaftlicher Märkte und Durchführung der gemeinsamen Marktorganisation, die Aufnahme von Kassenkrediten zur Finanzierung der gemeinsamen Agrarpolitik, die Beschaffung, Haltung und Verwertung von Vorräten an Ernährungsgütern und Futtermitteln im Rahmen einer allgemeinen Vorratshaltung und der zivilen Notfallreserve, die Erteilung von Genehmigungen und Ausführung sonstiger Rechtsvorschriften für den grenzüberschreitenden Waren- und Dienstleistungsverkehr mit Erzeugnissen der Ernährungs-, Land- und Forstwirtschaft, die Erhebung von Beiträgen für den Absatzförderungsfonds der Land- und Ernährungswirtschaft und Abgaben an den Forstabsatzfonds, die Erteilung von Fangerlaubnissen nach § 3 Seefischereigesetz und Überwachung der Seefischerei außerhalb des Küstenmeeres, die Bereederung der Fischereischutzboote und Fischereiforschungsschiffe des Bundes, die Sammlung, Aufbereitung und Veröffentlichung von Informationen über Aktionen von Initiativgruppen zur Verbesserung der Einkommenssituation in den ländlichen Gebieten sowie Koordinierung dieser Aktionen, die Zulassung von Rindfleischetikettierungssystemen.
Bearbeitungshinweis
Ein Bewertungskatalog wurde im Jahr 1998 erstellt.
Zitierweise
BArch B 382-ORG/...