Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen.- Organisationsunterlagen
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Sammlung
39 Aufbewahrungseinheiten
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Creator(s)
- Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen (BAKred), 1949-
Scope and Content
Geschichte des Bestandsbildners
Bis 1961 wurde die Bankenaufsicht auf der Grundlage der materiellen Vorschriften des Kreditwesengesetzes vom 1. Oktober 1939 von den Bundesländern wahrgenommen. Zur Koordinierung dieser Aufsicht wurde von den Landesregierungen ein Sonderausschuss Bankenaufsicht errichtet, dem die Vertreter aller Bankaufsichtsbehörden angehörten. An den Beratungen waren die Bank deutscher Länder, später die Deutsche Bundesbank sowie die für das Kreditwesen zuständigen Vertreter der Ressorts beteiligt. Das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen (BAKred) wurde am 1. Januar 1962 als selbstständige Bundesoberbehörde auf der Grundlage des § 5 Abs. 1 des Gesetzes über das Kreditwesen vom 10. Juli 1961 (BGBl. I 1961 S. 881 ff.) in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. September 1998 (BGBl. I 1998 S. 2776), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes zur Änderung des Einführungsgesetzes zur Insolvenzordnung und anderer Gesetze vom 19. Dezember 1998 (BGBl. I S. 3836) errichtet. Hauptaufgaben sind die Aufsicht über die Kreditinstitute und das Entgegenwirken von Mißständen im Kreditwesen, die die Sicherheit der den Kreditinstituten anvertrauten Vermögenswerte gefährden, die ordnungsgemäße Durchführung der Bankgeschäfte beieinträchtigen oder erhebliche Nachteile für die Gesamtwirtschaft herbeiführen könnten. Zu den wesentlichen, durch das Gesetz über das Kreditwesen definierten Aufgaben, gehören die Erteilung und Versagung der Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften und dem Erbringen von Finanzdienstleistungen, die Überwachung der Solvenz und Liquidität der Banken, der Vertragsbedingungen inländischer Kapitalanlagegesellschaften und des Vertriebs ausländischer Investmentfondanteile, die Überwachung der Deckungsmasse für Pfandbriefe und Kommunalschuldverschreibungen, der Hypothekenbanken, der Schiffspfandbriefe und Schiffskommunalschuldverschreibungen der Schiffspfandbriefbanken sowie der Erhaltung besonderer Geschäftsbereichsbeschränkungen, die Überwachung der Bausparbedingungen, der Geschäftsgrundsätze, der Zuteilungsmassen, des Zuteilungsverfahrens und der Einhaltung besonderer Geschäftsbereichsbeschränkungen der Bausparkassen sowie die Überwachung der Einhaltung der Geldwäschebestimmungen. Das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen ist in Abteilungen und diese wiederum in Referate gegliedert. An der Spitze des Amtes steht der Präsident. Das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen ging im Mai 2002 in der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) auf. Die Banken- und Versicherungsaufsicht hat ihren Dienstsitz in Bonn.
Zitierweise
BArch B 377-ORG/...