Bundesverband für den Selbstschutz
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Schriftgut
178 Aufbewahrungseinheiten
6,8 laufende Meter
Creator(s)
- Bundesverband für den Selbstschutz (BVS), 1957-1996
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Geschichte des Bestandsbildners
Am 21. März 1951 wurde in Wiesbaden eine Arbeitsgemeinschaft Luftschutz als freiwillige Luftschutzorganisation gebildet. Diese ging am 4. Mai 1951 im Allgemeinen Luftschutz-Verband (ALSV) auf, der sich den Aufbau eines passiven Luftschutzes zum Ziel gesetzt hatte. Bereits im Sommer 1951 plante der BMI die Eingliederung des ALSV in eine spätere Selbstschutzorganisation. Als Nachfolgeorganisation des ALSV wurde Ende des Jahres 1951 der Bundesluftschutzverband (BLSV) als privatrechtlicher Verein gegründet und am 25. Jan. 1955 in das Vereinsregister Köln eingetragen.
Aufgrund von § 31 des Ersten Gesetzes über Maßnahmen zum Schutz der Zivilbevölkerung vom 9. Okt. 1957 (BGBl. I S. 1696) und der Verordnung über den Aufbau des Bundesluftschutzverbandes vom 1. Juli 1960 (BGBl. I S. 564) ist der Bundesluftschutzverband als bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts errichtet worden. Mitglieder waren der Bund, die Länder und die kommunalen Spitzenverbände.
Mit Inkrafttreten des Gesetzes über die Erweiterung des Katastrophenschutzes vom 9. Juli 1968 (BGBl. I S. 776) führte der Verband den Namen "Bundesverband für den Selbstschutz". Der Verband diente gemeinnützigen Zwecken. Er hatte gemäß § 11 der Neufassung des Gesetzes über die Erweiterung des Katastrophenschutzes vom 14. Febr. 1990 (BGBl. I S. 229) nach den vom BMI oder in dessen Auftrag vom Bundesamt für Zivilschutz erlassenen Richtlinien und Weisungen folgende die Aufgaben:
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die Bevölkerung über den Zivilschutz, insbes. über drohenden Gefahren und über Schutz- und Hilfeleistungsmöglichkeiten zu informieren und aufzuklären,
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die Gemeinden und Landkreise bei der Unterrichtung und Ausbildung der Bevölkerung im Selbstschutz zu unterstützen,
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Behörden und Betriebe bei der Unterrichtung und Ausbildung im Selbstschutz zu unterstützen.
Der Bundesverband für den Selbstschutz gliederte sich in die Bundeshauptstelle mit einer Bundesschule, in 10 Landesstellen mit BVS-Schulen und weiteren nachgeordneten BVS-Dienststellen. Durch das Gesetz zur Neuordnung des Zivilschutzes vom 25. März 1997 wurde der Bundesverband mit Wirkung vom 1. Jan. 1997 (BGBl. I S. 726 Art. 2) aufgelöst. Restaufgaben werden vom Bundesamt für Zivilschutz (B 201) wahrgenommen.
Inhaltliche Charakterisierung
Mitgliederversammlungen (1954-1995), Vorstandssitzungen (1951-1995), Satzung und Geschäftsordnung (1951-1995), Organisations- und Personalangelegenheiten (1951- 1996), Tätigkeitsberichte, Ausbildung und Öffentlichkeitsarbeit, Arbeitstagungen der Landesstellenleiter (1976-1996), Zivilschutz in Berlin. Weiterer Bestand der gleichen Provenienz: Filme.
Zitierweise
BArch B 372/...