Bundessortenamt.- Organisationsunterlagen
Web Source
Extent and Medium
Sammlung
122 Aufbewahrungseinheiten
0,0 laufende Meter
Creator(s)
- Bundessortenamt (BSA), 1953-
Scope and Content
Geschichte des Bestandsbildners
Aufgrund des Gesetzes über Sortenschutz und Saatgut von Kulturpflanzen (Saatgutgesetz) vom 27. Juni 1953 (BGBl. I S. 450) wurde das Bundessortenamt errichtet. Die Dienstelle war zunächst in Rethmar, seit 1970 ist sie in Hannover ansässig.
Das BSA ist als selbstständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz für die Zulassung und für den Sortenschutz von Pflanzensorten und die damit zusammenhängenden Angelegenheiten zuständig. Rechts- und Prüfungsgrundlagen für diese Arbeit sind das Saatgutverkehrsgesetz vom 20. Aug. 1985 (BGBl I S. 1633) und das Sortenschutzgesetz vom 11. Dez. 1985 (BGBl I S. 2170).
Das Bundessortenamt wird von einem Präsidenten geleitet und ist in vier Abteilungen gegliedert: 1 Zentralabteilung, 2 Wertprüfung, 3 Registerprüfung und 4 Prüfungsdurchführung. Für die Prüfung von Pflanzensorten verfügt das Amt z. Zt. über 12 Prüfstellen (Stand 2010).
Zitierweise
BArch B 370-ORG/...