Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof

Identifier
B 362
Language of Description
German
Level of Description
Collection
Languages
  • German
Source
EHRI Partner

Extent and Medium

Schriftgut

11982 Aufbewahrungseinheiten

246,8 laufende Meter

Creator(s)

Scope and Content

Geschichte des Bestandsbildners

Der Generalbundesanwalt bzw. die Generalbundesanwältin (bis 1956 Oberbundesanwalt beim BGH) ist aufgrund der §§ 141 ff. des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) vom 27. Januar 1877 (RGBl S. 41) i.d.F. der Bekanntmachung vom 12. September 1950 (BGBl S. 513 ff.) als Leiter der Staatsanwaltschaft beim Bundesgerichtshof eingesetzt. Er übt in den zur Zuständigkeit der Oberlandesgerichte im ersten Rechtszug gehörenden Strafsachen (insbesondere bei Staatsschutzdelikten) auch bei diesen Gerichten bei besonderer Bedeutung der Fälle das Amt der Staatsanwaltschaft aus (§ 142 a GVG). Er fungiert zudem im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz als ein "Anwalt" des Bundes. Ihm ist die Vertretung in Verwaltungsverfahren und gerichtlichen Verfahren übertragen, die den Bundesgerichtshof, das Bundesverwaltungsgericht, den Bundesfinanzhof, bis zu seiner Auflösung 2003 das Bundesdisziplinargericht sowie die Bundesanwaltschaft selbst betreffen.

Zu den Aufgabenbereichen des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof gehören im Wesentlichen:

· die erstinstanzliche Verfolgung von Straftaten gegen die innere Sicherheit und die äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland

· die erstinstanzliche Verfolgung von Straftaten nach dem deutschen Völkerstrafgesetzbuch

· die Mitwirkung an den Revisions- und Beschwerdeverfahren vor den Strafsenaten des Bundesgerichtshofes.

Bis zur Gründung des Bundesamtes für Justiz (Bestand B 453) im Dezember 2006 war er zuständig für das Registerwesen und führte u.a. das Bundeszentralregister, an welches das Gewerbezentralregister angeschlossen ist.

Der Generalbundesanwalt bzw. die Generalbundesanwältin ist ein politischer Beamter bzw. eine politische Beamtin. Die Bundespräsidentin oder der Bundespräsident kann den Generalbundesanwalt bzw. die Generalbundesanwältin jederzeit in den einstweiligen Ruhestand versetzen. Das Weisungsrechts des Bundesministers der Justiz gegenüber dem Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof wird in B 141/503465 diskutiert.

Vor 2007 gliederten sich die Fachabteilungen der Dienststelle des Generalbundesanwalts in eine Abteilung für Revisionsverfahren (Abt. I), eine Abteilung für Strafsachen gegen die innere Sicherheit (Abt. II) und eine Abteilung für Strafsachen gegen die äussere Sicherheit (Abt. III).

Heute gibt es neben den dem GBA direkt unterstellten Referaten "Presse und Öffentlichkeitsarbeit" sowie "Sonderaufgaben" folgende Abteilungen:

Abteilung ZS - Zentrale Aufgaben; Spionage

Abteilung R - Revision

Abteilung TE - Terrorismus.

Der Sitz des Generalbundesanwalts ist Karlsruhe. Die in Berlin ansässige, zur Revisionsabteilung gehörende Dienststelle wurde 1997 zusammen mit dem 5. Strafsenat nach Leipzig verlagert.

Die Generalbundesanwältinnen und Generalbundesanwälte der Bundesrepublik Deutschland ab 1950:

Dr. Carlo Wiechmann (Oberbundesanwalt), 7. Okt. 1950 - 31. März 1956

Dr. h.c. Max Güde, 1. Apr. 1956 - 26. Okt. 1961

Wolfgang Fränkel, 23. März 1962 - 24. Juli 1962

Ludwig Martin, 07. Apr. 1963 - 30. Apr. 1974

Siegfried Buback, 31. Mai 1974 - 7. Apr. 1977

Prof. Dr. Kurt Rebmann, 01. Juli 1977 - 31. Mai 1990

Alexander von Stahl, 1. Juni 1990 - 6. Juli 1993

Kay Nehm, 7. Febr. - 31. Mai 2006

Prof. Monika Harms, 1. Juni 2006 - 30. Sept. 2011

Harald Range seit Nov. 2011

Bestandsbeschreibung

Die ersten Abgaben an das Bundesarchiv erfolgten im Jahr 1996. Seither erfolgen regelmäßig Abgaben von Ermittlungsverfahren des Generalbundesanwalts und von Strafsachen vor den Oberlandesgerichten, in denen der Generalbundesanwalt Anklage erhoben hat.

Inhaltliche Charakterisierung

Das Bundesarchiv übernimmt die Ermittlungsverfahren des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof mit dem Registerzeichen BJS sowie die Strafsachen vor den Oberlandesgerichten bzw. vor dem Bundesgerichtshof, in denen der Generalbundesanwalt Anklage erhoben hat (Registerzeichen StE). Aus dem Bereich der Fälle, die nicht zu einem Ermittlungsverfahren geführt haben (Allgemeines Register für Staatsschutzstrafsachen - Registerzeichen ARP), soll eine Auswahl bedeutsamer Fälle archiviert werden.

Generalakten wurden bislang ebensowenig wie Akten aus dem Allgemeinen Register für Staatsschutzstrafsachen angeboten.

Erschließungszustand

Abgabeverzeichnisse

Zitierweise

BArch B 362/...

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  • Literatur

  • Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof: Kompetenzen und Organisation der Bundesanwaltschaft zwischen Bundesstaat und Gewaltenteilung. Gunnar Formann, Hamburg 2004.

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