Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.- Organisationsunterlagen

Identifier
B 310-ORG
Language of Description
German
Dates
1 Jan 1948 - 31 Dec 1999
Level of Description
Collection
Languages
  • German
Source
EHRI Partner

Extent and Medium

Sammlung

121 Aufbewahrungseinheiten

0,0 laufende Meter

Creator(s)

Scope and Content

Geschichte des Bestandsbildners

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) wurde durch Erlass vom 20. Juli 1967 (GMBI. S. 375) als nichtrechtsfähige Bundesanstalt im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für das Gesundheitswesen mit Sitz in Köln errichtet. Die BZgA sollte der Förderung der Gesundheit der Menschen dienen, insb. durch Erarbeitung von Grundsätzen und Richtlinien für die Gesundheitserziehung und die Aus- und Fortbildung von in diesem Bereich tätigen Personen. Mit dem Gesundheitserziehungsausschuss der Obersten Landesgesundheitsbehörden und Gesundheitserziehungsreferenten der Kultusminister und -Senatoren der Länder, dem erweiterten Arbeitskreis der Gesundheitserziehungsreferenten und Geschäftsführer der Landeszentralen für Gesundheitserziehung sowie der Bundesvereinigung für Gesundheitserziehung e.V. erfolgte eine enge Zusammenarbeit.

Vorläufer der BzgA war das Deutsche Gesundheits-Museum in Köln, das am 17. Dezember 1949 als eingetragener Verein gegründet wurde. Es entstand aus dem Bestreben heraus, in der Bundesrepublik eine Einrichtung zu schaffen, die mit dem 1930 in Dresden gegründeten Deutschen Hygiene-Museum, das seine Arbeit auch nach 1945 in der SBZ bzw. später in der DDR fortsetzte, vergleichbar war (vgl. hierzu B 142/2007 und B 310/314). Träger des Deutschen Gesundheits-Museums waren die Bundesrepublik Deutschland, das Land Nordrhein-Westfalen und die Stadt Köln. Als Aufgabe hatten diese sich gesetzt, mit Schausammlungen, Ausstellungen und Lehrgängen für Personen, die im Gesundheitswesen tätig waren, die Tradition des Deutschen Hygiene-Museums fortzuführen. 1952 erfolgte mit der Umbenennung in "Deutsches Gesundheits-Museum - Zentralinstitut für Gesundheitserziehung" eine Erweiterung der Aufgaben hin zu einer zentralen Informationsstelle, die in Zusammenarbeit mit anderen fachlichen Organisationen eine breite Volksaufklärung betreiben sollte. Auf Grund dieser neuen Zweckbestimmung über die Tätigkeit eines Gesundheitsmuseums hinaus schied die Stadt Köln zum 31. Dezember 1962 aus dem Trägerverein aus. In einer Entschließung der Konferenz der für das Gesundheitswesen zuständigen Minister und Senatoren der Länder von 9. Oktober 1964 wurde das Bundesministerium für das Gesundheitswesen gebeten, "diese Institution in einer geeigneten Rechtsform zu übernehmen und die notwendige Finanzierung aus dem Bundeshaushalt zu ermöglichen" (vgl. B 142/2005). Die Entwicklung des Deutschen Gesundheits-Museums - Zentralinstitut für Gesundheitserziehung e.V. hin zu einer zentralen Einrichtung der Gesundheitserziehung für die gesamte Bundesrepublik fand daraufhin mit der Errichtung der BZgA ihren Abschluss.

Heute gliedert sich die BZgA in fünf Abteilungen (eine Zentralabteilung und vier Fachabteilungen). Die Schwerpunkte der Aufklärungsarbeit der BZgA sind: Beiträge zur Entwicklung und Umsetzung nationaler Aktionspläne und Programme, Erfüllung gesetzlicher Aufgaben (Sexualaufklärung, Aufklärung zum Thema Organ- und Gewebespenden sowie Aufklärung über die Blut- und Plasmaspende) und die Wahrnehmung nationaler Gemeinschaftsaufgaben mit bevölkerungsweiter Wirkung (Koordination, Evaluation, Qualitätssicherung).

Zitierweise

BArch B 310-ORG/...

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