Ständige Konferenz der Kulturminister der Länder der Bundesrepublik Deutschland.- Organisationsunterlagen

Identifier
B 304-ORG
Language of Description
German
Level of Description
Collection
Languages
  • German
Source
EHRI Partner

Extent and Medium

Sammlung

2 Aufbewahrungseinheiten

0,0 laufende Meter

Creator(s)

Scope and Content

Geschichte des Bestandsbildners

Geschichte (Aufgaben- und Organisationsbezogen)

Mehr als ein Jahr vor Gründung der Bundesrepublik, am 19./20. Februar 1948, kamen die Kultusminister der deutschen Länder erstmals in Stuttgart-Hohenheim zur Konferenz der deutschen Erziehungsminister zusammen. Bereits auf ihrer zweiten Zusammenkunft, am 2. Juli 1948, an der die ostdeutschen Minister nicht mehr teilnehmen konnten, beschlossen die Kultusminister der Trizone, die Kultusministerkonferenzen zu einer ständigen Einrichtung zu machen, die einmal dem Kulturpolitischen Ausschuss beim Länderrat des amerikanischen Besatzungsgebiets und dem Zonenerziehungsrat der britischen Zone folgen sollte. Man legte fest, sich künftig im sechswöchigen Abstand zu treffen und ein Sekretariat als feste Instanz zwischen den Konferenzen einzurichten. An diesem Sekretariat mit Sitz in Frankfurt am Main, das seine Tätigkeit am 3. Dezember 1948 aufnahm, beteiligte sich auch die französische Zone. Bei der 5. Kultusministerkonferenz am 19./20. Oktober 1948 entschied das Plenum der KMK, ständige und ad-hoc-Ausschüsse für die verschiedenen Aufgaben zu bilden. Als erste ständige Ausschüsse wurden der Schulausschuss und der Hochschulausschuss - sowie einige Monate später - der Kunstausschuss eingesetzt.

1976 kam die Kommission für internationale Angelegenheiten als weiterer ständiger Ausschuss hinzu, ein Indiz für die zunehmende Europäisierung der Bildungspolitik.

Auf der ersten Kultusministerkonferenz nach Gründung der Bundesrepublik am 18./19. Oktober 1949 wurde ein Organisationsausschuss ins Leben gerufen, der den Auftrag bekam, eine Geschäftsordnung für die KMK auszuarbeiten. Diese wurde von der 9. KMK am 2./3. Dezember 1949 angenommen. Anfang April 1950 wurde das Sekretariat von Frankfurt nach Bonn, dem Sitz der Bundesregierung, verlegt. Am 20. Juni 1959 unterzeichneten die Länder der Bundesrepublik das Abkommen über das Sekretariat, das am 25. Oktober 1991 um das Abkommen über den Beitritt der fünf neuen Bundesländer ergänzt wurde. Das Abkommen legte den rechtlichen Status des Sekretariats, das formell eine Dienststelle des Landes Berlin ist, die gemeinsame Finanzierung durch alle Bundesländer und die Aufgaben des Sekretariats fest.

Die KMK unterscheidet sich von anderen ständigen Fachministerkonferenzen, z.B. Konferenz der Innenminister des Bundes und der Länder, dadurch, dass der Bund - mit Ausnahme des Auslandsschulausschusses - nicht beteiligt ist. Im Unterschied zu den genannten Konferenzen hat die KMK als reine Länder-Vertretung einen eigenen,

aus dem Grundgesetz hergeleiteten Auftrag, der sich aus der Kulturhoheit der Länder ergibt. Das Grundgesetz vom 23. Mai 1949 übertrug die Zuständigkeit für die Gesetzgebung im Bildungswesen einschließlich der Hochschulen sowie für die allgemeine Kunst- und Kulturpflege ganz überwiegend und die Verwaltung auf diesen Gebieten vollständig den Ländern. Ab 1969 wurde der kulturpolitische Zuständigkeitsbereich des Bundes zwar etwas erweitert, etwa durch die konkurrierende Gesetzgebung des Bundes im Hochschulbereich, aber der bildungspolitische Schwerpunkt verblieb bei den Ländern.

Als Teile des Bundesstaates (Art. 20 Abs. 1 GG) tragen die Länder auch Mitverantwortung für das Staatsganze, woraus sich eine Pflicht zur Zusammenarbeit untereinander und mit dem Bund ableiten lässt. Vor diesem Hintergrund dient die KMK nicht nur der ständigen Interessenvertretung der Länder, sondern auch der Koordinierung der Länder untereinander. Die Länder nehmen in der KMK ihre Verantwortung für das Staatsganze wahr und versuchen, ein Mindestmaß an Gemeinsamkeit und Vergleichbarkeit im Bildungswesen herzustellen und zu sichern, ohne ein "Bundeskultusministerium" zu ersetzen. Den KMK-Beschlüssen fehlt daher die Rechtswirkung, die von Verfassungsorganen ausgeht. Da sie einstimmig gefasst werden, bilden sie gleichwohl eine verbindliche Richtschnur gemeinsamen bildungspolitischen Handelns. Es liegt dann bei den einzelnen Bundesländern, die KMK-Beschlüsse in Landesgesetze umzusetzen.

Die Geschäftsordnung nennt als Organe der KMK das Plenum, das Präsidium und den Präsidenten. Im Plenum treffen sich die Kultusminister der Länder etwa viermal im Jahr - bei Bedarf auch häufiger - zu den Plenarsitzungen. Neben den Ministern im Plenum kommen die Staatssekretäre bzw. die leitenden Beamten der Ministerien seit 1971 regelmäßig zu sogen. Amtschefkonferenzen zusammen. Auf den Amtschefkonferenzen bereiten die leitenden Beamten die Beschlüsse des Plenums vor oder behandeln Routineangelegenheiten. Das Plenum wählt die Mitglieder des Präsidiums, neben dem Präsidenten der KMK drei Vizepräsidenten sowie zwei weitere Mitglieder. Der Präsident bzw. die Präsidentin, dessen Amtszeit turnusmäßig nach einem Jahr endet, vertritt die KMK nach außen und leitet die Plenarsitzungen.

Die auf den Plenarsitzungen der KMK gefassten Beschlüsse werden durch die Arbeit in den Ausschüssen, Unteraussschüssen, Kommissionen und Arbeitsgruppen vorbereitet. Laut Geschäftsordnung muss in den Hauptausschüssen und den ständigen Unterausschüssen jedes Land vertreten sein - in den Hauptausschüssen durch den Leiter der entsprechenden Fachabteilungen der Kultusministerien - , während in den aufgaben- oder projektbezogenen Kommissionen und Ad-hoc-Arbeitsgruppen die jeweiligen Experten zusammengezogen werden, ohne dass jedes Land dabei sein muss. Zwar gab es seit 1973 Richtlinien für die Einsetzung und Arbeitsweise von Ausschüssen der Kultusministerkonferenz, doch in den Akten lassen sich viele Beispiele für eine recht lockere Handhabung der Bildung und der Einstellung von Ausschüssen, Kommissionen und Arbeitsgruppen finden. Die Richtlinien sahen vor, dass die Hauptausschüsse mit Einwilligung des Plenums oder der Amtschefkonferenz ständige Unterausschüsse und für zeitlich befristete Arbeitsaufträge Ad-hoc-Arbeitsgruppen einsetzen konnten. Für besondere projektgebundene Aufgaben berief das Plenum oder die Amtschefkonrerenz Kommissionen, die keinem der Hauptausschüsse zugeordnet waren. Dies waren zum Beispiel die Kommission "Schulsport" oder Kommissionen, in denen KMK-Vertreter gemeinsam mit Vertretern anderer Organisationen an Arbeitsaufträgen arbeiteten, z.B. gemeinsam mit der Westdeutschen Rektorenkonferenz (WRK) in der Kommission für Prüfungs- und Studienordnungen. Die Möglichkeit der Bildung von Ausschüssen und Kommissionen nach Bedarf verleiht der KMK eine große Flexibilität, auf aktuelle Entwicklungen schnell und kompetent zu reagieren.

Im Sekretariat laufen die Fäden der Gremienarbeit zusammen. Das Sekretariat wird vom Generalsekretär geleitet, der an die Weisungen des Präsidenten gebunden ist. Der Generalsekretär mit bei weitem der längsten Amtszeit war Ministerialdirektor Kurt Frey, der die Geschäfte der KMK von 1955 bis 1975 führte. Weitere Generalsekretäre waren:

Oberregierungsrat Vonficht Jan. 1949 - März 1950;

Ministerialrat Dr. Dr. Klein April 1950 - Febr. 1951;

Dr. Klaus Herrmann April - Juni 1951 (in Vertretung);

Ministerialdirigent Burkart Aug. 1951 - Dez. 1953;

Oberregierungsrat Dr. Wilhelm Seitzer Jan. - Nov. 1954;

Ministerialdirektor Dr. Kurt Frey Jan. 1955 - April 1975;

Ltde. Senatsrätin Dr. Sengpiel Mai 1975 - Jan. 1976 (in Vertretung);

Ministerialdirektor Dr. Schulz-Hardt Jan. 1976;

Prof. Dr. Erich Thies

Das Amt des Präsidenten der KMK wird im Rotationsverfahren jeweils für ein halbes Jahr von eimem/einer der Kultusminister/innen der Länder wahrgenommen.

Bearbeitungshinweis

Die bisher ans Bundesarchiv abgegebenen Akten sind - soweit es sich um Abgaben aus dem Sekretariat der KMK handelt - bewertet und erschlossen. Lediglich einige über Professor Heinemann aus Hannover nachträglich zusammen mit anderen Beständen ans BArch gelangte Unterlagen sind noch unbewertet. (Stand: Nov. 2015)

Zitierweise

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