Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen
Web Source
Extent and Medium
Schriftgut
30127 Aufbewahrungseinheiten
526,3 laufende Meter
Creator(s)
- Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen (BAV), 1951-2002
Scope and Content
Geschichte des Bestandsbildners
Das Bundesaufsichtsamt für Versicherungswesen (BAV) wurde durch Gesetz vom 31. Juli 1951 unter der Bezeichnung Bundesaufsichtsamt für das Versicherungs- und Bausparwesen zur Durchführung der dem Bund zustehenden Aufsicht über das private Versicherungswesen als Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen errichtet. Vorgängerbehörde war das Kaiserliche bzw. Reichsaufsichtsamt für Privatversicherung, ab 1943 Reichsaufsichtsamt für das Versicherungswesen. Die Aufsicht über die Bausparkassen wurde durch Gesetz vom 16. November 1972 dem Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen übertragen. Letzte Rechtsgrundlage bildete das Gesetz über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen vom 13. Oktober 1983. Dem Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen oblag die Aufsicht über die Versicherungsunternehmen, die Kontrolle ihrer Produkte und die Beaufsichtigung der Geschäftsführung. Das BAV erteilte die Genehmigung zum Geschäftsbetrieb. Das BAV entschied über die Zulassung privater Versicherungsgesellschaften zum überregionalen Geschäftsbetrieb und führte die Fach- und Finanzaufsicht über die bundesweit zugelassenen Gesellschaften. Zu den Aufgaben des BAV gehörten auch die Bearbeitung von Anfragen und Beschwerden von Versicherten, eine gutachterliche Tätigkeit für die Bundesregierung in Versicherungsfragen, die Genehmigung der Tarife der Kfz-Versicherungen, die Aufsicht über die Pensions-Sicherungsvereine und die Ahndung von Verstößen gegen das Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung von 1974. Im Mai 2002 wurde das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen mit den Bundesamt für Wertpapierbereinigung und dem Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen zur Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zusammengelegt. Die Aufgaben werden heute unter der Sparte Banken- und Versicherungsaufsicht weitergeführt.
Bestandsbeschreibung
Bestandsgeschichte
Der Bestand enthält sowohl die aus der Zeit vor 1945 erhaltenen Akten der Versicherungsaufsicht des Reichsamtes und von Aufsichtsbehörden der Länder, sofern sie nicht kriegsbedingt verloren gegangen waren, als auch Akten aus der Zeit der Bundesrepublik Deutschland, die von Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen an das Bundesarchiv abgegeben wurden. Hinzu kommen Unterlagen aus der Reichszeit, die im Zentralen Staatsarchiv der DDR, Außenstelle Coswig, im Bestand R 31.04 aufbewahrt wurden, und Akten des Bundesarchiv-Bestandes R 166 Reichsaufsichtsamt für das Versicherungswesen.
Archivische Bewertung und Bearbeitung
Der Bestand wird in der Datenbank des Bundesarchivs vollständig erfasst. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt muss teilweise noch mit den Abgabeverzeichnissen des Bundesaufsichtsamtes für das Versicherungswesen gearbeitet werden. Personalakten von Beschäftigten des BAV werden im Personalakten-Bestand des Bundesarchivs PERS 101 Personalakten von Beschäftigten des öffentlichen Dienstes aufbewahrt.
Inhaltliche Charakterisierung
Der Bestand enthält neben Akten zur allgemeinen Verwaltung und Fachaufsicht über die Versicherungsunternehmen Akten der Versicherungsaufsicht über Pensionskassen (einschließlich Witwen- und Waisenkassen), Sterbekassen, Lebensversicherungsunternehmen, Krankenversicherungsunternehmen, Sachversicherungensunternehmen wie Schadens- und Unfallversicherungsunternehmen, Transportversicherungs- und Rückversicherungsunternehmen sowie Bausparkassen. Einzelfallakten zu Schadensregulierungen sind nicht enthalten.
Vorarchivische Ordnung
Neben einem abteilungsübergreifenden Generalaktenplan liegen für die Fachabteilungen Gesellschaftsaktenpläne vor.
Umfang, Erläuterung
30126 AE
Zitierweise
BArch B 280/...