Deutsche Nationalbibliothek.- Organisationsunterlagen
Web Source
Extent and Medium
Sammlung
13 Aufbewahrungseinheiten
0,0 laufende Meter
Creator(s)
- Die Deutsche Bibliothek (DDB), 1950-1990
Scope and Content
Geschichte des Bestandsbildners
Die Stadt Leipzig, das Königreich Sachsen und der Börsenverein der Deutschen Buchhändler zu Leipzig schließen 1912 einen Vertrag über die Gründung der Deutschen Bücherei mit Sitz in Leipzig. Aufgabe der Deutschen Bücherei ist, die gesamte vom 1. Januar 1913 an erscheinende deutsche und fremdsprachige Literatur des Inlandes und deutschsprachige Literatur des Auslandes zu sammeln, bibliografisch zu verzeichnen und unentgeltlich für die Benutzung zur Verfügung zu stellen. Weitere Aufgaben folgen.
1933 wird die Deutsche Bücherei wird dem Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda unterstellt. Mit Anordnung der Reichskulturkammer werden die ihr unterstellten Verbände, Verlage und Einzelpersonen zur Abgabe ihrer Schriften an die Deutsche Bücherei verpflichtet. Die Bearbeitung des "Jahresverzeichnisses der deutschen Hochschulschriften" wird der Bibliothek übertragen.
Mit dem "Gesetz über die Deutsche Bücherei Leipzig" wird die Bibliothek 1940 zu einer rechtsfähigen Anstalt des öffentlichen Rechts.
1942 werden die Sammelgrundsätze (rückwirkend ab 1941) auf Übersetzungen deutscher Werke in fremde Sprachen, fremdsprachige Werke über Deutschland (Germanica), Musikalien (ab 1943) und Kunstblätter erweitert.
Mit der Teilung Deutschlands 1945 verliert die Deutsche Bücherei ihre Bedeutung als zentrale Archivbibliothek. In den Westzonen Deutschlands konzentrieren sich die Bemühungen um den Wiederaufbau buchhändlerischer und bibliothekarischer Institutionen bald auf Frankfurt am Main.
Die "Deutsche Nationalbibliographie" erscheint 1946 wieder in Leipzig. Dr. Georg Kurt Schauer, Heinrich Cobet, Vittorio Klostermann und Professor Hanns Wilhelm Eppelsheimer, der seit dem 1. Januar Direktor der Frankfurter Stadt- und Universitätsbibliothek ist, initiieren die Neugründung einer deutschen Archivbibliothek mit Sitz in Frankfurt am Main. Dem Vorschlag schließen sich die Landesvertreter des Buchhandels in der amerikanischen Zone an. Die Stadt Frankfurt sagt zu, die geplante Archivbibliothek mit personellen und finanziellen Mitteln zu unterstützen. Die amerikanische Militärregierung gibt ihre Zustimmung. Die Bibliothek erhält am 4. November offiziell den Namen "Deutsche Bibliothek". Im Tabakzimmer der ehemaligen Rothschildschen Bibliothek am Untermainkai 15, die der ausgebombten Stadt- und Universitätsbibliothek als Unterkunft dient, nimmt die Deutsche Bibliothek ihre Arbeit auf. Redaktionsschluss für das erste Heft der "Bibliographie der Deutschen Bibliothek, Frankfurt am Main" ist der 12. Dezember. Damit existieren im geteilten Deutschland zwei Bibliotheken, die Aufgaben und Funktionen einer Nationalbibliothek für die spätere DDR und die Bundesrepublik Deutschland übernehmen. Es erscheinen zwei nationalbibliografische Verzeichnisse, die inhaltlich nahezu identisch sind.
Die Deutsche Bibliothek wird mit ihrer Gründung 1947 juristisch eine Einrichtung des Buchhandels und der Stadt Frankfurt am Main. Professor Hanns Wilhelm Eppelsheimer, Direktor der Stadt- und Universitätsbibliothek, wird erster Direktor der Deutschen Bibliothek. 1952 wird die Deutsche Bibliothek eine Stiftung des öffentlichen Rechts nach hessischem Stiftungsrecht. Stifter sind das Land Hessen und die Stadt Frankfurt am Main. An der Stiftung beteiligen sich die Bundesrepublik Deutschland und der Börsenverein des Deutschen Buchhandels. Der Deutsche Bundestag beschließt 1969 das "Gesetz über die Deutsche Bibliothek" und damit die Errichtung als rechtsfähige bundesunmittelbare Anstalt des öffentlichen Rechts. Die Deutsche Bibliothek wird zur zentralen Archivbibliothek der Bundesrepublik Deutschland bestimmt. Die Ablieferung von Pflichtexemplaren erhält erstmals eine bundesgesetzliche Rechtsgrundlage. Die Neufassung erfolgt mit der "Verordnung über die Pflichtablieferung von Druckwerken an die Deutsche Bibliothek" vom 14. Dezember 1982.
Mit der Wiedervereinigung Deutschlands am 3. Oktober werden Deutsche Bücherei und Deutsche Bibliothek zu der neuen Institution Die Deutsche Bibliothek zusammengefasst. Generaldirektor ist Professor Klaus-Dieter Lehmann.
Am 1. Juni 2000 übernimmt Die Deutsche Bibliothek die Sacharbeit der Arbeitsstelle für Regelwerksarbeit vom Deutschen Bibliotheksinstitut. Die neu gegründete Arbeitsstelle für Standardisierung ist eine Organisationseinheit Der Deutschen Bibliothek. Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) bestimmt im Juli 2000 das Deutsche Musikarchiv zum Sammlungsort ihrer Noten. Der Gesamtbestand des GEMA-Archivs von 210.000 Noten wird dem Deutschen Musikarchiv übergeben.
Am 29. Juni 2006 tritt das neue "Gesetz über die Deutsche Nationalbibliothek" in Kraft. Der Sammelauftrag wird um Netzpublikationen erweitert. Das Gesetz benennt die Bibliothek mit ihren Häusern in Leipzig, Frankfurt am Main und Berlin in Deutsche Nationalbibliothek um.
Die Deutsche Nationalbibliothek versteht sich als zentrale Archivbibliothek und das nationalbibliografische Zentrum der Bundesrepublik Deutschland. Sie hat die Aufgabe, alle deutschen und deutschsprachigen Publikationen ab 1913, im Ausland erscheinende Germanica und Übersetzungen deutschsprachiger Werke sowie die zwischen 1933 und 1945 erschienenen Werke deutschsprachiger Emigranten zu sammeln, dauerhaft zu archivieren, umfassend zu dokumentieren und bibliografisch zu verzeichnen sowie der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Die Deutsche Nationalbibliothek pflegt nationale und internationale Beziehungen, die der zusammenarbeit dienen. So ist sie unter anderem federführender Partner in der deutschen Regelwerks- und Normierungsarbeit sowie maßgeblich an der Entwicklung internationaler Standards beteiligt.
Bearbeitungshinweis
Die Unterlagen sind bewertet und erschlossen.
Zitierweise
BArch B 275-ORG/...