Bundesministerium für Post und Telekommunikation.- Organisationsunterlagen

Identifier
B 257-ORG
Language of Description
German
Level of Description
Collection
Languages
  • German
Source
EHRI Partner

Extent and Medium

Sammlung

85 Aufbewahrungseinheiten

Creator(s)

Scope and Content

Geschichte des Bestandsbildners

Der am 20. Sept. 1949 ernannte Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen beauftragte am 3. Okt. 1949 die Hauptverwaltung für das Post- und Fernmeldewesen des Vereinigten Wirtschaftsgebietes mit der Wahrnehmung der Geschäfte eines Bundesministeriums für das Post- und Fernmeldewesen (BMP). Durch die Verordnung zur Überleitung der Verwaltung des Post- und Fernmeldewesens in die Verwaltung des Bundes (BGBl. S. 94) wurde zum Beginn des neuen Haushaltsja-hres am 1. April 1950 die Deutsche Bundespost (DBP) begründet und das BMP errichtet. Das BMP war Oberste Behörde der DBP, die nach Art. 87 GG als unmittelbare Bundesverwaltung mit eigenem Unterbau geführt wurde. Der BMP war so-wohl politischer Minister mit parlamentarischer Verantwortung als auch Leiter der Betriebsverwaltung der DBP. Als Sondervermögen des Bundes mit eigener Haushalts- und Rechnungsführung wurde das Vermögen der DBP getrennt vom übrigen Bundesvermögen verwaltet. Bei der Leitung der DBP wurde der BMP von einem Verwaltungsrat unterstützt. Rechts- und Aufgabenstellung der DBP, Zusammensetzung und Aufgaben des Verwaltungsrats sowie das Haushalts- und Kassenwesen

wurden durch das Gesetz über die Verwaltung der DBP (Postverwaltungsgesetz) vom 24. Juli 1953 (BGBl. I S. 676) definiert. Das BMP war im Sept. 1950 folgendermaßen organisiert: Zentralabteilung-Politische und rechtliche Angelegenheiten; Abt.I-Post- und Kraftfahrwesen; Abt. II-Fernmeldewesen; Abt. III-Personalwesen; Abt. IV-Finanz- und Wirtschaftsangelegenheiten; Abt. IVh- Bauverwaltungs-, Hochbau-, Maschinen- und Beschaffungsangelegenheiten; Abt V Sozialwesen.

Am 1. Jan. 1989 war das BMP auf Abteilungsebene wie folgt organisiert: Abt. 1a- Postdienste; Abt. 1b-Postbankdienste; Abt. 2a und 2b-Fernmeldewesen; Abt. 3- Personalwesen; Abt. 4-Finanzwesen; Abt. 5-Zentrale Organisation; Bauwesen, Liegenschaften; Abt. 6-Öffentlichkeit, Markt; Abt. 7-Zentralabteilung. In einem dreistufig gegliederten Verwaltungsaufbau wurden die Aufgaben des Post- und Fernmeldewesens in der obersten und oberen Verwaltungsstufe vom Ministerium, in der

Mittelstufe von den Oberpostdirektionen, den Zentralämtern und der Ingenieurakademie der DBP sowie in der Ortsstufe von den Ämtern des Post- und Fernmeldewesens wahrgenommen. Zum Geschäftsbereich des BMP gehörten bis zum 1. Juli 1989 (Poststrukturgesetz, BGBl. I S. 1026) das Fernmeldetechnische Zentralamt (FTZ, B 123), das Zentralamt für Zulassungen im Fernmeldewesen (ZZF), das Posttechnische Zentralamt (PTZ, B 243), die Zentralstelle für Entwicklungen (ZfE, B 317) und das Sozialamt der DBP (SAP, B 236) als zentrale Mittelbehörden. Mit dem Inkrafttreten des Poststrukturgesetzes (-Gesetz zur Neustrukturierung des Post- und Fernmeldewesens und der DBP-) am 1. Juli 1989 wurde das BMP in Bun-desministerium für Post und Telekommunikation (BMPT) umbenannt und die Deutsche Bundespost POSTDIENST (B 361), Deutsche Bundespost POSTBANK und Deutsche Bundespost TELEKOM als öffentliche Unternehmen aus dem Ministe-rium ausgegliedert, um die unternehmerischen und betrieblichen Aufgaben der DBP (im engeren Sinne) wahrzunehmen. Mit Wirkung vom 1. Jan. 1990 wurden die Generaldirektionen der drei Unternehmen sowie das Direktorium der DBP eingerich-tet (Amtsblatt-Verfügung 1211/1989, 21. Dez. 1989). Mit Wirkung vom 1. Juni 1990 wurde das Bundesamt für Post und Telekommunikation als Oberbehörde zur Unterstützung des BMPT bei der Wahrnehmung der hoheitsrechtlichen Aufgaben be-gründet (Amtsblatt-Verfügung 2004/1990, 31. Mai 1990). Der mehrstufige Neuordnungsprozeß des Post- und Fernmeldewesens wurde mit dem Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes vom 30. Aug. 1994 (BGBl. I S. 2245) und dem Gesetz zur

Neuordnung des Postwesens und der Telekommunikation vom 14. Sept. 1994 (Postneuordnungsgesetz, BGBl. I S. 2325) fortgeführt. Mit dem Inkrafttreten des Postneuordnungsgesetzes zum 1. Jan. 1995 wurden die drei Unternehmen in die Rechtsform von Aktiengesellschaften überführt (Deutsche Post AG, Deutsche Telekom AG, Deutsche Postbank AG). Die Rechte und Pflichten der Bundesrepublik Deutschland aus den Anteilen an den Aktiengesellschaften und diejenigen Aufga-ben der Aktiengesellschaften, die aus übergeordneten politischen Gründen in staatlicher Hand liegen sollen, werden seither durch die gleichzeitig gegründete Bundesanstalt für Post und Telekommunkation Deutsche Bundespost wahrgenommen. Als Nachfolgeorgan des im Postverfassungsgesetz von 1989 vorgesehenen Infrastrukturrates war seit 1995 der mit dem Postneuordnungsgesetz eingerichtete Regulierungsrat bei wichtigen Entscheidungen des BMPT zu beteiligen.

Mit dem Telekommunikationsgesetz (BGBl. I S. 1120) wurde am 1. Aug. 1996 das Betreiben von Übertragungswegen für Telekommunikationsleistungen für den Wettbewerb geöffnet; die staatlichen Regulierungseingriffe in das Marktgeschehen durch das BMPT beschränkten sich seitdem auf die Sicherung der verfassungsrechtlichen Aufgaben zur Gewährleistung einer flächendeckend angemessenen und ausreichenden Versorgung mit Telekommunikationsleistungen. Seit 1995 wurde vom BMPT auch für den Postbereich ein neuer Ordnungsrahmen entwickelt, der einen schrittweisen Übergang zur vollständigen Freigabe des Postmarktes im Jahr 2003 festschreibt. Seit der Auflösung des BMPT zum 31. Dez. 1997 nimmt die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post als Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des BMWi die Aufgaben der Regulierung wahr, die sich aus dem Telekommunikationsgesetz und anderen Gesetzen ergeben. Die bisherigen Zuständigkeiten und Befugnisse des Bundesamtes für Post und Telekommunikation (BAPT) wurden durch Artikel 3 des Begleitgesetzes zum Telekommunikationsgesetz auf die Regulierungsbehörde übergeleitet. Gleichzeitig wurde dem BMF übertragen:

  • die Zuständigkeit für die Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost,die Museumsstiftung Post und Telekommunikation und die Unfallkasse Post und Telekom,

  • die beamten- und personalvertretungsrechtliche Zuständigkeit für die Beamten der Aktiengesellschaften Deutsche Telekom AG, Deutsche Post AG und Deutsche Postbank AG,

  • die Befugnis zur Herausgabe von Postwertzeichen.

Dem BMWi wurden alle übrigen Zuständigkeiten aus dem Geschäftsbereich des BMPT zugeordnet.

Minister:

Hans Schuberth (CSU), Sept. 1949-Okt. 1953

Siegfried Balke (parteilos, CSU), Dez. 1953-Nov. 1956

Ernst Lemmer (CDU), Nov. 1956-1917

Richard Stücklen (CSU), Okt. 1957-Dez. 1966

Werner Dollinger (CSU), Dez. 1966-Okt. 1969

Georg Leber (SPD), Okt. 1969-Juli 1972

Lauritz Lauritzen (SPD), Juli-Dez. 1972

Horst Ehmke (SPD), Dez. 1972-Mai 1974

Kurt Gscheidle (SPD), Mai 1974-April 1982

Hans Matthöfer (SPD), April-Okt. 1982

Christian Schwarz-Schilling (CDU), Okt. 1982-Dez. 1992

Wolfgang Bötsch (CSU), Jan. 1993-Dez. 1997

Beamtete Staatssekretäre:

Karl Schneider, Nov. 1951-Febr. 1953

Franz Weber, Febr. 1954-Mai 1955

Hans Steinmetz, Febr. 1956-Mai 1969

Friedrich Gladenbeck, März 1954-Dez. 1959

Karl Herz, Dez. 1959-Mai 1963

Helmut Bornemann, Juni 1962-März 1968

Hans Pausch, April 1968-Febr. 1973

Gerd Lemmer, Juli-Nov. 1969

Kurt Gscheidle, Nov.1969-Mai l974

Dietrich Elias, Febr. 1973-April 1983

Winfried Florian, Mai 1983-April 1990

Frerich[!] Görts, Mai 1990-Aug. 1993

Gerhard Oskar Pfeffermann, Sept. 1993-Dez. 1997

Reichspost-Oberdirektion für die britische Zone (1945-1947)

Hauptverwaltung für das Post- und Fernmeldewesen des VWG (1947-1950)

Bearbeitungshinweis

Die Aktenplan-Hauptgruppe 2 -Postwesen- aus der Zeit bis 1979 ist durch ein Publikations-Findbuch, sowie ein Online-Findbuch erschlossen.

Gleiches gilt für die Aktenplan-Hauptgruppe 1 -Verfassung- (Online-Findbuch).

Zitierweise

BArch B 257-ORG/...

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