Bundesamt für Ernährung und Forstwirtschaft

Identifier
B 256
Language of Description
German
Dates
1 Jan 1946 - 31 Dec 1994
Level of Description
Collection
Languages
  • German
Source
EHRI Partner

Extent and Medium

Schriftgut

39 Aufbewahrungseinheiten

1,1 laufende Meter

Creator(s)

Scope and Content

Geschichte des Bestandsbildners

Das Bundesamt für Ernährung und Forstwirtschaft (BEF) wurde durch Gesetz vom 17. Dez. 1951 (BGBl. I S. 967) als Außenhandelsstelle für Erzeugnisse der Ernährung und Landwirtschaft mit Sitz in Frankfurt a.M. im Rang einer Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des BML errichtet. Durch das Ernährungssicherstellungsgesetz vom 24. Aug. 1965 (BGBl. I S. 938) wurde es in Bundesamt für Ernährung und Forstwirtschaft umbenannt. Es war die zentrale Durchführungsbehörde für Versorgungs-, Marktordnungs- und Förderungsaufgaben. Mit dem Gesetz über die Errichtung einer Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) vom 2. Aug. 1994 (BGBl. I S. 2018) wurden zum 1. Jan. 1995 die bisherigen Frankfurter Stellen, das Bundesamt für Ernährung und Forstwirtschaft (BEF) und die Bundesanstalt für landwirtschaftliche Marktordnung (BALM) zur neuen BLE mit Sitz in Bonn zusammengelegt.

Bestandsbeschreibung

a) Bestandsgeschichte

Die Akten gelangten 1982 und 1993 (nur Akten zum "Washingtoner Artenschutzübereinkommen") ins Bundesarchiv.

b) Archivische Bewertung und Bearbeitung

Das Bundesamt für Ernährung und Forstwirtschaft war wie die Außenhandelsstelle die zentrale Durchführungsbehörde des BML für Versorgungs-, Marktordnungs- und Förderungsaufgaben. Bei dem aus diesen Aufgaben entstehenden Schriftgut (Einfuhrbewilligungen, Auszahlung von Stützungen usw.) handelte es sich um für Durchführungsbehörden charakteristische, massenhaft gleichförmige Unterlagen, denen in der Regel eine Archivwürdigkeit nicht zukommt. Massenhaft gleichförmige Unterlagen wurden daher kassiert.

Es wurde ein Bewertungskatalog erstellt (1989).

Nach Artikel 10 Abs. 3 und Artikel 11 des Gesetzes zum "Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen" ("Washingtoner Artenschutzübereinkommen"), das im BGBl. Teil II Nr. 35 vom 28. Mai 1975 veröffentlicht wurde, wurde das Bundesamt für Ernährung und Forstwirtschaft Vollzugs- und Wissenschaftliche Behörde im Sinne des Übereinkommens. 1993 gingen diese Kompetenzen an das im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit neu errichtete Bundesamt für Naturschutz über (Gesetz vom 6. Aug. 1993, BGBl. I S. 1458). Es wurden nur wenige Akten zum Übereinkommen aus dem nachgeordneten Bereich übernommen, da sich eine umfangreiche Ministerialüberlieferung in den Akten des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten befindet.

Inhaltliche Charakterisierung

Schriftgut der Außenhandelsstelle (1946-1952), Fachabteilungen Gartenbauerzeugnisse und Getränke (1948-1952), Getreide und Futtermittel (1948-1952), Vieh und Fleisch (1948-1957), Saatgut (1948-1952), Fische (1948-1952), Fette und Eier (1948-1951), Preise und Importausgleich (1949-1952). Vom BEF liegt bislang allein Schriftgut zum Washingtoner Artenschutzabkommen vor (1975-1981).

Erschließungszustand

Findbuch (1993)

Vorarchivische Ordnung

Es gab keinen einheitlichen Aktenplan, sondern nur Teilaktenpläne für die Referate. Die Sachbearbeiter legten ihre Unterlagen selber ab.

Zitierweise

BArch B 256/...

Conditions Governing Access

Besondere Benutzungsbedingungen

Keine.

Related Units of Description

  • Verwandtes Archivgut im Bundesarchiv

  • B 102, B 116, B 152

  • Amtliche Druckschriften

  • Bundesamt für Ernährung und Forstwirtschaft. Informationsschrift, 1974, 1978, 1988. - Festschrift zum 30jährigen Bestehen des Bundesamtes für Ernährung und Forstwirtschaft. Bearb. Ulrich Werschnitzky, 1981.

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