Deutsch-französisches Jugendwerk
Web Source
Extent and Medium
Schriftgut
134 Aufbewahrungseinheiten
Creator(s)
- Deutsch-französisches Jugendwerk (DFJW), 1963-
Scope and Content
Geschichte des Bestandsbildners
Nach der Unterzeichnung des Deutsch-Französischen Freundschaftsvertrages vom 22. Januar 1963 wurde im gleichen Jahr das "Deutsch-Französische Jugendwerk" gegründet. Zur Förderung eines besseren Verständnisses der Länder untereinander sollten die Bande zwischen der Jugend beider Länder enger gestaltet und ihr Verständnis füreinander vertieft werden. Das Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik vom 5. Juli 1963 (Bulletin der Bundesregierung Nr. 117/S. 1046ff) sah zu diesem Zweck in § 2 des Vertrages eine Reihe von Maßnahmen vor, die den Jugendaustausch durch Begegnungs- und Austauschprogramme, Sportveranstaltungen, Ausbildung von Mitarbeitern der Jugendarbeit, Bildungsreisen, Studienaufenthalte, Seminare, Sprachkurse und wissenschaftliche Forschungsarbeiten beinhalten.
An der Spitze des Jugendwerks steht ein Kuratorium, das sich heute aus je fünfzehn deutschen und französischen Mitgliedern zusammensetzt. Die Sitzungen des Kuratoriums finden wechselweise in Deutschland und Frankreich statt. Die beiden Präsidenten des Kuratoriums sind der für Jugendfragen zuständige Bundesminister der Bundesrepublik Deutschland und der für Jugendfragen zuständige Minister der Französischen Republik. Das ausführende Organ des Kuratoriums ist der Generalsekretär, dem ein Stellvertreter zur Seite steht. Die Sekretäre, deren Amtszeit 5 Jahre beträgt, sind wechselseitig Angehörige eines der beiden Staaten. Der Generalsekretär lenkt, koordiniert und überwacht die Tätigkeit der Direktoren, die an der Spitze der Abteilungen Bonn (Sitz Bad Honnef) und Paris stehen.
Als Folge einer Umstrukturierung des DFJW im Jahre 1974 wurden die nationalen Sektionen abgeschafft und alle operativen Referate in Bad Honnef zusammengelegt. In Paris wurde ein Informationsbüro eröffnet. An Stelle der Direktoren der nationalen Abteilungen wurden zwei Koordinatorenstellen geschaffen. Im Zuge einer erneuten Umstrukturierung Mitte der 80er Jahre wurde aus dem Informationsbüro in Paris eine Vertretung aller Referate geschaffen. Im Jahr 1998 wird das Bad Honnefer Büro des DFJW geschlossen, der Sitz nach Frankreich verlegt und 2000 ein Büro in Berlin eröffnet.
Die Einnahmen des DFJW stammen aus einem Fonds, der von der deutschen und der französischen Regierung sowie aus Finanzierungshilfen öffentlicher und privater Organisationen unterhalten wird. In Deutschland wird die Einrichtung aus Haushaltsmitteln des Bundesministers für Jugend, Familie und Gesundheit finanziert (Einzelplan 17, Kapitel 1702, Titel 68619). Das DFJW organisiert Projekte gelegentlich selbst, in der Mehrzahl der Fälle fördert es aber Begegnungen anderer Kooperationspartner - etwa zwischen Schulen, Handwerkskammern, Sportorganisationen, Universitäten, und Kultureinrichtungen. Die Programme richten sich an Schüler, Studenten, junge Berufstätige und Arbeitslose, Lehrer, Leiter von Jugendverbänden etc. Seit den 90er Jahren hat das DFJW auch sein Engagement zur Verbesserung der beruflichen Chancen Jugendlicher auf dem europäischen Arbeitsmarkt verstärkt.
Bearbeitungshinweis
Die Bearbeitung des Bestandes B 252 ist abgeschlossen
Inhaltliche Charakterisierung
Bei den hier aufgeführten Akten handelt es sich um Einzelfallakten der Abteilung Bonn des DFJW des Aussonderungsjahrgangs 1968 (Laufzeit 1967 bis 1969), die im Rahmen einer umfangreichen Abgabe im Jahre 1990 in das Bundesarchiv gelangt sind. Die Vorgänge enthalten vor allem formularmäßige Anträge von Jugend- und Sportorganisationen zur Förderung einzelner Maßnahmen im Bereich des Jugendaustauschs und der Jugendbegegungen mit Erläuterungen, Bewilligungsbescheiden, Einzelverwendungsnachweisen, Teilnehmerlisten und kurzgefassten Erfahrungsberichten. Da die historische Bedeutung der Einzelfallakten nur bedingt als archivwürdig anzusehen ist, wurde lediglich eine repräsentative Auswahl von 134 Vorgängen, die inhaltlich die Aufgabenwahrnehmung innerhalb der Hauptgruppen des Aktenplans des DFJW von 1967 widerspiegeln, zur ständigen Aufbewahrung in den Bestand übernommen.
Die Klassifikation des Bestandes erfolgte auf der Grundlage des Aktenplans. Als nicht archivwürdig bewertet wurden außerdem die mit einem "F" gekennzeichneten inhaltsgleichen Akten der Abteilung Paris. Der Bestand bildet die Aufgaben und die Tätigkeit des DFJW nur sehr bruchstückhaft ab, da die Kernüberlieferung (Generalakten) bisher nicht in das Bundesarchiv gelangt ist.
Umfang, Erläuterung
134 AE (Stand: 11/2015)
Zitierweise
BArch B 252/...