Sozialamt der Deutschen Bundespost
Web Source
Extent and Medium
Schriftgut
518 Aufbewahrungseinheiten
36,0 laufende Meter
Creator(s)
- Sozialamt der Deutschen Bundespost (SAP), 1953-1995
Scope and Content
Geschichte des Bestandsbildners
Das Sozialamt der Deutschen Bundespost (SAP) wurde durch Verfügung des Bundesministers für des Post- und Fernmeldewesen vom 24. Juli 1953 mit Sitz in Stuttgart als zentrale Mittelbehörde begründet. Seine Aufgaben bestanden in der Koordinierung der sozialen Betreuungsmaßnahmen der Oberpostdirektionen und der Ausübung der Staatsaufsicht über die beim SAP zusammengefaßten Sozialeinrichtungen der Deutschen Bundespost (zuletzt: Versorgungsanstalt der Deutschen Bundespost, Bundespost-Ausführungsbehörde für Unfallversicherung, Bundespost-Betriebskrankenkasse, Postbeamtenkrankenkasse, Betreuungswerk der Deutschen Bundespost, Postkleiderkasse, Erholungswerk der Deutschen Bundespost, Studienstiftung der Deutschen Bundespost e.V.). Das SAP unterstand bis zum 30. Juni 1989 dem Bundesministerium für das Post- und Fernmeldewesen, danach dem Direktorium der Deutschen Bundespost. Die zum 1. Januar 1995 errichtete Unfallkasse Post und Telekom wurde Rechtsnachfolgerin der Bundespost-Ausführungsbehörde für Unfallversicherung. Die zum gleichen Zeitpunkt gegründete Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost übernahm die Abwicklung der Postbeamtenkrankenkasse sowie die Weiterführung der Bundespost-Betriebskrankenkasse, der Versorgungsanstalt, des Erholungswerks sowie der übrigen betrieblichen Sozialeinrichtungen der Deutschen Bundespost. Diese Organisationsform war seit 1998 nicht mehr in Bundeszuständigkeit. Sie ist aufgegangen im Bereich der Deutschen Telekom AG bzw. der Deutschen Post AG.
Bestandsbeschreibung
Bestandsgeschichte
Archivische Bewertung und Bearbeitung
Die Überlieferung umfaßt Akten zu den beim SAP zusammengefaßten Sozialeinrichtungen, wobei der Schwerpunkt auf den Gebieten der Kranken- und Unfallversicherung, dem Erholungswerk und der Kleiderkasse liegt. Umorganisation: Seit dem 1.1.1995 Einrichtung einer Bundeanstalt für Post und Telekommunikation (BAnstPT), rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts; Rechts- und Fachaufsicht durch BMPT; in der das SAP (bis auf Abtl II) aufgegangen ist. - Unfallkasse Post und Telekommunikation (UKPT); Körperschaft des öffentlichen Rechts, Rechts- und Fachaufsicht durch BMPT; gebildet aus der ehem. Abt II des SAP.
Inhaltliche Charakterisierung
Akten zu den o.g. Sozialeinrichtungen, wobei der Schwerpunkt auf den Gebieten der Kranken- und Unfallversicherung, dem Erholungswerk und der Kleiderkasse liegt. Enthält: Beihilfen, Allgemeines (1961-1967, 2); Postbeamtenkrankenkasse, Allgemeines (1962-1972, 6); Krankenversicherung, Sozialversicherung (1953-1978, 23); Postbetriebskrankenkasse, Allgemeines (1953-1980, 70); Unfallverhütung (1961-1974, 4).
Vorarchivische Ordnung
Es wurde ein modifizierter Aktenplan des BM für das Post- und Fernmeldewesen verwendet.
Umfang, Erläuterung
492 AE
Zitierweise
BArch B 236/...