Bundesversicherungsamt.- Organisationsunterlagen
Web Source
Extent and Medium
Sammlung
139 Aufbewahrungseinheiten
0,0 laufende Meter
Creator(s)
- Bundesversicherungsamt (BVA), 1956-
Scope and Content
Geschichte des Bestandsbildners
Das Bundesversicherungsamt (BVA) wurde durch Bundesversicherungsamtsgesetz (BVAG) vom 09. Mai 1956 (BGBl. I S. 415) als selbstständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des BM für Arbeit und Soziales errichtet und hatte bis November 2000 seinen Sitz in Berlin, seither in Bonn.
Kernaufgabe des BVA ist die Rechtsaufsicht über die bundesunmittelbaren Träger, Verbände und weiteren Einrichtungen der gesetzlichen Kranken-, Renten- und Unfallversicherung sowie der sozialen Pflegeversicherung: Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (seit 01.10.2005 Deutsche Rentenversicherung Bund), Bundesknappschaft, Bahnversicherungsanstalt und Seekasse (seit 01.10.2005 zusammengeschlossen zur Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See), Landesversicherungsanstalt Oldenburg-Bremen als Rentenversicherungsträger und als Künstlersozialkasse, gewerbliche und landwirtschaftliche Berufsgenossenschaften, bei landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften errichtete Alterskassen, Gesamtverband der landwirtschaftlichen Alterskassen, See-Berufsgenossenschaft, Eisenbahn-Unfallkasse, Unfallkasse Post und Telekom, Betriebskrankenkassen, Ersatzkrankenkassen, See-Krankenkasse, Innungskrankenkassen und landwirtschaftliche Krankenkassen; es beaufsichtigt den Bundesverband der landwirtschaftlichen Krankenkassen, die Zusatzversorgungskasse der Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft und die bei der See-Berufsgenossenschaft eingerichtete Seemannnskasse. Im Rahmen seiner Aufsicht prüft es die Geschäfts- und Rechnungsführung und die Haushaltspläne der bundesunmittelbaren Sozialversicherungsträger, sowie die der Aufsicht des BM für Arbeit und Soziales unterstehenden Verbände und Einrichtungen des Sozialversicherung. Ferner entscheidet es über die Errichtung, Ausdehnung, Vereinigung, Auflösung und Schließung von bundesunmittelbaren Betriebs- und Innungskrankenkassen sowie über die Auflösung und Schließung von Ersatzkassen. Das BVA wirkt mit beim Finanzausgleich der Träger der Rentenversicherung untereinander und zum Bund. Es prüft Dienstordnungen, Satzungen, Versicherungsbedingungen, Krankenordnungen, Gefahrtarife im Bereich der Unfallversicherung, den Haushaltsplan der Künstlersozialkasse, die Zweckmäßigkeit der Anlage von Vermögen, Bauvorhaben sowie die Anzeigen der Sozialversicherungsträger für den Kauf und die Miete von Datenverarbeitungsanlagen und -systemen. Es bewirtschaftet die Ausgaben des Kapitels 1113 (Sozialversicherung) und erstattet Versorgungsausgaben nach Art. 131 GG. Es ist ferner zuständig für die Durchführung des Belastungsausgleichs für die Aufwendungen der Krankenversicherung der Rentner nach § 393 b Reichsversicherungsordnung (RVO) und der KVdR-Ausgleichs-VO vom 20. 12.1977 (BGBl. I S. 3140), die Durchführung der Erstattung des Bundes an die Träger der gesetzlichen Krankenversicherung für Aufwendungen für das Mutterschaftsgeld, Zahlung des Mutterschaftsgeldes an nicht gesetzlich krankenversicherte Frauen, Zahlung und Überwachung der Betriebsmittel für die Leistungen des Kindergeldes nach § 45 BKGG an bundesunmittelbare Rechtsträger im Bereich des BMA, Feststellung der Abschlagszahlungen nach § 4 der Rentenversicherungs-Pauschalbeitragsverordnung, Vermögensverwaltung nach dem Rechtsträger-Abwicklungsgesetz, Prüfung der Verwendung von Bundesmitteln bei bundesunmittelbaren landwirtschaftlichen Krankenkassen, Berufsgenossenschaften und landwirtschaftlichen Alterskassen, Prüfung von Vermögensübersichten der landesunmittelbaren Alterskassen im Auftrag des BM für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz sowie Durchführung der Abrechnung von Aufwendungen aus der Anrechnung von Kindererziehungszeiten.
Neuere Verwaltungsaufgaben hat das BVA außerdem in der Zulassung von Behandlungsprogrammen für chronisch Kranke (Disease Management Programme), bei der Durchführung des Finanzausgleichs in der sozialen Pflegeversicherung und des Risikostrukturausgleichs in der gesetzlichen Krankenversicherung sowie seit dem 1. Januar 2009 bei der Verwaltung des Gesundheitsfonds.
Das BVA ist zuständige Stelle und Prüfungsamt für die Ausbildungsberufe Sozialversicherungsfachangestellte(r), Verwaltungsfachangestellte(r) sowie Fachangestellte(r) für Bürokommunikation und für Medien- und Informationsdienste.
Gegliedert war das BVA (Stand: 01.02.1989) in eine Zentralabteilung und sechs Fachabteilungen: I Gemeinsame Angelegenheiten der Sozialversicherung, Prozeßführung, Recht der Selbstverwaltung und Aufsicht, Personal und Verwaltung der Sozialversicherungsträger (SVT), Datenverarbeitung bei den SVT und Verbänden, II Krankenversicherung, III Unfallversicherung, Alterssicherung in der Landwirtschaft, Sonderversicherung der Seeleute, IV Rentenversicherung, Internationales und interlokales Recht der Sozialen Sicherheit, V Finanz- und Vermögensangelegenheiten der Sozialversicherungsträger, VI Berufliche Bildung, Zuständige Stelle nach dem BBiG, Prüfungsamt für den gehobenen nichttechnischen Dienst in der Sozialversicherung, Leitbehörde Berlin der Bundesakademie für öffentliche Verwaltung, Information, Presse, Fortbildung.
Präsidenten des BVA
Kurt Hofmann (1956 - 1969)
Dr. Johannes Meier (1969 - 1975)
Dieter Schewe (1975 - 1977)
Dr. Alfred Christmann (1977 - 1992)
Dr. Martin Ammermüller (1992 - 1993)
Dr. Rainer Daubenbüchel (1993 - 2008)
Josef Hecken (2008 - 2009)
Dr. Maximilian Gaßner (2009 - 2015)
Frank Plate (2015 - )
Das Bundesversicherungsamt gliederte sich (Stand 2015) in 8 Abteilungen:
Abt. 1 Gemeinsame Angelegenheiten der Sozialversicherung
Abt. 2 Kranken- und Pflegeversicherung
Abt. 3 Finanzierung der Kranken- und Pflegeversicherung
Abt. 4 Renten- und Unfallversicherung, Internationales Sozialversicherungsrecht
Abt. 5 Finanzen und Vermögen der Sozialversicherungsträger, Disease Management Programme (DMP)
Abt. 6 Prüfdienst Kranken- und Pflegeversicherung
Abt. 7 Informationstechnik, Mutterschaftsgeldstelle
Abt. 8 Zentralabteilung
Bearbeitungshinweis
Es besteht ein regelmäßiges Aussonderungs- und Abgabeverfahren in direktem Kontakt zur Behörde (Altregistratur). Die Bearbeitung der Aktenabgaben erfolgt in Aktenplanschichten:
Aktenplan I gültig bis 31.12.1973 (Abgaben abgeschlossen, Findbuch liegt fertig bearbeitet vor)
Aktenplan II gültig ab 01.01.1974 (laufende Abgaben, ca. 1x jährlich, Bewertung sukzessive in Arbeit)
Zitierweise
BArch B 229-ORG/...