Technisches Hilfswerk (THW).- Organisationsunterlagen

Identifier
B 201-ORG
Language of Description
German
Level of Description
Collection
Languages
  • German
Source
EHRI Partner

Extent and Medium

Sammlung

122 Aufbewahrungseinheiten

0,0 laufende Meter

Creator(s)

Scope and Content

Geschichte des Bestandsbildners

Das Technische Hilfswerk ist eine nicht rechtsfähige Bundesanstalt mit eigenem Verwaltungsunterbau im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern. Es besteht aus ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern und hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.

Vorläufer für das Technische Hilfswerk finden sich in den Verbänden der Technischen Nothilfe bzw. der Technischen Abteilung, die 1919 von dem ehemaligen Pionierleutnant Otto Lummitzsch gebildet worden war. Diese Technischen Abteilung war in den Berliner Verband der "Garde-Kavallerie-Schützen-Division" inkorporiert. Im Sept. 1919 wurde von Reichswehrminister Gustav Noske eine reichsweite Organisation mit dem Namen Technischen Nothilfe gegründet, wenige Monate später wurde sie in den Zuständigkeitsbereich des Innenministers überführt. 1945 wurde sie von den Besatzungsmächten aufgelöst.

Auf Initiative des Innenministers Gustav Heinemann erfolgte zum 20. Okt. 1951 die Gründung des Technischen Hilfswerks (THW). Bundesinnenminister Gustav Heinemann hatte nach einer mündlichen Besprechung am 22. Aug. 1950 Otto Lummitzsch am 16. Sept. 1950 schriftlich beauftragt, mit der Aufstellung eines zivilen Ordnungsdienstes zu beginnen. Dieser konzipierte die Organisation und war zugleich ihr erster Direktor wurde. Durch Errichtungserlass des Bundesinnenministeriums vom 25. Aug. 1953 erhielt das THW die Rechtsform einer Bundesanstalt. 1958 wurde das THW in das Bundesamt für Zivilschutz eingegliedert, im Januar 1993 wieder verselbständigt.

Das THW ist untergliedert in Landesverbände, die in Geschäftsstellen und die wiederum in Ortsverbände untergliedert sind. Der Sitz der Leitung ist Bonn.

1955 verfügte das THW bereits über 300 Ortsverbände. 1994 erfolgte eine Umstrukturierung in Technische Züge. Ein Technischer Zug (TZ) besteht aus zwei Bergungstruppen und einer Fachgruppe.

Das THW unterhält die THW-Bundesschule mit den Standorten Hoya und Neuhausen und ein Logistikzentrum in Heiligenhaus bzw. ein Auslandslogistikzentrum in Mainz.

Grundprinzipien des THW sind der humanitäre Leitgedanke und das ehrenamtliche Engagement.

Die Aufgaben sind geregelt im Gesetz über das Technische Hilfswerk (THW-Gesetz) vom 22. Jan. 1990, zuletzt geändert am 29. Juli 2009, und umfassen die Technische Hilfe nach dem Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz, die Technische Hilfe im Auftrag der Bundesregierung außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes, die Technische Hilfe bei der Bekämpfung von Katastrophen, öffentlichen Notständen und Unglücksfällen größeren Ausmaßes auf Anforderung der für die Gefahrenabwehr zuständigen Stellen sowie bei der Erfüllung öffentlicher Aufgaben im Sinne der Nummern 1 bis 3, soweit das THW diese durch Vereinbarung übernommen hat.

Lg, Jan. 2015

Zitierweise

BArch B 201-ORG/...

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  • Fremde Archive

  • Für die Überlieferung der Landesverbände sind gemäß § 2 Abs. 3 BArchG und Erlass des BMI vom 14. Mai 1991 die Staatsarchive der Länder zuständig.

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