Bundesfinanzhof
Web Source
Extent and Medium
Schriftgut
16379 Aufbewahrungseinheiten
90,6 laufende Meter
Creator(s)
- Bundesfinanzhof (BFH), 1951-
Scope and Content
Geschichte des Bestandsbildners
Der Bundesfinanzhof (BFH) wurde durch Gesetz vom 29. Juni 1950 (BGBl. I S. 625) mit Sitz in München errichtet, ist gemäß Finanzgerichtsordnung (FGO) vom 6. Okt. 1965 (BGBl. I S. 1477) oberster Gerichtshof auf dem Gebiet der Finanzgerichtsbarkeit und einer der fünf obersten Gerichtshöfe der Bundesrepublik Deutschland . Er entscheidet über Revisionen gegen Urteile der Finanzgerichte in Zoll- und Steuersachen und Entscheidungen, die Urteilen von Finanzgerichten gleichstehen, Beschwerden gegen andere Entscheidungen der Finanzgerichte oder der Vorsitzenden der Senate. Im ersten und letzten Rechtszug entscheidet der Bundesfinanzhof über Klagen wegen erstinstanzlicher Verwaltungsakte des BMF auf dem Gebiet der Eingangsabgaben, über Klagen wegen verbindlicher Zolltarifauskünfte und über Rechtsstreitigkeiten aufgrund des Zerlegungsgesetzes, soweit die zugrunde liegenden Feststellungen durch die obersten Finanzbehörden der Länder getroffen sind. Neben dem großen Senat existieren weitere Senate. Gegenwärtig unterhält der Bundesfinanzhof 11 Senate. An der Spitze des Bundesfinanzhofes steht der Präsident.
Bearbeitungshinweis
Bei den Verfahrensakten des Bundesfinanzhofes handelt es sich um Unterlagen gemäß § 2 Abs. 4 Bundesarchivgesetz. Diese unterliegen somit gemäß § 5 Abs. 3 Satz 1 Bundesarchivgesetz einer 60jährigen Schutzfrist. Für den Bestand bestehen aufgrund des Steuer- und Beratungsgeheimnisses (Richtervoten) besondere benutzungsrechtliche Bestimmungen.
Bestandsbeschreibung
Die Überlieferung umfasst in der Regel Verfahrensakten und nur wenige Sachakten. Die vom BFH abgegebenen Personalakten ehemaliger Richter des Reichsfinanzhofes und Bundesfinanzhofes wurden dem Bestand PERS 101 Personalakten von Beschäftigten des öffentlichen Dienstes zugeordnet.
Inhaltliche Charakterisierung
Generalakten, Verfahrensakten der einzelnen Senate.
Erschließungszustand
Bestand wird gegenwärtig datenbankerfasst.
Vorarchivische Ordnung
Die Verfahrensakten wurden bis 1965 in folgende Kategorien eingeteilt: S - bindende Wirkung für alle Senate des BFH, U - zum Umlauf bestimmte Urteile grundsätzlicher Bedeutung sowie KU - Urteile ohne besondere Bedeutung. Die Geschäftszeichen ab 1966 kennzeichnen die Akten wie folgt: V - Veröffentlichung, NV - keine Veröffentlichung sowie zusätzlich die verschiedenen Verfahrensarten R - Revision, B - Beschwerde, K - erstinstanzliche Klage und S - Sonstiges. Die mit S, U und später mit V gekennzeichneten Urteile werden in anonymisierter Form in die zur Veröffentlichung bestimmte Entscheidungssammlung des BFH aufgenommen und - außer den zollrechtlichen Entscheidungen - im Bundessteuerblatt und weiteren Fachzeitschriften abgedruckt. Die nicht zur Veröffentlichung bestimmten Entscheidungen werden in der Informationsstelle des BFH nachgewiesen.
Zitierweise
BArch B 200/...
Conditions Governing Access
Besondere Benutzungsbedingungen
Da es sich bei den Verfahrensakten um Archivgut nach § 2 Abs. 4 Bundesarchivgesetz handelt, unterliegen die Akten einer 60jährigen Schutzfrist, die nicht verkürzt werden kann.