Bundespatentgericht.- Organisationsunterlagen
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Extent and Medium
Sammlung
106 Aufbewahrungseinheiten
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Creator(s)
- Bundespatentgericht (BPatG), 1961-
Scope and Content
Geschichte des Bestandsbildners
Das Bundespatentgericht wurde am 1. Juli 1961 aufgrund des Sechsten Gesetzes zur Änderung und Überleitung von Vorschriften auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes vom 23. März 1961 (BGBl. I , S. 274) als unabhängiges und selbständiges Bundesgericht mit Sitz in München errichtet. Das Bundespatentgericht gehört insofern zur ordentlichen Gerichtsbarkeit, weil es gemäß Art. 96 Abs. 3 GG im Rechtszug unter dem Bundesgerichtshof steht. Berufungsgericht ist folglich der Bundesgerichtshof.
Das Bundespatentgericht ist zuständig für die rechtliche Kontrolle der Entscheidungen des Deutschen Patent- und Markenamts sowie (seit 1968) des Bundessortenamts. Es entscheidet folglich über Beschwerden gegen Beschlüsse des Deutschen Patentamts, über Klagen auf Nichtigerklärung oder Zurücknahme von Patenten und auf Erteilung von Zwangslizenzen. Es ist darüber hinaus zuständig für Gebrauchmuster- und Warenzeichensachen.
Das Bundespatentgericht gehört zum Geschäftsbereich des BMJ und gliedert sich in Nichtigkeits- und Beschwerdesenate sowie Referate für die Gerichtsverwaltung.
Für Rechtsstreitigkeiten, in denen die Verletzung eingetragener Schutzrechte geltend gemacht wird ist die ordentliche Gerichtsbarkeit der Länder (Landgerichte) zuständig, nicht das Bundespatentgericht.
Zitierweise
BArch B 194-ORG/...