Bundespatentgericht
Web Source
Extent and Medium
Schriftgut
5920 Aufbewahrungseinheiten
76,5 laufende Meter
Creator(s)
- Bundespatentgericht (BPatG), 1961-
Scope and Content
Geschichte des Bestandsbildners
Das Bundespatentgericht wurde am 1. Juli 1961 aufgrund des Sechsten Gesetzes zur Änderung und Überleitung von Vorschriften auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes vom 23. März 1961 (BGBl. I , S. 274) als unabhängiges und selbständiges Bundesgericht mit Sitz in München errichtet. Das Bundespatentgericht gehört insofern zur ordentlichen Gerichtsbarkeit, weil es gemäß Art. 96 Abs. 3 GG im Rechtszug unter dem Bundesgerichtshof steht. Berufungsgericht ist folglich der Bundesgerichtshof.
Das Bundespatentgericht ist zuständig für die rechtliche Kontrolle der Entscheidungen des Deutschen Patent- und Markenamts sowie (seit 1968) des Bundessortenamts. Es entscheidet folglich über Beschwerden gegen Beschlüsse des Deutschen Patentamts, über Klagen auf Nichtigerklärung oder Zurücknahme von Patenten und auf Erteilung von Zwangslizenzen. Es ist darüber hinaus zuständig für Gebrauchmuster- und Warenzeichensachen.
Das Bundespatentgericht gehört zum Geschäftsbereich des BMJ und gliedert sich in Nichtigkeits- und Beschwerdesenate sowie Referate für die Gerichtsverwaltung.
Für Rechtsstreitigkeiten, in denen die Verletzung eingetragener Schutzrechte geltend gemacht wird ist die ordentliche Gerichtsbarkeit der Länder (Landgerichte) zuständig, nicht das Bundespatentgericht.
Bestandsbeschreibung
Die erste Abgabe erfolgten im Jahr 1979 aufgrund der Vereinbarung aus dem Jahr 1973. Seither wurde regelmäßig an das Bundesarchiv abgegeben.
Inhaltliche Charakterisierung
Das Bundesarchiv übernimmt:
Verfahren, die Gegenstand von Rechtsbeschwerden und Berufungen vor dem Bundesgerichtshof und vor dem Bundesverfassungsgericht, vor dem Europäischen Gerichtshof waren, Verfahren zu Entscheidungen, die in den Entscheidungen des Bundespatentgerichts, hrsg. von Richtern des Bundespatentgerichts, München, Köln, Berlin, Bonn 1962 ff. (BPatGE) veröffentlicht wurden, Verfahren, die in den Jahresberichten des Bundespatentgerichts zitiert sind, Verfahren zu Entscheidungen, die in den zentralen Fachpublikationen veröffentlicht wurden, alle Zwangslizenzakten unter dem Registerzeichen Li, Zurücknahmeakten unter dem Registerzeichen LiR und alle Akten zu Anträgen auf Erlass einstweiliger Verfügungen unter dem Registerzeichen LiQ, Akten, denen besondere Fälle (besondere Rechtsfragen bzw. besondere Prozessbeteiligte) zugrunde liegen.
Vorarchivische Ordnung
Die Verfahrensakten des Bundespatentgerichts sind nach der Art der Verfahren (Beschwerdeverfahren, Zwangslizenzverfahren usw.) sowie nach den zuständigen Senaten geordnet und durch Verhandlungskalender und Register erschlossen.
Zitierweise
BArch B 194/...