Bundessozialgericht

Identifier
B 188
Language of Description
German
Level of Description
Collection
Languages
  • German
Source
EHRI Partner

Extent and Medium

Schriftgut

10391 Aufbewahrungseinheiten

Creator(s)

Scope and Content

Geschichte des Bestandsbildners

Das Bundessozialgericht in Kassel ist durch Gesetz vom 03.09.1953 (BGBl. I S.1293) errichtet worden; es ist oberster Gerichtshof für das Gebiet der Sozialgerichtsbarkeit ( Art. 95 GG.). Das Bundessozialgericht entscheidet über das Rechtsmittel der Revision und über Nichtzulassungsbeschwerden; außerdem im ersten und letzten Rechtszug über Streitgkeiten nicht verfassungsrechtlicher Art zwischen dem Bund und den Ländern sowie zwischen den Ländern untereinander. Das Bundessozialgericht besteht aus 14 Senaten, in der Besetzung von einem Vorsitzenden (Präsident, Vizepräsident oder Vorsitzender Richter), zwei berufsrichterlichen Beisitzern und zwei ehrenamtlichen Richtern. Die Dienstaufsicht wird von dem Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung wahrgenommen. Der Bestand Bundessozialgericht besteht aus Revisionsakten des Bundessozialgerichts mit Leitsatzurteilen (ab dem Jahrgang 1953) sowie aus Verwaltungsakten. Leitsätze werden dann erstellt, wenn es sich um Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung handelt, die sowohl den materiellen Bereich als auch das Verfahrensrecht betreffen können.

Bearbeitungshinweis

Die Verfahren des Bundessozialgerichts, die mit Leitsatzurteil abgeschlossen worden sind, werden nach Eingang im Bundesarchiv alle als archivwürdig bewertet und klassifiziert.

Die Klassifikation des Bestandes spiegelt die Zuständigkeit der Senate für die Revisionsakten sowie für die Urteilsurschriften und Beschlüsse wider.

Von den Generalakten sind nur wenige Akten archivwürdig; die Klassifikation des Bestandes erfolgt nach sachthematischen Aspekten.

Inhaltliche Charakterisierung

Revisionsakten aus Verfahren, die mit Leitsatzurteilen endeten; Urschriften

von Urteilen, Beschlüsse und Verhandlungsniederschriften; Verwaltungsakten.

Erschließungszustand

Abgabeverzeichnisse und vorläufiges Findbuch

Vorarchivische Ordnung

Die in Verwaltungsangelegenheiten erwachsenen Sachakten werden nach einem im Dezimalsystem

aufgebauten Generalaktenplan, Revisionsakten jahrgangsweise nach Aktenzeichen aufsteigend abgelegt.

Umfang, Erläuterung

9871 AE; Bislang als archivwürdig bewertet: 9856 AE (Stand: 11/2015)

Zitierweise

BArch B 188/...

Conditions Governing Access

Besondere Benutzungsbedingungen

Bei den personenbezogenen Unterlagen sind die Benutzungsbedingungen nach § 5 Bundesarchivgesetz zu beachten.

Related Units of Description

  • Fremde Archive

  • Vorinstanzliche Akten bei den jeweils zuständigen Staatsarchiven.

  • Amtliche Druckschriften

  • -Bestände BD 36 Bundessozialgericht und BD 9 Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung

  • -Entscheidungen des Bundessozialgerichts 1955/56 ff., Köln/Berlin 1956 ff.

  • Bem.: Entscheidungen können beim BSG in anonymisierter Form angefordert werden

  • Literatur

  • -Informationsbroschüre "Bundessozialgericht und Sozialgerichtsbarkeit", Hrsg. BSG, Referat für Öffentlichkeitsarbeit und Pressewesen, 2008

  • -Weitere Informationen auf Homepage des BSG: www.bsg.bund.de

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