Bundessozialgericht
Web Source
Extent and Medium
Schriftgut
10391 Aufbewahrungseinheiten
Creator(s)
- Bundessozialgericht (BSG), 1953-
Scope and Content
Geschichte des Bestandsbildners
Das Bundessozialgericht in Kassel ist durch Gesetz vom 03.09.1953 (BGBl. I S.1293) errichtet worden; es ist oberster Gerichtshof für das Gebiet der Sozialgerichtsbarkeit ( Art. 95 GG.). Das Bundessozialgericht entscheidet über das Rechtsmittel der Revision und über Nichtzulassungsbeschwerden; außerdem im ersten und letzten Rechtszug über Streitgkeiten nicht verfassungsrechtlicher Art zwischen dem Bund und den Ländern sowie zwischen den Ländern untereinander. Das Bundessozialgericht besteht aus 14 Senaten, in der Besetzung von einem Vorsitzenden (Präsident, Vizepräsident oder Vorsitzender Richter), zwei berufsrichterlichen Beisitzern und zwei ehrenamtlichen Richtern. Die Dienstaufsicht wird von dem Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung wahrgenommen. Der Bestand Bundessozialgericht besteht aus Revisionsakten des Bundessozialgerichts mit Leitsatzurteilen (ab dem Jahrgang 1953) sowie aus Verwaltungsakten. Leitsätze werden dann erstellt, wenn es sich um Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung handelt, die sowohl den materiellen Bereich als auch das Verfahrensrecht betreffen können.
Bearbeitungshinweis
Die Verfahren des Bundessozialgerichts, die mit Leitsatzurteil abgeschlossen worden sind, werden nach Eingang im Bundesarchiv alle als archivwürdig bewertet und klassifiziert.
Die Klassifikation des Bestandes spiegelt die Zuständigkeit der Senate für die Revisionsakten sowie für die Urteilsurschriften und Beschlüsse wider.
Von den Generalakten sind nur wenige Akten archivwürdig; die Klassifikation des Bestandes erfolgt nach sachthematischen Aspekten.
Inhaltliche Charakterisierung
Revisionsakten aus Verfahren, die mit Leitsatzurteilen endeten; Urschriften
von Urteilen, Beschlüsse und Verhandlungsniederschriften; Verwaltungsakten.
Erschließungszustand
Abgabeverzeichnisse und vorläufiges Findbuch
Vorarchivische Ordnung
Die in Verwaltungsangelegenheiten erwachsenen Sachakten werden nach einem im Dezimalsystem
aufgebauten Generalaktenplan, Revisionsakten jahrgangsweise nach Aktenzeichen aufsteigend abgelegt.
Umfang, Erläuterung
9871 AE; Bislang als archivwürdig bewertet: 9856 AE (Stand: 11/2015)
Zitierweise
BArch B 188/...
Conditions Governing Access
Besondere Benutzungsbedingungen
Bei den personenbezogenen Unterlagen sind die Benutzungsbedingungen nach § 5 Bundesarchivgesetz zu beachten.