Bentheimer Grenzlandausschuss
Web Source
Extent and Medium
Schriftgut
126 Aufbewahrungseinheiten
2,3 laufende Meter
Creator(s)
- Bentheimer Grenzlandausschuß, 1947-1964
Scope and Content
Geschichte des Bestandsbildners
Der Bentheimer Grenzlandausschuß wurde am 12.2.1947 gegründet, als sich in Bentheim die Regierungspräsidenten und die sechzehn Landräte der von den niederländischen Gebietsansprüchen betroffenen Kreise im deutsch-niederländischen Grenzgebiet versammelten und Protest gegen jegliche Abtretung deutschen Territoriums an die Niederlande erhoben. Den Vorsitz führte der Landrat des Landkreises Grafschaft Bentheim, Dr. Rudolf Beckmann.
Der Ausschuß nahm gutachtlich Stellung zu Gebietsansprüchen und zu wirtschaftlichen und wasserwirtschaftlichen Forderungen der Niederlande, u. a. die Forderung von Kohle-, Kali- und Ölkonzessionen sowie nach Beschränkung der Ein- und Ausfuhr in deutschen Seehäfen. Ein Aufgabenschwerpunkt war die Beratung und rechtliche Vertretung von deutschen Landwirten, deren Grundstücke (sog. Traktatgrundstücke) auf niederländischem Territorium aufgrund des Pariser Reparationsabkommens vom 14.1.1946 in den Niederlanden beschlagnahmt worden waren. Seit 1952 verhandelten die Bundesrepublik Deutschland und die Niederlande über die Rückgabe der Traktatgebiete. Zu diesem Zweck wurde eine deutsch-niederländische Studienkommission eingesetzt, der auch Vertreter des Bentheimer Grenzlandausschusses angehörten. Die Verhandlungen endeten mit dem deutsch-niederländischen Ausgleichsvertrag vom 8.4.1960, der die Rückgabe der 1949 unter niederländische Verwaltung gestellten Grundstücke an die Bundesrepublik Deutschland und den Verlauf der gemeinsamen Grenze regelte. Die offizielle Auflösung des Bentheimer Grenzlandausschusses erfolgte am 12.2.1964.
Stand: August 2004
Bearbeitungshinweis
online-Findbuch (BASYS-Fox)
Bestandsbeschreibung
Der Bentheimer Grenzlandausschuss wurde am 12.2.1947 gegründet, als sich in Bentheim die Regierungspräsidenten und die sechzehn Landräte der von den niederländischen Gebietsansprüchen betroffenen Kreise im deutsch-niederländischen Grenzgebiet versammelten und Protest gegen jegliche Abtretung deutschen Territoriums an die Niederlande erhoben. Den Vorsitz führte der Landrat des Landkreises Grafschaft Bentheim, Dr. Rudolf Beckmann.
Der Ausschuß nahm gutachtlich Stellung zu Gebietsansprüchen und zu wirtschaftlichen und wasserwirtschaftlichen Forderungen der Niederlande, u. a. die Forderung von Kohle-, Kali- und Ölkonzessionen sowie nach Beschränkung der Ein- und Ausfuhr in deutschen Seehäfen. Ein Aufgabenschwerpunkt war die Beratung und rechtliche Vertretung von deutschen Landwirten, deren Grundstücke (sog. Traktatgrundstücke) auf niederländischem Territorium aufgrund des Pariser Reparationsabkommens vom 14.1.1946 in den Niederlanden beschlagnahmt worden waren. Seit 1952 verhandelten die Bundesrepublik Deutschland und die Niederlande über die Rückgabe der Traktatgebiete. Zu diesem Zweck wurde eine deutsch-niederländische Studienkommission eingesetzt, der auch Vertreter des Bentheimer Grenzlandausschusses angehörten. Die Verhandlungen endeten mit dem deutsch-niederländischen Ausgleichsvertrag vom 8.4.1960, der die Rückgabe der 1949 unter niederländische Verwaltung gestellten Grundstücke an die Bundesrepublik Deutschland und den Verlauf der gemeinsamen Grenze regelte. Die offizielle Auflösung des Bentheimer Grenzlandausschusses erfolgte am 12.2.1964.
Stand: August 2004
Inhaltliche Charakterisierung
Niederländische Gebietsansprüche und Forderungen sowie gutachtliche Stellungnahmen deutscher Dienststellen und Behörden; Gründung, Sitzungen und Ausschüsse des Bentheimer Grenzlandausschusses 1946-1961 (39), deutsch-niederländische Grenzgebiete, u. a. historische Entwicklung und Rechtsverhältnisse 1945-1967 (35), Behandlung der Traktatländereien, Traktatgeschädigte 1949-1968 (44), deutsch-niederländischer Ausgleichsvertrag 1951-1966 (8), Karten 1947-1950 (3).
Stand: August 2004
Erschließungszustand
Online-Findbuch
Umfang, Erläuterung
126 AE
Zitierweise
BArch B 183/...
Conditions Governing Access
Besondere Benutzungsbedingungen
BArchG