Bundesoberseeamt
Web Source
Extent and Medium
Schriftgut
798 Aufbewahrungseinheiten
16,5 laufende Meter
Creator(s)
- Bundesoberseeamt (BOS), 1950-
Scope and Content
Geschichte des Bestandsbildners
Das Bundesoberseeamt (BOSeeA) wurde als Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des BM für Verkehr durch eine Verwaltungsanordnung vom 28. Nov. 1950 (BGBl. I S. 768) in Hamburg eingerichtet. Die Untersuchung von Seeunfällen innerhalb der deutschen Hoheitsgewässer und - bei Beteiligung deutscher Seeleute oder Berührung deutscher Interessen - bei Unfällen außerhalb der 3-Meilen-Zone obliegt gemäß dem Gesetz über die Untersuchung von Seeunfällen vom 28. Sept.1935 (RGBl I S. 1183), zuletzt geändert durch Seeunfallgesetz (SeeUG) vom 6. Dez. 1985 (BGBl I S. 2146), den Wasser- und Schiffahrtsdirektionen Nord- und Nordwest. Sie bilden Untersuchungsausschüsse (Seeämter) in Hamburg, Kiel, Bremerhaven, Emden und Rostock. Die Berufungs- und Beschwerdeinstanz bei Widersprüchen gegen deren erstinstanzliche Entscheidungen ist das BOSeeA. Darüber hinaus wirkt es an der Fortschreibung und Verbesserung der Vorschriften zur Sicherheit im nautischen und schiffstechnischen Bereich mit. Das BOSeeA ist kein ordentliches Gericht sondern als Widerspruchsausschuß eine rechtlich unabhängige Verwaltungsbehörde, die aus einem ehrenamtlichen Vorsitzenden (Volljurist), einem ständigen Beisitzer und wechselnden ehrenamtlichen Beisitzern mit Kapitänspatent gebildet wird. Es stützt sich in seinen Verfahren auf Ergebnisse der Ermittlungsbehörden (Wasserschutzpolizei u.a.), Zeugenaussagen und auf Gutachten des DHI, des Germanischen Lloyd und der Seeberufsgenossenschaft. Nach der Neuregelung des Seeuntersuchungsverfahrens durch das SeeUG wurde das BOSeeA 1986 verwaltungsmäßig und organisatorisch dem Deutschen Hydrographischen Institut in Hamburg angegliedert. Seit Juni 2002 ist das BOSeeA formal aufgelöst. Zugleich wurde eine Widerspruchsstelle bei
der Wasser- und Schiffahrtsdirektion Nord (WSD Nord), die Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung, eingerichtet.
Kaiserliches Oberseeamt (R 95)
Reichsoberseeamt und Seedisziplinaramt (R 95)
Bestandsbeschreibung
Bestandsbeschreibung:
Archivische Bewertung und Bearbeitung:
Die Untersuchung von Seeunfällen obliegt gem. Seeunfallgesetz (SeeUG) v. 6.12.1985 den Wasser- und Schiffahrtsdirektionen Nord- und Nordwest.Sie bilden Untersuchungsausschüsse (Seeämter) in Hamburg und Kiel sowie Bremerhaven und Emden (neu geb.Seeamt Rostock). Über den Widerspruch gegen Entscheidungen der Untersuchungsausschüsse entscheidet der Widerspruchsausschuß (Bundesoberseeamt) als Bundesoberbehörde im GB des BMV, die durch Neuregelung des SeeUG 1986 verwaltungsmäßig und organisatorisch dem Deutschen Hydrografischen Institut angegliedert ist. Das Oberseeamt ist ein unabhängiges, rechtlich selbständiges Verwaltungsorgan. In der Entscheidungssammlung des Bundesoberseeamtes und der Seeämter, die erstmals 1879 erschien, werden die Entscheidungen des BOS, die für die Schiffahrt wesentlichen Entscheidungen der Seeämter und die Urteile des Verwaltungsgerichts Hamburg (Kammer für Seeunfalluntersu-chungssachen) veröffentlicht. Seit 1985 gelangen regelmäßig nach Ablauf der Aufbewahrungsfristen (10 Jahre) Akten des BOS ins BArch. Als Findhilfsmittel liegen auch Abgabelisten vor.
Inhaltliche Charakterisierung
Verfahrensakten des BOSeeA (1946-1986), Generalakten (1937-1945), 1946-1986.
Bem.: Für die Verfahrensakten der Jahre 1945-1962 wurde ein Register besonders gearteter Seeunfälle geführt.
Erschließungszustand
Findbuch liegt vor.
Vorarchivische Ordnung
Das BOSeeA legt Generalakten nach einem einfachen alphanumerischen Ordnungssystem an. Die Akten der Widerspruchsverfahren wurden bis 1986 geteilt in Bf Berufungsverfahren und Bs Beschwerden, seit 1986 werden sie differenziert in vier Widerspruchsformen: W Widerspruch gegen die Entscheidung über ein fehlerhaftes Verhalten oder gegen die Entscheidung über die Entziehung einer Berechtigung, WH Widerspruch gegen die Herausgabe von Unterlagen und Gegenständen, WM Widerspruch gegen vorläufige Maßnahmen durch das Seeamt, WK Widerspruch gegen Kostenentscheidungen, darüberhinaus werden ggf. Einzelfallakten angelegt unter: WA Wiederaufnahme von Verfahren und A Überprüfung auf Anordnung des BMV.
Umfang, Erläuterung
Letzte Archivnummer: 798
Zitierweise
BArch B 175/...