Gemischter Beratender Gnadenausschuss

Identifier
B 160
Language of Description
German
Dates
1 Jan 1955 - 31 Dec 1968
Level of Description
Collection
Languages
  • German
Source
EHRI Partner

Extent and Medium

Schriftgut

329 Aufbewahrungseinheiten

10,2 laufende Meter

Creator(s)

Scope and Content

Geschichte des Bestandsbildners

Der Gemischte Beratende Gnadenausschuss wurde errichtet gemäß Art. 6 des „Vertrages zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen" (in der gemäß Liste IV zu dem am 23. Okt. 1954 in Paris unterzeichneten Protokoll über die Beendigung des Besatzungsregimes in der Bundesrepublik Deutschland geänderten Fassung; BGBl. 1995, S. 405).

Bereits am 1. Sept. 1953 war von jeder der drei Westmächte je ein interimistischer Gemischter Beratender Ausschuss eingerichtet wurden (vgl. Amtsblatt der Alliierten hohen Kommission, 1953, Anordnung Nr. 193, S. 2652). Diese Ausschüsse hatten jedoch lediglich beratende Funktion und ihre Beschlüsse waren im Gegensatz zu dem später errichteten Gemischten Beratenden Gnadenausschuss nicht bindend.

Der Gemischte Beratende Gnadenausschuss hatte die Aufgabe, Empfehlungen abzugeben bei Gnadengesuchen von Personen, die durch Besatzungsgerichte verurteilt worden waren und in der Bundesrepublik ihre Haft verbüßten. Einstimmig ausgesprochene Empfehlungen waren bindend für die jeweilige Besatzungsmacht, die die Strafe verhängt hatte. Der volle Wortlaut des Art. 6 des o. g. Vertrages ist der Vorbemerkung angefügt.

Der Ausschuss wurde betreut vom Bundesministerium der Justiz (siehe Die Bundesrepublik, 1956/57, S. 82). Er bestand aus sechs Mitgliedern, die in drei Unterausschüssen arbeiteten (deutsch-amerikanisch, deutsch-britisch, deutsch-französisch). Die Regierungen der drei Westmächte ernannten je ein Mitglied; die Bundesrepublik ernannte die übrigen drei Mitglieder. Jeder Unterausschuss bestand aus dem Vertreter der betreffenden Macht und einem der von der Bundesregierung ernannten Mitglieder.

Die Geschäftsstelle, die ihren Sitz in Bonn hatte, war für alle drei Unterausschüsse zuständig.

Durch Erlass des Bundesministers der Justiz mit Wirkung vom 1. Mai 1969 wurde die Geschäftsstelle aufgelöst.

Bestandsbeschreibung

Als 1968 die Auflösung der Geschäftsstelle des Gemischten Beratenden Gnadenausschusses durch das Bundesministerium der Justiz eingeleitet wurde, wurden dem Bundesarchiv die dort vorhandenen Akten zur Übernahme angeboten. Es handelte sich um Verfahrensakten der drei Unterausschüsse, einige Geschäftstagebücher sowie um eine Namenskartei, über die die Akten zugänglich waren. Anhand dieser Namenskartei, die auch Angaben über Straftat und -maß enthielt, wurde eine Auswahl der Akten vorgenommen. Als archivwürdig übernommen wurden Verfahren, die

a) mit einer Verurteilung zu einer Strafe von 15 Jahren Gefängnis und mehr endeten,

b) wegen Spionage geführt wurden oder

c) erkennbar politische Vergehen betrafen.

Der Bestand umfasst 329 Aktenbände. Sie bestehen in erster Linie aus Fotokopien und Übersetzungen aus den Gerichtsakten, die bei Eingang eines Gnadengesuchs in der Geschäftsstelle gefertigt wurden. Überwiegend handelt es sich um Unterlagen des deutsch-amerikanischen Unterausschusses.

Überliferungsverweise:

In den Bestand Zentrale Rechtsschutzstelle (B 305), der 1988 vom Politischen Archiv des Auswärtigen Amtes in das Bundesarchiv übernommen wurde, ist ein großer Teil der Akten des Gemischten Beratenden Gnadenausschusses eingeordnet (B 305/648-859 und 1127-1132). Es handelt sich u. a. um Einzelfallakten zu Gnadensachen und um Protokolle der Sitzungen des Ausschusses.

Im Bestand Bundesministerium der Justiz (B 141) befinden sich Geschäftsberichte des Ausschusses (B 141/1124 und B 141/15030), sowie Unterlagen über die Entstehung und Organisation des Ausschusses und seiner Vorläufer (B 141/9576-9578).

Unterlagen von Mitgliedern des amerikanischen Unterausschusses sind im Bestand RG 84 der National Archives in Washington zu erwarten.

Inhaltliche Charakterisierung

Die Erschließung ist alphabetisch nach Namen geordnet und enthält Angaben zur Person des jeweiligen Verurteilten und zu den Vergehen. Die Staatsangehörigkeit der Verurteilten wurde wie folgt abgekürzt:

dt. - deutsch

franz. - französisch

holl. - holländisch

jugos. - jugoslawisch

lett. - lettisch

lit. - litauisch

lux. - luxemburgisch

österr. - österreichisch

poln. - polnisch

slo. - slowakisch

tsch. - tschechisch

ukr. - ukrainisch

ung. - ungarisch

Das Aktenzeichen besteht aus zwei Teilen. Die römische Ziffer weist auf den zuständigen Unterausschuss hin (I: deutsch-amerikanisch, II: deutsch-britisch, III: deutsch-französisch), während die nachfolgenden Ziffern wohl auf eine fortlaufende Zählung der Verfahren zurückgehen.

Umfang, Erläuterung

319 AE

Zitierweise

BArch B 160/...

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