Ministerielle Bundesbauverwaltung
Web Source
Extent and Medium
Schriftgut
1004 Aufbewahrungseinheiten
80,2 laufende Meter
Scope and Content
Bestandsbeschreibung
Die sogenannte Bundesbauverwaltung war verantwortlich für Neu-, Um- und Erweiterungsbauten des Bundes im In- und Ausland. Die Zuständigkeit für diese Aufgabe wechselte im Zeitraum von 1949 bis 1973 mehrmals zwischen verschiedenen Bundesministerien:
1949 - 1957: Bundesministerium der Finanzen (BMF); Abt. II, Gruppe II bzw.
Unterabteilung II D Bundesbauangelegenheiten
1957 - 1961: Bundesministerium für wirtschaftlichen Besitz des Bundes (BMBes);
Abt. III Bauabteilung,
1961 - 1969: Bundesschatzministerium (BM Schatz); Abteilung III Bauabteilung
bzw. Bauwesen
1969 - 1972: BMF; Abt. VII bzw. F/VII Bauwesen
1973 - 1998: Bundesministerium für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau (BMBau);
Abt. B Bauwesen
ab 1998: Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (BMVBW);
Abt. BS Bauwesen und Städtebau bzw. B Bauwesen, Bauwirtschaft und
Bundesbauten (ab 2004).
Im Jahr 1961 - die Bundesbauverwaltung ressortierte beim Bundesminister für wirtschaftlichen Besitz des Bundes (BMBes) - erfolgte ein wesentliche Veränderung im Zuständigkeitsbereich: die baufachliche Sachleitung der Verteidigungsbauvorhaben wurde mit Kabinettsbeschluss vom 20. Sept. 1961 auf den Bundesminister für Verteidigung übertragen. Beim BMBes bzw. BMSchatz verblieb die Zuständigkeit für Bauaufgaben im zivilen Bereich. Nachdem das Bundesschatzministerium 1969 aufgelöst und die Bundesbauverwaltung wieder dem BMF zugeordnet worden war, wurde mit dem Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 15. Dez. 1972 die Kompetenz für das Bauwesen (einschließlich der Finanzhilfen des Bundes für Gemeinden im Raum Bonn) dem Bundesministerium für Städtebau und Wohnungswesen (BMSt) übertragen. In dessen neu geschaffener Abteilung III Bauwesen wurden die bis dahin in der Abteilung IV des Bundesministeriums für Städtebau und Wohnungswesen wahrgenommenen Aufgaben im Bereich Bauwesen (Bauforschung, Normung, Bautechnik, baulicher Zivilschutz) mit den vom BMF übernommenen Aufgaben der Bundesbauverwaltung vereinigt. Gleichzeitig erfolgte die Umbenennung des Ministeriums in Bundesministerium für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau. Die Zuordnung der Kompetenz Bauwesen/Bauverwaltung zum BMBau blieb bis zum Jahr 1998 stabil, als die Zusammenlegung des Ministeriums mit dem Bundesministerium für Verkehr zum Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen erfolgte (Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 27. Okt. 1998). Bis auf geringe Veränderungen sind auch die Aufgaben gleich geblieben (vgl. den Geschäftsverteilungsplan des BMVBW, Stand Juli 2004).
Wegen der häufigen Wechsel der Zuständigkeiten wurde der Bestand B 157 Ministerielle Bundesbauverwaltung 1968 als sog. Kompetenzspartenbestand gebildet, d.h. Akten unterschiedlicher Provenienzen (BMBes, BMF, BMSchatz) wurden zusammengeführt, um die Aufgabe der Bundesbauverwaltung in einem Bestand dokumentieren zu können. Als sich abzeichnete, dass die Zuordnung der Bundesbauverwaltung zum Bundesministerium für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau stabil bleiben würde, wurde der Bestand B 157 im Jahr 1982 geschlossen. Aktenabgaben zum Bereich Bauverwaltung wurden seit diesem Zeitpunkt dem Bestand B 134 Bundesministerium für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau zugeordnet. Im Einzelfall kann das bedeuten, dass Bandfolgen oder Serien zerrissen wurden, so dass die ersten Bände einer chronologischen oder sachthematischen Serie im Bestand B 157 zu finden sind, während die Folgebände dem Bestand B 134 zugeordnet wurden.
Inhaltliche Charakterisierung
Neben Unterlagen zu organisatorischen Fragen und gesetzlichen Regelungen sind auch Akten zu künstlerischen Gestaltungsfragen, Wettbewerben sowie Messe- und Ausstellungswesen überliefert. Einen Schwerpunkt bildet die Überlieferung zu Bauten für Ministerien, Bundestag und Bundesrat. Als Besonderheit der Überlieferung ist zu erwähnen, dass z. T. in Akten zu Bauvorhaben umfangreiche Materialien (v.a. Baupläne und Fotografien) enthalten sind.
Vorarchivische Ordnung
Für den Bereich Bundesbauverwaltung richtete sich die Aktenführung nach dem Aktenplan der Finanzverwaltung (Aktenplanobergruppe O 6: Organisations- und Verwaltungsangelegenheiten der Bauverwaltung, vgl. Aktenplan des BMF vom April 1952), der auch vom BMBes und vom BMSchatz übernommen wurde. Im Januar 1967 wurde auf der Grundlage des BMF-Aktenplans ein neuer Aktenplan im BMSchatz eingeführt, bei dem die Bauangelegenheiten unter der Obergruppe B geführt wurden. Im Bundesministerium für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau behielt dieser Aktenplan in der Abteilung Bauwesen bis heute seine Gültigkeit.
Umfang, Erläuterung
6852 AE; Bislang als archivwürdig bewertet: 1000 AE (Stand: 11/2015)
Zitierweise
BArch B 157/...