Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen.- Organisationsunterlagen
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Sammlung
51 Aufbewahrungseinheiten
Creator(s)
- Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen (BMB), 1969-1990
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Geschichte des Bestandsbildners
1949 wurde ein Bundesminsterium für gesamtdeutsche Fragen (BMG) geschaffen, das durch Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 11. Nov. 1969 im Rahmen der Regierungsneubildung in Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen (BMB) umbenannt wurde.
Die Aufgaben wurden im ersten Jahresbericht der Bundesregierung für 1949/50 wie folgt beschrieben:
"Das Ministerium verkörpert in seiner Existenz die Forderung der Bundesregierung, über das Gebiet der Bundesrepublik hinaus alle Deutschen zu vertreten. Es ist der politische Konzentrationspunkt der Kräfte, die sich aktiv für die Wiedervereinigung aller Deutschen in Freiheit und für ein Entgegentreten gegen den kommunistischen Expansionsdrang einsetzen. Als Hüter, Mahner und Förderer hat das Ministerium da einzugreifen, wo gesamtdeutsche Fragen beraten und entschieden werden."
Seit 1955 wurden die Aufgaben des Ministeriums im Rahmen des Bundeshaushaltsplans (EPl. 27) wie folgt beschrieben:
"Der Bundesminister für gesamtdeutsche Fragen hat die Aufgabe, die Wiederherstellung der Einheit Deutschlands vorzubereiten und die dem deutschen Volkstum drohenden Gefahren, besonders in den Grenzgebieten abzuwehren. Der Sonderstellung Berlins ist durch Errichtung einer Abteilung in Berlin Rechnung getragen worden."
Nach der Wiedervereinigung wurde das Ministerium durch Organisationserlass des BK vom 18. Jan. 1991 aufgelöst, die Abwicklung erfolgte im wesentlichen durch das BMI.
Organisation:
Gemäß vorläufigem Organisationsplan vom 15. Sept. 1950 gliederte sich das Ministerium in vier Abteilungen: Z mit drei Referaten (u.a. für Kabinettssachen, Bundestags- und Bundesratsanglegenheiten, Haushalt, Justitiariat, Personalien, Besoldung, Wohnraumbetreuung, Innerer Dienst, Presse, Information, Archiv, Bücherei, Statistik), I - Angelegenheiten des deutschen Ostens, mit fünf Referaten (u.a. für Verfassungs- und Verwaltungswesen, Verbindung zu den Ministerien, Kultur- und Volkspolitische Fragen, Angelegenheiten der politischen Flüchtlinge), II - Vertretung des Ministeriums in Berlin, mit fünf Referaten (u.a. für politische-, wirtschaftliche-, soziale-, kulturelle- und Verwaltungsangelegenheiten, Presse- und Informationsstelle), III - Angelegenheiten der Grenzgebiete, mit drei Referaten (u.a. für politische- und Rechtsangelegenheiten, landsmannschaftliche, kulturelle, geschichtliche, wirtschaftliche und soziale Fragen). Im Febr. 1970 wies das BMB folgende Struktur auf: I - Verwaltung und Förderungsmassnahmen, I A - Verwaltung, Zonenrand, Grenzgebiete (sechs Referate zuständig für: Organisation, Personal,Haushalt, Justitiariat, Innerer Dienst, Zonenrandförderung, Grenzgebiete, Strukturpolitische Massnahmen im Zonenrandgebiet), I B - Förderungsmassnahmen, Sicherheit (fünf Referate u.a. für Sicherheit, Betreuungsmassnahmen, Besuchsreiseverkehr, Vertriebene, Flüchtlinge, Ethnopolitische Angelegenheiten, Wirtschaftspläne der bezuschussten Organisationen, Datenverarbeitung), II - Politik, Öffentlichkeitsarbeit, II A - Politische Grundsatzfragen (sieben Referate u.a. für Politik, Völkerrecht, Staatsrecht, Verwaltung, Justiz, Wirtschaft, Verkehr, Ernährung, Landwirtschaft, Kultur, Arbeit, Soziales), II B - Öffentlichkeitsarbeit (sieben Referate u.a. für Grundsatzfragen und Planung der Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit, Film, Funk, Fernsehen, Bild, Ton, Politische Bildung, Jugend, Begegnungen, Pressepolitische Aufgaben, Publikationen), III - Gesamtdeutsche Arbeit in Berlin (10 Referate u.a. für Verwaltung, politische, kulturelle, pressepolitische, rechtliche, wirtschaftliche Angelegenheiten Berlins, Informationsreisen, Betreuungsmaßnahmen besonderer Art, Deutschlandpolitische Forschung, Gesamtdeutsche Bildungsaufgaben in Berlin). Im Aufgabenzuschnitt gab es im Verhältnis zu den anderen Ressorts kaum Veränderungen. Das Berlinfahrtenprogramm wurde im Dez. 1970 vom BMJFG übernommen. In den achziger Jahren wurde die deutsch-deutsche Politik zunehmend vom Bundeskanzleramt bestimmt; in der Organisation des Ministeriums kam dies aber nicht zum Ausdruck. Im April 1989, vor Beginn des Prozesses der Wiedervereinigung, lag folgende Organisationsstruktur vor: Z - Verwaltung, Struktur- und Förderungsmassnahmen, Z A - Verwaltung (sechs Referate u.a. für Verwaltung, Personal, Organisation, Haushalt, Justitiariat, Innerer Dienst, Sicherheit, Kabinett- und Parlamentsangelegenheiten, Koordinierung der Datenverarbeitung), Z B - Struktur- und Förderungsmassnahmen (fünf Referate u.a. für Zonenrandförderungsgesetz, Strukturpolitik, soziale und kulturelle Zonenrandförderung, Schadensregulierung, Grenzgebiete, Institutionelle Förderung, Datenschutz, Vertriebene, Flüchtlinge, ethnopolitische Angelegenheiten, Hilfsmaßnahmen), I - Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit, Kultur, I A - Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit (sechs Referate u.a. für Grundsatzangelegenheiten, Planung, politische Bildung, Deutschlandforschung, Publikationen, pressepolitische Aufgaben, Film, Funk, Fernsehen, Bild, Ton, Meinungsumfragen, Dokumentationen, Besuchergruppen), I B - Kultur (vier Referate u.a. für Kulturabkommen, Kulturelle Massnahmen, Kirchenfragen, Begegnungen, Jugend, Familie, Sport), II - Deutschlandpolitik, II A - Grundsatzangelegenheiten (vier Referate u.a. für politische Grundsatzfragen, Verhandlungslage, Koordinierung, politische Analyse, Völker- und Verfassungsrecht, Internationale Organisationen, Menschenrechte, innerdeutsche Grenzen), II B - Besondere Bereiche (vier Referate u.a. für Verwaltung, Reiseverkehr, Wirtschaft, Finanzen, Post, Arbeit, Soziales, Gesundheit, Umweltschutz, Technologie, Rechts- und Vermögensangelegenheiten, Verkehr), III - Verbindungsstelle Berlin, Humanitäre Aufgaben, III A - Verbindungsstelle Berlin (sechs Referate u.a. für Verwaltung, politische, wirtschaftliche, kulturelle, wissenschaftliche, pressepolitische Angelegenheiten Berlins, Informationsreisen, politische Bildungsaufgaben in Berlin, DDR- Forschung, Systemvergleich), III B - Humanitäre Aufgaben (vier Referate u.a. für Häftlingsangelegenheiten, Familienzusammenführung, Rechtsschutz, Betreuung).
Die Politik des Ministeriums erfolgte gerade in den fünfziger Jahren auch durch die Steuerung und Finanzierung privatrechtlich organisierter Organisationen und Vereinigungen. Hier sind vor allem zu nennen der Verein zur Förderung der Wiedervereinigung Deutschlands e.V., der Untersuchungsausschuss Freiheitlicher Juristen (B 209), die Zentralstelle für gesamtdeutsche Hochschulfragen, Informationsbüro West. Sie gingen im Jahre 1969 im Gesamtdeutschen Institut (B 285) auf.
Minister waren:
Jakob Kaiser (CDU), Sept. 1949 - Okt. 1957
Ernst Lemmer (CDU), Okt. 1957 - Dez. 1962
Rainer Barzel (CDU), Dez. 1962 - Okt. 1963
Erich Mende (FDP), Okt. 1963 - Okt. 1966
Johann Baptist Gradl (CDU), Okt. - Dez. 1966
Herbert Wehner (SPD), Dez. 1966 - Okt. 1969
Egon Franke (SPD), Okt. 1969 - Okt. 1982
Rainer Barzel (CDU), Okt. 1982 - März 1983
Heinrich Windelen, (CDU), März 1983 - März 1987
Dorothee Wilms (CDU), März 1987 - Jan. 1991
Beamtete Staatssekretäre waren:
Franz Thedieck, Sept. 1949 - Jan. 1964
Carl Krautwig, Nov. 1964 - April 1968
Günter Wetzel, April 1968 - Okt. 1971
Heinz Morgenstern, Nov.1971 - Jan. 1977
Dietrich Spangenberg, Febr.1977 - Okt. 1982
Ludwig A. Rehlinger, Okt. 1982 - Mai 1988
Walter Priesnitz, Mai 1988 - Jan. 1991
Durch Erlass des Bundesministers für gesamtdeutsche Fragen vom 24. März 1952 wurde ein Forschungsbeirat für Fragen der Wiedervereinigung Deutschlands (FB) als unabhängige und überparteiliche Institution mit Sitz in Berlin gegründet mit der Aufgabe, die wirtschaftliche und soziale Lage und Entwicklung in der DDR zu beobachten und zu analysieren sowie die wirtschaftliche und sozialpolitische Integration beider Teile Deutschlands nach einer Wiedervereinigung vorzubereiten. Im Laufe der Jahre verlagerte sich die Aufgabenstellung auf eine Beobachtung der wirtschaftlich sozialen Entwicklung in beiden Teilen Deutschlands. Der Forschungsbeirat setzte sich zusammen aus Staats- und Wirtschaftswissenschaftlern, Politikern und Vertretern der wirtschafts- und sozialpolitischen Spitzenorganisationen. Im Bedarfsfall wurden Sachverständige hinzugezogen. Kern des Forschungsbeirats bildete ein Forscherkreis, dem der Präsident mit seinen Vertretern sowie Wissenschaftlern auf dem Gebiet der DDR-Forschung angehörten. Daneben gab es ein Plenum mit zahlreichen Ausschüssen. Die Arbeit des Forschungsbeirats galt als vertraulich, Arbeitsergebnisse sollten nur mit Billigung des Bundeskabinetts veröffentlicht werden. Seine Tätigkeit endete am 8. April 1975. Die Aufgaben gingen im wesentlichen über auf den Arbeitskreis für vergleichende Deutschlandforschung sowie im wirtschaftlich-sozialen Bereich auf die Forschungsstelle für gesamtdeutsche wirtschaftlich und soziale Fragen. Präsidenten waren MinDir. a.D. Dr. Friedrich Ernst (1952-Okt. 1958) und MdB Dr. Johann Baptist Gradl (Okt. 1958-1975).
Zitierweise
BArch B 137-ORG/...