Statistisches Bundesamt
Web Source
Extent and Medium
Schriftgut
5061 Aufbewahrungseinheiten
258,1 laufende Meter
Creator(s)
- Statistisches Bundesamt (StBA), 1950-
Scope and Content
Geschichte des Bestandsbildners
Aufgaben und Organisation
Nach der reichsgründung wurde 1872 das dem Reichsamt des Innern nachgeordnete "Kaiserliche Statistische Amt" als zentrales statistisches errichtet, das unter anderem die statistischen Aufgaben des "Centralbureaus des Zollvereins" übernahm. Im Laufe der Jahre erwuchsen diesem auf dem Gebiet der Bevölkerungsstatistik, der Landwirtschaftsstatistik, der Verkehrsstatistik, der Bautätigkeitsstatistik, der industriellen Produktionsstatistik und in Zusammenhang mit der Sozialgesetzgebung weitere Aufgaben. Eine wichtige Aufgabe war die Koordinierung und Vereinheitlichung vieler Länderstatistiken.
Nach dem Ersten Weltkrieg wurde das "Statistische Reichsamt" errichtet, das dem neugegründeten Reichswirtschaftsministerium unterstellt war.
Nach Ende des Zweiten Weltkriegs im Jahr 1945 entstand 1946 in Hamburg ein Statistisches Amt der britischen Besatzungszone. In der amerikanischen Zone wurden entsprechend dem föderalistischen Aufbaus der Zone statistische Landesämter errichtet, deren Arbeiten von einem Statistischen Ausschuss beim Länderrat der amerikanischen Besatzungszone in Stuttgart koordiniert wurden. Mit dem Zusammenschluss der britischen und amerikanischen Besatzungszonen wurde im Jahr 1948 das Statistische Amt des Vereinigten Wirtschaftsgebietes errichtet. Durch die Verordnung zur Auflösung oder Überführung von Einrichtungen der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes vom 8. Sept. 1950 (BGBl. I S. 678) wurde das Statistische Amt des Vereinigten Wirtschaftsgebietes unter der Bezeichnung Statistisches Bundesamt (StBA) mit Wirkung vom 1. April 1950 in die Verwaltung des Bundes übernommen. Grundlage der Organisation, Zuständigkeit und Tätigkeit des Amtes bildet das Gesetz über die Statistik für Bundeszwecke vom 3. Sept. 1953 (BGBl. I S. 1314); es wurde durch das Gesetz über die Statistik für Bundeszwecke (Bundesstatistikgesetz) vom 22. Jan. 1987 (BGBl. I S. 462) abgelöst. Das StBA hat demnach folgende Aufgaben: Statistiken für Bundeszwecke vorzubereiten und weiterzuentwickeln, auf ihre einheitliche und termingerechte Durchführung durch die Länder hinzuwirken, Ergebnisse für den Bund zusammenzustellen und für allgemeine Zwecke zu veröffentlichen und darzustellen, soweit gesetzlich angeordnet Bundestatistiken auch zu erheben und aufzubereiten, Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen aufzustellen, das Statistische Informationssystem des Bundes zu führen, an der Vorbereitung der Gesetzgebung auf dem Gebiet der Bundesstatistik mitzuwirken, im Auftrag der obersten Bundesbehörden Forschungsaufträge auszuführen und Gutachten über statistische Fragen zu erstatten sowie sonstige Arbeiten statistischer Art durchzuführen.
Gemäß § 9 des Gesetzes über die Bildung eines Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung vom 14. Aug. 1963 nimmt das StBA die Aufgaben einer Geschäftsstelle des Sachverständigenrates wahr. Durch Erlass des BMI vom 28. Dez. 1971 wurden die entsprechenden Aufgaben für den Rat von Sachverständigen für Umweltfragen übertragen. In Verwaltungsgemeinschaft mit dem StBA wird das 1973 gegründete Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung geführt, das seit 1995 ein "organisatorisch selbständiger Teil" des StBA ist. Der Präsident des StBA ist in Personalunion Bundeswahlleiter. Beim Statistischen bundesamt in Wiesbaden ist auch das Büro des Bundeswahlleiters eingerichtet (Bestand B 449)
Die Präsidenten des Statistischen Bundesamtes waren:
1948-1964 Dr.Dr. h.c. Gerhard Fürst
1964-1972 Patrick Schmidt
1972-1980 Dr. Hildegard Bartels
1980-1983 Franz Kroppenstedt
1983-1992 Egon Hölder
1992-1995 Hans Günther Merk
1995-2006 Johann Hahlen
2006-2008 Walter Rademacher
2008- Roderich Egeler
Das StBA besteht (Stand: Jan. 1999) aus folgenden Abteilungen:
Z Verwaltung
I Fachliche Grundsatzfragen der Bundesstatistik
II Informationstechnik, Mathematisch-statistische Methoden
III Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen
IV Produzierendes Gewerbe, Umweltökonomische Gesamtrechnungen, Umweltstatistiken, Koordinierung der Unternehmensstatistiken
V Handel und Verkehr
VI Preise, Löhne, Dienstleistungen
VII Finanzen und Steuern, Bildungs- und Gesundheitswesen
VIII Bevölkerung, Erwerbstätigkeit, Wohnungswesen, Wahlen
IX Landwirtschaft, Bautätigkeit, Wirtschaftsrechnungen, Auslandsstatistik, Zusammenarbeit mit Mittel- und Osteuropa, dazu: Arbeitsgruppe Aufbereitung und Rückrechnung statistischer Daten für die ehemalige DDR, Kostenstruktur, Jugendhilfe.
Inhaltliche Charakterisierung
Der Bestand enthält zu einem Großteil Veröffentlichungen des Statistischen Bundesamtes, vor allem eine Sammlung "Statistischen Berichte" bzw. "Fachserien", die allerdings keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt.
Daneben findet sich in geringerem Umfang auch statistisches Primär- (soweit dieses überhaupt beim Statistischen Bundesamt angefallen ist) und Tabellenmaterial (Auswahl) sowie insbesondere das die Vorbereitung und Durchführung der Erhebung begleitenden Schriftgut.
Unterlagen finden sich u.a. zur Einkommens- und Verbrauchsstichprobe, zur Arbeitsstättenzählung, zur Kostenstrukturstatistik, zur Statistik der Industrieproduktion, zur Verbraucherstatistik, zur Länderfinanzstatistik 1948/1949, zu den Volkszählungen, zur Statistik über das Gesundheitswesen, zu Personalstandserhebungen im öffentlichen Dienst, zum Zensus, zum Mikrozensus, zur Ausländerstatistik, zur Wanderungsstatistik, zur Steuerstatistik und zur Wohnungs- und Gebäudezählung. Die Mikrodaten zu diesen Statistiken sind bislang nicht abgegeben worden. Das Bundesarchiv übernimmt keine Daten dezentral geführter Statistiken. Die Archivierung dieser fällt in die Zuständigkeit der Landesarchive.
Einige wenige Unterlagen enthalten Haushalts-, Personal und Organisationsangelegenheiten. Abgegeben wurden auch Ausschussunterlagen, allerdings konnten diese nicht vollständig im Original übernommen werden, da das Statistische Bundesamt diese bereits ohne weitere Anbietung zuvor vernichtet hatte.
Eine Vielzahl von Unterlagen, auch von Unterlagen der Funktionsvorgänger aus der Zonenzeit, die im Statistischen Bundesamt weiter verwandt wurden, sind vom Statistischen Bundesamt nicht angeboten worden. Zu beachten ist hierbei auch die Geheimhaltungspflicht gemäß § 12 StatG, wodurch die Weitergabe von Einzelangaben überhaupt ausgeschlossen wurde, sowie die Löschungsgebote, die einschlägigen Gesetze zwingend vorsehen.
Zitierweise
BArch B 128/...