Bundesanstalt für Arbeit.- Organisationsunterlagen
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- Bundesanstalt für Arbeit (BA), 1946-2004
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Geschichte des Bestandsbildners
Die Bundesanstalt für Arbeit (BA) wurde durch Gesetz vom 10. März 1952 (BGBl. I S. 123) am 1. Mai 1952 unter der Bezeichnung "Bundesanstalt für Arbeitslosenvermittlung und Arbeitslosenversicherung" als bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts errichtet. Sie untersteht der Rechtsaufsicht des BMA. Ihre Selbstverwaltungsorgane setzen sich zu je einem Drittel aus Vertretern der Arbeitnehmer, der Arbeitgeber und der öffentlichen Körperschaften (Bund, Länder, Gemeindeverbände und Gemeinden) zusammen.
Rechtlich, organisatorisch und funktionell knüpft sie an die 1927 gegründete Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung an. Am 1. Juli 1969 löste das Arbeitsförderungsgesetz (AFG) vom 25. Juni 1969 (BGBl. I S. 582) das Gesetz über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung vom 1. Okt. 1927 ab und ergänzte den Gesetzesauftrag um die Aufgabengebiete Berufsberatung, Arbeitsvermittlung, Förderung der beruflichen Bildung, Gewährung von berufsfördernden Leistungen, Arbeitslosengeld, Konkursausfallgeld sowie die Gewährung von Leistungen zur Förderung und Erhaltung von Arbeitsplätzen. Die "Bundesanstalt für Arbeitslosenvermittlung und Arbeitslosenversicherung" wurde in "Bundesanstalt für Arbeit" (BA) umbenannt. Als neues Aufgabenfeld sollte die BA Arbeitsmarkt- und Berufsforschung betreiben.
Mit dem Wirksamwerden des Einigungsvertrages am 3. Okt. 1990 und der Ausdehnung des Geltungsbereiches des AFG-West auf die neuen Bundesländer gingen alle Dienststellen der Arbeitsverwaltung der DDR in den Verantwortungsbereich der BA über. Am 1. Januar 1998 wurde die Arbeitsförderung in das Sozialgesetzbuch (SGB) III aufgenommen, das das oftmals novellierte AFG ablöste und den Einsatz arbeitsmarktpolitischer Gelder stark dezentralisierte.
Im Jahr 2002 begannen auf der Basis von Vorschlägen der von der Bundesregierung eingesetzten Hartz-Kommission umfangreiche Reformmaßnahmen auf dem Gebiet der Arbeitsverwaltung.
Im Februar 2002 wurde die Kommission "Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt" (Hartz-Kommission) eingesetzt, um Arbeitsmarktpolitik effektiver zu gestalten. Die im August 2002 erfolgte Präsentation der Ergebnisse der Kommission gaben den Anstoß zu den "Hartz-Gesetzen", die ab Januar 2003 in Kraft traten und die Umbenennung der BA zur Bundesagentur für Arbeit zum 1. Januar 2004 bestimmten.
Am 1. Januar 2005 erfolgte die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe zur Grundsicherung von Arbeitslosen (SGB II): Kommunen und örtliche Arbeitsagenturen kümmern sich gemeinsam um Arbeitslose (ausgenommen 69 sogen. Optionskommunen, die sich eigenständig um bedürftige Menschen kümmern).
Im Dezember 2007 erklärte das Bundesverfassungsgericht diese Mischverwaltung bei der Grundsicherung für verfassungswidrig.
Im Juni 2010 stimmte der Bundestag mehrheitlich für eine Grundgesetzänderung, um das Mischverwaltungsmodell zwischen Kommunen und Arbeitsagenturen aufrecht zu erhalten.
Organisationsgeschichte der Hauptstelle in Nürnberg:
Bis zum AFG 1969 bestand die Hauptstelle aus vier Abteilungen und dem Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB): Abt. I "Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsvermittlung, Berufsberatung, Ärztlicher Dienst", Abt. II "Arbeitslosenversicherung, Arbeitslosenhilfe, Kindergeld", Abt. III "Finanzwesen, Sachverwaltung, Rationalisierung, Prüfdienst" und Abt. IV "Personalangelegenheiten, Statistik, Allg. Verwaltung und Publizistik".
Als mit dem AFG die Aufgaben der Berufsberatung und der beruflichen Bildung hinzukamen, wurde eine fünfte Abteilung eingerichtet, das IAB blieb separat. Die bisherige Abteilung II Arbeitslosenversicherung, Arbeitslosenhilfe wurde zur Abt. III, während Berufsberatung und berufliche Bildung in die Abt. II kamen. Seit der ersten Hälfte der 1970er Jahre bildete das IAB die Abt. VI. Dieser sechszügige Aufbau wurde 1986 um eine siebente Abteilung erweitert (Abt. VI für Planung und Steuerung der Organsation, Personalbemessung und übergreifenden Datenschutz). Das IAB wurde Abt. VII.
1996 wurde eine Abteilung aufgelöst (Abt. IV Finanzwesen, Infrastruktur, Sachverwaltung, Informationsverarbeitung) und die Aufgaben auf Abt. II und Abt. III übertragen. Im gleichen Jahr wurden Abt. V (Personalangelegenheiten, Allg. Verwaltung, Aus- und Fortbildung des Personals) und Abt. VI (Organisation und Controlling, Informationsverarbeitung, Personalbemessung, Prüfdienst und Öffentlichkeitsarbeit) zusammengefasst, so dass wieder vier Abteilungen bestanden - zuzüglich des IAB, das die fünfte Abteilung bildete. Zum 1. Febr. 1998 wurde die Abteilung "Projektorganisation IT Informationsverarbeitung und Informationstechnik" hinzugefügt.
Am 17. Sept. 2001 erhielt die BA-Hauptstelle eine neue Organisation. Aus den Abteilungen wurden Geschäftsbereiche.
Der Geschäftsbereich I war zuständig für den Beschäftigungs- und Bildungsmarkt, der Geschäftsbereich II für Geldleistungen, Sozialversicherung, Recht und Ordnung. Der Geschäftsbereich III bearbeitete federführend das Finanzwesen, die Infrastruktur, Information und die Statistik. Der Geschäftsbereich IV kümmerte sich um Personal und Organisation der BA, der Geschäftsbereich V um Informationsverarbeitung und Informationstechnik. Das IAB bildete den Geschäftsbereich VI.
Seit 2004 lautet die neue Bezeichnung der Hauptstelle "Zentrale". Die Zentrale war 2004 in fünf Zentralbereiche gegliedert: Produkte und Programme (Zentralbereich PP), Steuerung Regionaldirektionen (Zentralbereich SR), Personal (Zentralbereich P), Controlling/Finanzen (Zentralbereich CF) und IT-Steuerung (Zentralbereich IT). 2005 kam mit dem SGB II ein sechster Zentralbereich S dazu. In den Jahren von 2008 bis 2015 wechselte die Anzahl der Zentralbereiche zwischen sechs und acht, v.a. in den Bereichen "Steuerung und Umsetzung SGB II" und "Steuerung und Umsetzung SGB III" sowie "Spezifische Produkte und Programme SGB II" und " Spezifische Produkte und Programme SGB III". Das IAB wurde 2004 ausgegliedert und als besondere Dienststelle geführt.
Die Aufsicht über die Arbeit in der Zentrale übt der Verwaltungsrat der BA aus.
Besondere Dienststellen der BA sind (Stand 2015): Institut für Arbeits- und Berufsforschung (IAB) mit Sitz in Nürnberg, Führungsakademie der Bundesagentur für Arbeit (FBA) in Lauf an der Pegnitz, IT-Systemhaus der BA und BA-Service-Haus (BA-SH) in Nürnberg, Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) in Bonn, Familienkasse, Hochschule der Bundesagentur für Arbeit (HdBA) in Mannheim.
Auf regionaler Ebene üben die zehn Regionaldirektionen (früher: Landesarbeitsämter) die Fachaufsicht über die einzelnen Agenturen für Arbeit (lokale Ebene) aus.
Geleitet wurde die Bundesanstalt bis 2002 von den Präsidenten:
Dr. h.c. Julius Scheuble (1. Mai 1952 - 30. Juni 1957)
Anton Sabel (16. Juli 1957 - 30. Apr. 1968)
Prof. Dr. rer. publ. Josef Stingl (2. Mai 1968 - 31. März 1984)
Heinrich Franke (1. Apr. 1984 - 31. Jan. 1993)
Bernhard Jagoda (1. Febr. 1993 - 2002).
Nach Reformen der BA im Jahr 2002 wurde der Präsident durch einen dreiköpfigen Vorstand ersetzt, dessen Mitglieder auch keinen Beamtenstatus mehr aufgrund ihrer Vorstandstätigkeit innehaben. Die Mitglieder des Vorstands werden für jeweils fünf Jahre auf Vorschlag des Verwaltungsrats von der Bundesregierung benannt und vom Bundespräsidenten ernannt. Vorsitzender des Vorstandes war von 2002 - 2004 Florian Gerster, ab 2004 ist Frank-Jürgen Weise der Vorsitzende. Von 2006 bis 2014 war Vorstand SGB III Raimund Becker und Vorstand SGB II Heinrich Alt. Seit Oktober 2015 setzt sich der Vorstand aus dem Vorsitzenden (Frank-Jürgen Weise), dem Vorstand Regionen (Raimund Becker) und dem Vorstand Arbeitsmarkt (Detlef Scheele) zusammen.
Bearbeitungshinweis
Publikationsfindbuch, Online-Findbuch, Bewertungskatalog
Zitierweise
BArch B 119-ORG/...