Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien

Identifier
B 117
Language of Description
German
Level of Description
Collection
Languages
  • German
Source
EHRI Partner

Extent and Medium

Schriftgut

62 Aufbewahrungseinheiten

5,1 laufende Meter

Creator(s)

Scope and Content

Geschichte des Bestandsbildners

Auf der Grundlage des Gesetzes über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften (GjS) vom 9. Juni 1953 (BGBl. I S. 502) wurde am 18. Mai 1954 die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften (BPjS) als selbständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des BMI mit Sitz in Bonn errichtet. Mit Wirkung vom 1. Mai 1966 ging die Zuständigkeit auf den BM für Familie und Jugend (seit Nov. 1994 BM für Familie, Senioren, Frauen und Jugend) über.

Durch das Jugendschutzgesetz werden zum Schutz der heranwachsenden Jugend die in Artikel 5 Abs. 1 GG genannten Grundrechte der Meinungs-, Informations- und Medienfreiheit Beschränkungen unterworfen. Demnach sind Schriften und ihnen gleichstehende Ton- und Bildträger, Abbildungen und andere Darstellungen, die dazu geeignet sind, Kinder und Jugendliche sittlich zu gefährden, in eine bekanntzumachende Liste aufzunehmen. Dazu zählen vor allem unsittliche, verrrohend wirkende, zu Gewalttätigkeit, Verbrechen oder Rassenhaß anreizende sowie den Krieg verherrlichende Medien. Mit dem Jugendschutzgesetz (JuSchG) vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2730) sind das Gesetz zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit (JÖSchG) und das Gesetz über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften und Medieninhalte (GjS) zusammengefasst worden. Das neue Gesetz ist am 1. April 2003 in Kraft getreten und hat organisatorische Veränderungen mit sich gebracht. So gibt es neben den Antragsberechtigten nun auch eine große Zahl an "Anregungsberechtigten". Auch der Kreis der Antragsberechtigten hat sich erweitert: Indizierungsanträge können jetzt das Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend, die Obersten Landesjugendbehörden, die zentrale Aufsichtsstelle der Länder für den Jugendmedienschutz (Kommission für Jugendmedienschutz, KJM), die Landesjugendämter und alle örtlichen Jugendämter stellen. Auf einen Antrag hin muss die Bundesprüfstelle immer tätig werden. Seit dem 1. April 2003 heißt die Prüfstelle "Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien" (kurz: BPjM).

Die BPjM entscheidet auf Antrag von Jugendbehörden und der Kommission für Jugendmedien‧schutz bzw. auf Anregung von anderen Behörden oder anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe über die Jugendgefährdung von Medien (Träger- und Telemedien) und trägt diese in die Liste der jugendgefährdenden Medien ein (Indizierung). Damit unterliegen sie bestimmten Vertriebs-, Verbreitungs- und Werbebeschränkungen und dürfen nur noch Erwachsenen zugänglich gemacht werden.

Bestandsbeschreibung

Im August 1987 erfolgte die bislang einzige Abgabe von Unterlagen - ausnahmslos des Zentralbereichs - der damaligen Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften (BPjS), heute Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) an das Bundesarchiv. Im Rahmen der archivischen Bewertung wurde 62 Archivalieneinheiten Archivwürdigkeit beigemessen. Sie bilden den Bundesarchiv-Bestand BPjS/BPjM. Einzelfallakten und die Entscheidungssammlung der BPjM sind bisher nicht ins Bundesarchiv gelangt. Eine nicht unwesentliche Ergänzung finden die Unterlagen des Bestandes B 117 in den Amtsdruckschriften, die der Bestand Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften (BD 120) der Sammlung amtlicher Druckschriften im Bundesarchiv enthält.

Inhaltliche Charakterisierung

Generalakten; Verwaltungsangelegenheiten; Öffentlichkeitsarbeit; allgemeiner Schriftwechsel zur Durchführung des Gesetzes zum Schutz der Jugend; Allgemeines Register.

Erschließungszustand

Findbuch (1995)

Vorarchivische Ordnung

In der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien werden neben Generalakten die sogenannten Entscheidungsakten als Fallakten zu den einzelnen geprüften Schriften geführt; die Fallakten enthalten u.a. Indizierungsanträge, Verhandlungsprotokolle und Entscheidungen. Ferner verfügt die BPjM über eine eigenständige komplette Sammlung der von ihr seit 1954 getroffenen Entscheidungen. Bei der Ordnung und Verzeichnung der Archivalien des Bestandes B 117 waren Organisationsunterlagen der BPjS nur in eng begrenztem Ausmaß verfügbar. Die im Bundesarchiv vorliegenden archivalischen Hilfsmittel enthalten lediglich einen undatierten, vor 1960 entstandenen "Generalaktenplan" und einen Gesamtaktenplan; dieser wurde am 1. Mai 1985 eingeführt, mithin erst nach dem Laufzeitende der im Bestand B 117 gegenwärtig formierten Unterlagen. Im Archivalienbestand (B 117/3) sind eine undatierte Ergänzung des frühen "Generalaktenplans" und Geschäftsverteilungspläne der BPjS aus den Jahren 1957, 1964 und 1969 überliefert.

Umfang, Erläuterung

62 AE (Stand: 11/2015)

Zitierweise

BArch B 117/...

Related Units of Description

  • Amtliche Druckschriften

  • Schriftenreihe der BPjS, 1970 ff.- BPS-Report, 1978-1992, ab 1993 BPS-Aktuell bzw. BPjM-Aktuell, Amtliches Mitteilungsblatt der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften.- Gesamtverzeichnis der in der Liste der jugendgefährdenden Schriften befindlichen Bücher, Hefte, Periodika und sonstigen Prüfobjekte, 1972 ff.

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