Britische Prozesse: Manstein-Prozess
Extent and Medium
Schriftgut
167 Aufbewahrungseinheiten
8,0 laufende Meter
Creator(s)
- Sammlungsbestand ohne Provenienzzuordnung, -
Scope and Content
Geschichte des Bestandsbildners
Der Kern des Bestandes (Archivnr. 1-87) wurde 1958 von Paul Leverkuehn mit der Einwilligung Mansteins dem Bundesarchiv überlassen. 1968 erfolgte die Abgabe des gesamten Bestandes an das Militärarchiv in Freiburg, wo der Bestand um zahlreiche weitere Dokumente ergänzt wurde, die Leverkuehns ehemaliger Assistent Paul Stahl aufbewahrt und zunächst dem Historischen Seminar der Universität Hamburg übergeben hatte. Die so hinzugekommenen Dokumente betrafen allerdings kaum den Manstein-Prozess, sondern in erster Linie den Nürnberger OKW-Prozess. Durch die in Freiburg erfolgte Zusammenführung erhielt der Bestand zudem seine heutige Form. 1982 überstellte das Militärarchiv den gesamten Bestand wieder an das Bundesarchiv in Koblenz.
Bestandsbeschreibung
Als letzter Kriegsverbrecherprozess nach dem Zweiten Weltkrieg in der britischen Besatzungszone fand vom 23. August bis zum 19. Dezember 1949 im Cunohaus in Hamburg der Prozess gegen Erich von Manstein statt, der während des Krieges als Generalfeldmarschall unter anderem die Heeresgruppe Süd in der Ukraine befehligt hatte und seitdem als einer der prominentesten Wehrmachtsgeneräle galt. Manstein, der in dem Prozess der einzige Angeklagte war, wurde die Verantwortung für zahlreiche Kriegsverbrechen zur Last gelegt, die deutsche Truppen unter seinem Kommando insbesondere in den besetzten Gebieten der Sowjetunion verübt hatten. Am Ende des Prozesses verurteilte ihn das zuständige britische Militärgericht unter dem Vorsitz des Richters Frank Simpson zu einer 18-jährigen Haftstrafe. Dennoch blieb Manstein im Anschluss nur für kurze Zeit inhaftiert und der Verurteilte profitierte von dem öffentlichen Druck, den westdeutsche – und in seinem Fall auch britische – Politiker aufbauten, um die Freilassung inhaftierter Kriegsverbrecher zu erreichen. Mansteins Strafe wurde zunächst auf zwölf Jahre herabgesetzt, 1952 gewährte man ihm aufgrund seines Gesundheitszustandes Haftverschonung und bereits im Jahr darauf würde seine Strafe für verbüßt erklärt.
Bereits vor dem Verfahren gegen Manstein hatte in Nürnberg ein inhaltlich ähnlich gelagerter Prozess stattgefunden: Zwischen dem 30. Dezember 1947 und dem 28. Oktober 1948 mussten sich 14 hochrangige Wehrmachtsgeneräle im sogenannten OKW-Prozess (englisch: High Command Case), dem letzten der Nürnberger Nachfolgeprozesse, vor einem amerikanischen Militärtribunal verantworten. Der Prozess endete für zwei der Angeklagten mit Freisprüchen, für die anderen mit teils langjährigen Haftstrafen. Zu den Verurteilten zählte Walter Warlimont, der während des Zweiten Weltkriegs unter anderem als stellvertretender Chef des Wehrmachtsführungsstabes amtiert hatte. Warlimont wurde am Ende des Prozesses zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe verurteilt, gleichwohl 1954 vorzeitig aus der Haft entlassen.
An beiden Prozessen war der Rechtsanwalt und spätere CDU-Politiker Paul Leverkuehn als einer der Verteidiger von Manstein und Warlimont beteiligt. Manstein verfügte über ein Team von Verteidigern, dem neben Leverkuen auch Hans Laternser und die beiden britischen Juristen Reginald Paget und Samuel Silkin angehörten. Warlimont vertrat Leverkuehn zusammen mit seinem Kollegen Hans Richard Giese. Aus Leverkuehns Besitz stammen die Dokumente, die in dem Bestand zusammengefasst sind und beide Prozesse betreffen.
Die dem Bundesarchiv übergebenen Unterlagen dokumentieren Vorgeschichte und Vorbereitung des Prozesses 1945-1949, Prozessverlauf 1942-1949, Urteil und Urteilsbegründung 1948, Revision und grundsätzliche Ausführungen zum Prozess und Urteil 1948-1952.
Erschliessungszustand