Belgische Prozesse: Falkenhausen-Prozess

Identifier
ALLPROZ 4
Language of Description
German
Level of Description
Fonds
Languages
  • German
Source
EHRI Partner

Extent and Medium

Schriftgut

145 Aufbewahrungseinheiten

3,5 laufende Meter

Creator(s)

Scope and Content

Geschichte des Bestandsbildners

1956 bildete das Bundesarchiv den Bestand aus Teilen mehrerer größerer Abgaben, die sich auf verschiedene Kriegsverbrecherprozesse bezogen. In dem Bestand wurde nach und nach sämtliches Schriftgut aus dem Falkenhausen-Prozess zusammengefasst. In erster Linie stammt dies aus den Abgaben der Rechtsanwälte Kurt Behling und Heinz Nagel, zu denen später einzelne Dokumente hinzukamen, die Friedrich Grimm und der Sohn des in dem Brüsseler Verfahren verurteilten Eggert Reeder zur Verfügung stellten.

Bestandsbeschreibung

Der Wehrmachtsgeneral Alexander von Falkenhausen stand von 1940 bis 1944 an der Spitze der deutschen Militärverwaltung im besetzten Belgien, bevor er aufgrund seiner Kontakte zu den Attentätern vom 20. Juli 1944 von seinem Posten enthoben und durch das NS-Regime in den Konzentrationslagern Buchenwald und Dachau inhaftiert wurde. Nach Kriegsende befand er sich zunächst in amerikanischer Kriegsgefangenschaft. 1948 an Belgien ausgeliefert, wurde Falkenhausen in Brüssel vor Gericht gestellt. Die Anklage in dem medial vielbeachteten Verfahren legte ihm in erster Linie seine Rolle bei der Exekution von Geiseln, der Judenverfolgung und der Deportation von Zwangsarbeitern aus Belgien zur Last.

Neben Falkenhausen waren der ehemalige Chef des Militärverwaltungsstabes in Belgien Eggert Reeder und die Generäle Georg Bertram und Eberhard von Claer angeklagt. Nach einer umfangreichen Voruntersuchung dauerte der Prozess schließlich vom 25. September 1950 bis zum 9. März 1951. Am Ende verurteilte das Gericht Falkenhausen und Reeder zu zwölf, Bertram zu zehn Jahren Haft. Von Claer wurde freigesprochen. Faktisch hatten die Urteilssprüche jedoch eher symbolischen Charakter und die drei Verurteilten kamen bereits kurze Zeit später frei: Auf Druck der Bundesregierung wurden sie noch im März 1951 vorzeitig aus der Haft entlassen und konnten nach Deutschland zurückkehren.

Falkenhausen beschäftige mehrere deutsche Rechtsanwälte, die ihn in dem Brüsseler Verfahren verteidigten. Zu diesen gehörte der Rechtsanwalt Kurt Behling, der zu diesem Zeitpunkt bereits mehrere Angeklagte in den Nürnberger Prozessen vertreten hatte bzw. dies noch tat. Einen weiteren Rechtsbeistand hatte Falkenhausen mit dem Rechtsanwalt Heinz Nagel der ebenfalls auf eine vorangegangene Tätigkeit in Nürnberg zurückblicken konnte. 

Der Bestand umfasst Anklagedokumente, insbesondere Vernehmungsprotokolle der belgischen Kriegsverbrecherkommission 1948-1950 und weitere Dokumente der Anklage, darunter Unterlagen des Militärbefehlshabers in Belgien und Nordfrankreich (1940-1944), 1948-1950; Verteidigungsdokumente, darunter Handakten der Rechtsanwälte Kurt Behling, Friedrich Grimm und Heinrich Lietzmann, insbesondere "Zeittafeln" und Materialsammlungen zur Erläuterung von einzelnen Anklagepunkten wie Judendeportationen und Arbeitseinsatz der Zivilbevölkerung sowie über die Verantwortung des mitangeklagten Chefs des Militärverwaltungsstabes Eggert Reeder (1940-1944) 1950-1951; Prozessverlauf, Urteil und Hilfsmittel 1950-1951.

Erschliessungszustand

Related Units of Description

  • Verwandtes Archivgut im Bundesarchiv

  • N 246 Falkenhausen, Alexander von (General der Infanterie)

  • N 1253 Kurt Behling

  • Literatur

  • Laurie Barber, Von Falkenhausen and the Hague Convention, in: The army quaterly and defence journal, Bd. 128, 1998, S. 48-54;

  • De Jonghe, Albert : La lutte Himmler-Reeder pour la nomination d'un HSSPF à Bruxelles (1942-1944). In: Cahiers d'histoire de la Seconde guerre mondiale. Bruxelles 1976-1984;

  • Frei, Norbert (Hrsg.): Transnationale Vergangenheitspolitik. Göttingen 2006;

  • Wilken, Holger: Zwischen Kommando und Kerker. Alexander von Falkenhausen - Deutscher Militärbefehlshaber in Brüssel 1940-1944. In: IFDT - Zeitschrift für Innere Führung. Nr. 2/2002, S. 64-71.

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