Militärbefehlshaber in Belgien und Nordfrankreich und nachgeordnete Dienststellen.- Amtsdrucksachen

Identifier
RWD 20
Language of Description
German
Dates
1 Jan 1940 - 31 Dec 1944
Level of Description
Collection
Languages
  • German
Source
EHRI Partner

Extent and Medium

Schriftgut

0,3 laufende Meter

Creator(s)

Biographical History

Geschichte des Bestandsbildners

Am 1.Juni 1940 wurde für Belgien und die französischen Departements Nord und Pas-de-Calais der Militärbefehlshaber Belgien-Nordfrankreich ernannt (mit Ausnahme der durch Führererlass dem Reich zugeschlagenen Gebieten Eupen, Malmedy und Moresnet). Er unterstand dem Oberbefehlshaber des Heeres unmittelbar und übte in dem ihm unterstellten Gebieten die vollziehende Gewalt aus. Der Chef der Zivilverwaltung Luxemburgs war dem Militärbefehlshaber nur vom 21. Juli bis August 1940 unterstellt. Die Militärverwaltung erstreckte sich in Belgien auf eine Fläche von 30 506 Quadratkilometern mit 8,3 Millionen Einwohnern und in Nordfrankreich auf 12 355 Quadratkilometer mit 3.2 Millionen Einwohnern.Im Juli 1944 wurde der Stab des Militärbefehlshabers in den eines Wehrmachtbefehlshabers umgewandelt, während gleichzeitig für den zivilen Bereich ein Reichkommissar für die besetzten Gebiete von Belgien und Nordfrankreich ernannt wurde.Die Hauptaufgaben der Militärverwaltung waren 1. die Sammlung und Nutzung der wirtschaftlichen Potenz des besetzten Gebietes, 2. die Beschaffung der notwendigen Bedürfnisse des Militärs und 3. die Errichtung von Organen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung des Landes, insbesondere im Interesse der Wehrmacht und ihrer Verbindung zu den Einheiten in Deutschland sowie die Abwehr feindlicher Landungsversuche bzw. die Küstensicherung. Um diese Aufgaben mit den geringstmöglichen Mitteln zu verwirklichen, bot es sich an, im besetzten Gebiet eine reine Aufsichtsverwaltung einzurichten, d.h. das Gebiet unter weitestgehender Aufrechterhaltung der einheimischen Verwaltungsorgane nicht selbst zu verwalten, sondern nur eine überwachende Kontrolle mittels der Militärverwaltung auszuüben, was indes nur so lange praktikabel war, als deutscherseits nicht versucht wurde, verändernd in innerbelgische und - soweit der Verwaltung unterstehend - französische Verhältnisse einzugreifen. Um das wirtschaftliche Leben im Interesse der Nutzung für die deutsche Kriegswirtschaft und um die öffentliche Sicherheit und Ordnung im Sinne einer möglichst weitreichenden Entlastung der deutschen militärischen Kräfte aufrechtzuerhalten, musste die deutsche Militärverwaltung daher Zugeständnisse an die bestehenden Gegebenheiten machen.

Scope and Content

Zitierweise

BArch RWD 20/...

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