Inspektion der Artillerie des Heeres (In 4)

Identifier
RH 12-4
Language of Description
German
Dates
1 Jan 1919 - 31 Dec 1944
Level of Description
Collection
Languages
  • German
Source
EHRI Partner

Extent and Medium

Schriftgut

178 Aufbewahrungseinheiten

5,9 laufende Meter

Creator(s)

Scope and Content

Geschichte des Bestandsbildners

Der Inspekteur der Artillerie war im Frieden der höchste Vertreter der Waffengattung Artillerie und überwachte ihre Ausbildung. Seine Vorschläge hinsichtlich Organisation, Ausrüstung und Bewaffnung wurden vom Chef des Generalstabs des Heeres und vom Allgemeinen Heeresamt geprüft und bildeten die Grundlage für Befehle des Oberbefehlshabers des Heeres.

Mit Inkrafttreten der Kriegsspitzengliederung 1939 wurden die Inspekteure dem Chef der Heeresrüstung und Befehlshaber des Ersatzheeres unterstellt und ihre Aufgabenbereich auf Neuaufstellungen sowie Ausbildung ihrer Waffen im Ersatzheer beschränkt. Bis Kriegsende änderte sich das Unterstellungsverhältnis der Waffeninspekteure noch zwei mal (Chef des Ausbildungswesens im Ersatzheer ab Oktober 1942, Waffengenerale im OKH ab November 1944), doch brachte dies keine wesentliche Änderung für ihre Aufgabengebiete mit sich. Gemäß Heeresverordnungsblatt von 1920 (Nr. 1086) war der Inspekteur der Artillerie zuständig in Angelegenheiten : - für die theoretische und praktische Ausbildung der Artillerie im Fahren und Schießen und ihrer Verwendung im Gefecht, - für die Verwaltung und Ausnutzung des ihm unterstellten Truppenübungsplatzes Jüterbog, - für alle artilleristische Fragen der Landesverteidigung, für Besichtigungen der artilleristischen Verteidigungsanlagen. Die Dienstanweisung für den Inspekteur der Artillerie (AHM 1943, Nr. 574, Seite 366 f) bestimmte im Einzelnen: 1. Der Inspekteur der Artillerie gehört zum Oberkommando des Heeres und ist dem Chef des Ausbildungswesen im Ersatzheer unterstellt. Er hat die Dienststellung und die Disziplinarbefugnisse eines Divisionskommandeurs. 2. Der Inspekteur der Artillerie überwacht im Auftrage und nach den Weisungen des Chefs des Ausbildungswesen im Ersatzheer die einheitliche Ausbildung der Artillerie und Heeres-Flakartillerie a) an den Artillerie-Schulen (einschl. Unteroffizier-Schulen), b) bei den Ersatz- und Ausbildungs-Truppenteilen, c) bei den dem Chef der Heeresrüstung und Befehlshaber des Ersatzheeres unterstehenden Neuaufstellungen. Ferner überwacht er den Truppenvermessungs- und Wetterdienst aller Waffengattungen. Der Inspekteur der Heeresflakartillerie ist ihm unterstellt. 3. Zur Durchführung seiner Aufgaben hat der Inspekteur der Artillerie das Recht und die Pflicht a) bei den Artillerie-Schulen (einschl. Unteroffizier-Schulen und - im Einvernehmen mit den Stellvertretenden Kommandierenden Generalen und den Kommandierenden Generalen der Reserve-Korps - bei den Ersatz- und Ausbildungstruppenteilen Besichtigungen durchzuführen und b) Besprechungen mit den Kommandeuren abzuhalten. Die ihm unterstellten "Höheren Artillerie Offiziere" (u.a. Höhere Offizier der Artillerie-Beobachtungstruppen, Höhere Artillerieoffiziere für die Landesbefestigungen) unterstützen ihn in der Durchführung seiner Aufgaben. Er überträgt seine Aufgaben sinngemäß auf sie. Das Ergebnis der Dienstreisen ist an Chef des Ausbildungswesens im Ersatzheer zu melden sowie den Stellvertretenden Generalkommandos und den General-Kommandos der Reserve-Korps, den Schulen und gegebenenfalls der In E B im Auszug mitzuteilen. 4. Der Chef des Ausbildungswesens im Ersatzheer kann den Inspekteur der Artillerie oder einen der ihm unterstellten Offiziere mit Einverständnis des GenStdH zum Feldheer entsenden, um Erfahrungen der Front auf dem Gebier der Artillerie sofort in der Ausbildung des Ersatzheeres nutzbar zu machen. 5. Der Inspekteur der Artillerie verfügt über keinen eigenen Arbeitsstab. Er ist für den notwendigen Geschäftsbetrieb auf die Artillerie-Abteilung (In 4) des Allgemeinen Heeresamtes angewiesen. Diese setzt ihn von allen Verfügungen auf dem Gebiet der Ausbildung und den einschlägigen technischen und organisatorischen Maßnahmen in Kenntnis. Die In 4 setzte sich 1943 aus der Gruppe Z (Organisation), Gruppe Mun (Munition), Gruppe S (Schießende Artillerie), Gruppe A V (Aufklärung und Vermessung), Gruppe Fl (Heeresflakartillerie) und dem Leitenden Heeresmeteorologe (LHM) zusammen.

Bestandsbeschreibung

Die Unterlagen gelangten vermutlich mit einer Aktenrückgabe der World War II Records Division, Alexandria, Virginia/USA, in das Bundesarchiv-Militärarchiv.

Vom Schriftgut der Inspektion der Artillerie (In 4) ist neben allgemeinen Unterlagen über die Artillerie (insb. Artillerie-Gerät und Munition) sowie über Ausbildungsangelegenheiten (z.B. Artillerie-Rahmenübungen) vor allem umfangreiches Material zum Luft- und Gasschutz sowie zur Nebelwaffe aus der Zeit vor dem Zweiten Weltkrieg (hauptsächlich 1919-1936) zu nennen. Einige Forschungs- und Versuchsberichte über neu einzuführende Bewaffnung und Heergerät ergänzen die Überlieferung. Für die erste Kriegshälfte liegen fünf Akten mit Angaben zur Aufstellung und zum Ausbau von Verbänden und Einheiten der Artillerie vor. Es handelt sich dabei hauptsächlich um Aufstellungsbefehle des Allgemeinen Heeresamtes. Den Bestand ergänzende Dokumente sind in den Heeresdienst- und waffentechnischen Vorschriften enthalten.

Erschliessungszustand

Findbuch

Zitierweise

BArch RH 12-4/...

Related Units of Description

  • Verwandtes Archivgut im Bundesarchiv

  • RH 2 Generalstab des Heeres

  • RH 11 II General der Artillerie im OKH RH 41 Truppenteile und Einheiten der Artillerie RH 12-9 Inspekteur der Nebeltruppe und Gasabwehr

  • Amtliche Druckschriften

  • RHD 4, RHD 8, RHD 34

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