Fischer, Prof. Dr. Hubert.- Sammlung zum Sanitätsdienst in der Reichswehr und Wehrmacht
Web Source
Extent and Medium
Schriftgut
94 Aufbewahrungseinheiten
3,0 laufende Meter
Creator(s)
- Fischer, Hubert, 1922-1987
Scope and Content
Geschichte des Bestandsbildners
Hubert Fischer
18.02.1922 - 20.10.1994
Oberfeldarzt, Prof. Dr. med, Dr. phil.
Bearbeitungshinweis
Der Bestand N 696 (Nachlass Hubert Fischer) wurde im Jahre 2009 aufgelöst und in den Bestand MSG 177 integriert.
Bestandsbeschreibung
Die Unterlagen wurden dem Bundesarchiv von Professor Hubert Fischer überlassen und gelangten zwischen 1982 und 1993 in mehreren Abgaben in das Bundesarchiv.
Inhaltliche Charakterisierung
Die Sammlung beinhaltet Unterlagen zum deutschen Sanitätsdienst in der Reichswehr und der Wehrmacht, in der Kriegsmarine, in der Luftwaffe, in der Waffen-SS sowie in den ausländischen Freiwilligenverbänden. Überliefert sind: Geschichte des Deutschen Sanitätsdienstes, Organisation, Führung und fachärztliche Tätigkeit des Sanitätsdienstes, Wehrmacht-Sanitätsinspekteur, Heeres-Sanitätsinspekteur, Heeresarzt, Heeressanitätsinspektion, Militärärztliche Akademie, Sanitätsoffiziere des Heeres, der Luftwaffe, der SS, der Polizei und des RAO in Generalsrängen, Generalapotheker sowie Sanitätsoffiziere der Marine in Admiralsrängen, Bewährung des Sanitätspersonals wähend des Krieges, Rotkreuz-Schwestern und Schwesternhelferinnen, wehrmedizinische Veröffentlichungen, Verluste der Wehmacht, des Sanitätsdienstes und der Zivilbevölkerung, Statistische Auswertung von Protokollen des Krankenbuchlagers Berlin, Korrespondenz über wehrmedizinische Fragen, Russischer Sanitätsdienst im Zweiten Weltkrieg, Krieg gegen die Sowjetunion und Frankreich, Kämpfe in Finnland, Nordafrika und Italien sowie Fotografien aus dem Ersten und Zweiten Weltkrieg.
Erschließungszustand
BASYS
Umfang, Erläuterung
93 AE
Zitierweise
BArch MSG 177/...
Conditions Governing Access
Besondere Benutzungsbedingungen
Der Bestand ist unter Beachtung von Urheberrechten und personenbezogenen Schutzfristen frei benutzbar. Es bestehen keine besonderen Benutzungsbedingungen.