Anordnungs- und Mitteilungsblatt des Ministeriums für Nationale Verteidigung
Web Source
Extent and Medium
Schriftgut
3000 Aufbewahrungseinheiten
Creator(s)
- Ministerium für Nationale Verteidigung Anordnungs- und Mitteilungsblatt (AMBl), 1956-1990
Scope and Content
Geschichte des Bestandsbildners
Das Anordnungs- und Mitteilungsblatt wurde vom MfNV in loser Folge nach fe festgelegtem Verteiler in der NVA verteilt. Es enthält grundlegende militärische Bestimmungen (Befehle, Anordnungen, Ordnungen) sowie Gesetze, Erlasse und Beschlüsse der zentralen Staatsorgane, die für das Militär bekanntgegeben und zum Gegenstand von Belehrungen gemacht wurden.
Bestandsbeschreibung
Für die vom Ministerium für Nationale Verteidigung herausgegebenen Befehle, Direktiven, Anordnungen, Durchführungsbestimmungen, Anweisungen und Mitteilungen benötigte man ein Instrument um eine schnellere und bessere Übermittlung zu gewährleisten. Daher ordnete der Minister für Nationale Verteidigung, Stoph, an, ab dem 1. Juni 1956 ein Anordnungs- und Mitteilungsblatt des Ministeriums für Nationale Verteidigung Teil A und B herauszugeben. Verantwortlich für die Organisation und Herausgabe des Anordnungs- und Mitteilungsblattes war der Chef des Hauptstabes.
Bevor die zur Veröffentlichung im Anordnungs- und Mitteilungsblatt vorgesehenen Materialien dem Minister für Nationale Verteidigung zur Bestätigung vorgelegt wurden, hatte der Leiter des Sekretariats des Ministers diese zu überprüfen, ob diese den gesetzlichen Bestimmungen der Deutschen Demokratischen Republik entsprachen.
Im Anordnungs- und Mitteilungsblatt waren zu veröffentlichen:
· Gesetze, Beschlüsse und Verordnungen der Deutschen Demokratischen Republik, Veröffentlichungen und Durchführungsbestimmungen der Ministerien, soweit sie für die Nationale Volksarmee bestimmt waren, sowie Ergänzungen und Erläuterungen des Ministeriums für Nationale Verteidigung.
· Befehle, Direktiven, Anordnungen, Durchführungsbestimmungen, Anweisungen und Mitteilungen des Ministeriums für Nationale Verteidigung, soweit sie nicht Verschlusssachen sind
· Auch die Chefs der Militärbezirke, die Chefs der Luft- bzw. Seestreitkräfte konnten im Falle der Notwendigkeit Materialien, wenn sie für den gesamten Bereich der Nationalen Volksarmee bestimmt waren, zur Veröffentlichung im Anordnungs- und Mitteilungsblatt vorlegen.
·
· Die Verteilung des Anordnungs- und Mitteilungsblattes erfolgte
· für Teil A:
· im Ministerium für Nationale Verteidigung bis zu den Leitern der selbständigen Abteilungen,
· in den Verwaltungen der Militärbezirke, Verwaltungen der Luft- und Seestreitkräfte bis zu den Leitern der Abteilungen,
· in den Verbänden und Truppenteilen der Nationalen Volksarmee bis zu den Kommandeuren der Bataillone/Abteilungen, den Kompaniechefs der selbständigen Kmpanien bzw. bis zu den Batteriechefs der selbständigen Batterien,
· an die Leiter der selbständigen Diensstellen der Nationalen Volksarmee;
· für Teil B:
· im Ministerium für Nationale Verteidigung bis zu den Leitern der selbständigen Abteilungen,
· in den Verwaltungen der Militärbezirke, Verwaltungen der Luft- und Seestreitkräfte bis zu den Leitern der Abteilungen,
· in den Verbänden und Truppenteilen der Nationalen Volksarmee bis zu den Kommandeuren der Regimenter und Kommandeuren der selbständigen Bataillone/Abteilungen,
· bei den Leitern der Lehranstalten und Bezirkskommandos.
Der Druck der Anordnungs- und Mitteilungsblätter erfolgte in den Druckerien des Ministeriums für Nationale Verteidigung.
Das Anordnungs- und Mitteilungsblatt erschien nach Bedarf. Die Anordnungs- und Mitteilungsblätter waren nur für den Dienstgebrauch bestimmt und waren nachweispflichtig. Für die Nachweisführung waren die Kommandeure und Leiter der Dienststellen verantwortlich. Halbjährlich war die Vollzähligkeit der Anordnungs- und Mitteilungsblätter zu kontrollieren. Vom Ministerium war am Jahresende stets eine Inhaltsübersicht nach Monaten und ein Stichwortverzeichnis nach Sachgebieten herauszugeben. Die Anordnungs- und Mitteilungsblätter waren jahrgangsweise zu ordnen und aufzubewahren. Die Vernichtungstermine für die AMBl wurden vom Ministerium festgelegt.
Erschließungszustand
Der Bestand ist verzeichnet. Ein Findbuch liegt vor.
Zitierweise
BArch DVW 3-DRUCK/...