European Union Naval Forces Somalia - Operation Atalanta (EU NAVFOR ATALANTA).- Deutsche Einsatzkontingente

Identifier
BW 83
Language of Description
German
Level of Description
Collection
Languages
  • German
Source
EHRI Partner

Extent and Medium

Schriftgut

23 Aufbewahrungseinheiten

Creator(s)

Scope and Content

Bestandsbeschreibung

Das Horn von Afrika gehörte lange zu den am stärksten von Piraterie gefährdeten Gebieten der Welt. Im Jahr 2008 wurde die maritime Operation Atalanta (EU Naval Forces Somalia) von der Europäischen Union einberufen. Dieser Marineverband wird primär zum Schutz humanitärer Hilfeleistungen und darüber hinaus zur Bekämpfung der Piraterie vor Somalia eingesetzt. Der Schutz der Schiffe des World Food Programme (WFP) zur Sicherstellung der humanitären Hilfe für die somalische Bevölkerung stellt den Hauptauftrag der Operation dar.

Das Seegebiet vor Somalia ist die am stärksten von Piraterie bedrohte Region der Welt. Hinzu kommt, dass der Golf von Aden, der sich vor der somalischen Küste befindet, eine der zentralen Schifffahrtsrouten für den Welthandel ist. 1988 war in dem ostafrikanischen Land ein Bürgerkrieg ausgebrochen, der einen praktisch rechtsfreien Raum sowohl auf dem somalischen Festland als auch in den vorgelagerten Gewässern zur Folge hatte. Diese Rechtsabwesenheit nutzten besonders europäische und asiatische Fangflotten zu ihrem Vorteil und bedrohten somit die Existenz der somalischen Fischer. Wegen der daraus resultierenden Überfischung der Gewässer versuchen seitdem viele somalische Fischer ihre fehlenden Einkünfte mit Seeräuberei aufzubessern.

Im Februar 2008 rief die somalische Übergangsregierung den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen an und bat um Unterstützung bei der Bekämpfung der Piraterie. Daraufhin beschloss der VN-Sicherheitsrat am 2. Juni 2008 mit der Resolution 1816 die Ermächtigung aller Staaten, die mit der Übergangsregierung Somalias kooperieren, zum Vorgehen gegen die Piraterie in den somalischen Hoheitsgewässern. Der Rat der Europäischen Union hat zur Umsetzung dieses Auftrags am 10. November 2008 die Operation Atalanta beschlossen, an der sich seit dem 19. Dezember 2008 auch deutsche Seestreitkräfte beteiligen.

Das Einsatzgebiet der Operation Atalanta umfasst ein Seegebiet im Umfang von bis zu 500 Seemeilen vor der Küste Somalias einschließlich der Nachbarländer, darunter auch die Seychellen. Hinzu kommt der Luftraum über diesem Seegebiet. Insbesondere die Größe des zu überwachenden Seegebietes, das mehr als 18 Mal größer ist als Deutschland, stellt die eingesetzten Kräfte vor besondere Herausforderungen, die darin begründet sind, dass die Piraten immer professioneller operieren. Sie setzen sich größtenteils aus erprobten Bürgerkriegskämpfern, Experten im Umgang mit modernen Kommunikations- und Navigationsmitteln sowie Seeleuten zusammen. Die Piraterie hat mittlerweile längst die Dimension organisierter Kriminalität angenommen, die zunehmend international operiert und ihren Aktionsraum weit auf die Hohe See ausgedehnt hat. Insgesamt wird die Zahl somalischer Piraten auf 1500 bis 3000 geschätzt.

Im Rahmen der durch die EU festgelegten Einsatzregeln und nach Maßgabe des Völkerrechts ergeben sich für die Bundeswehr im Rahmen der EU-geführten Operation Atalanta folgende Aufgaben: 1. Schutz der Schiffe des World Food Programme (WFP), unter anderem durch die Präsenz bewaffneter Kräfte an Bord dieser Schiffe. 2. Schutz logistischer Transporte der African Union Mission Somalia (AMISOM) sowie der weiteren Handelsschifffahrt in der Region. 3. Abschreckung, Verhütung und Beendigung von seeräuberischen Handlungen oder bewaffneten Raubüberfällen, die auch unter Einsatz von Gewalt erfolgen können. 4. Überwachung der Fischereiaktivitäten vor der somalischen Küste.

Der Deutsche Bundestag stimmte im Mai 2012 einer Ausweitung der Atalanta-Operation zu, die es den Soldaten erlaubt, gegen eindeutig identifizierte Piratenstützpunkte an Land vorzugehen. Auf diese Weise soll nach erfolgreicher Aufklärung durch die Zerstörung der Pirateninfrastruktur deren Aktionsradius noch vor dem Wirksamwerden eingeschränkt werden.

Die deutsche Beteiligung an der Operation Atalanta besteht seit Beginn der Operation aus der kontinuierlichen Entsendung von mindestens einem Kriegsschiff - beispielsweise einer Fregatte oder einem Einsatzgruppenversorger - oder einem Seefernaufklärungsflugzeug vom Typ P-3C Orion. Dieses Aufklärungsflugzeug, das auch von anderen Nationen eingesetzt wird, wird oft als „Fliegendes Auge" bezeichnet, da es sich mittlerweile als unverzichtbares Einsatzmittel für die Aufklärung im Operationsraum der Mission Atalanta erwiesen hat. Außerdem stehen den deutschen Einsatzkräften weitere wichtige Einsatzmittel wie Hubschrauber, Boarding-Teams, Sprachmittler, Schutzteams, Rechtsberater und Feldjäger zur Verfügung. In Djibouti wird der deutsche Einsatz durch die Verbindungs- und Unterstützungsgruppe (DVUG) unterstützt.

Die Mandatsobergrenze ist bis Ende Mai 2013 auf 1400 deutsche Soldaten festgelegt. Im Mai 2011 beschloss die EU robustere Einsatzregeln zur effektiveren Abschreckung und Bekämpfung von Piraten in einem überarbeiteten Operationsplan. Mithilfe dieser Maßnahmen können die Soldaten bereits im Vorfeld Übergriffe von Piraten auf Handelsschiffe unterbinden.

Im Zuge der erfolgreichen Abwehr von Piratenangriffen ist die Schifffahrt im Golf von Aden insgesamt sicherer geworden. Die Schiffe des WFP und viele Handelsschiffe konnten ihre Aufträge vermehrt ohne Gefährdung durch Piratenangriffe ausführen. Das World Food Programm konnte durch den Schutz der Operation Atalanta weit über 1.2 Millionen Tonnen Nahrungsmittel (Stand: August 2012) in somalische Häfen bringen und somit einen entscheidenden Beitrag zur Bekämpfung der Hungersnot leisten. Mithin konnte der Schutz der Schiffe des WFP als vorrangiger Auftrag der Operation Atalanta bislang vollständig sichergestellt werden. Keines dieser Schiffe wurde seit Beginn der Operation durch Piraten angegriffen oder entführt. Außerdem haben die Angriffe durch Piraten am Horn von Afrika insgesamt signifikant abgenommen.

Die EU verfolgt zunehmend einen breiteren Ansatz, um gegen die Piraterie vor der somalischen Küste vorzugehen und bezieht neben der militärischen verstärkt die zivile Komponente mit ein. Mit der zivilen Mission EUCap Nestor unterstützt die EU die Ausbildung der regionalen Küstenwachen und Seepolizeien am Horn von Afrika. Der Rat der Europäischen Union hat die nicht exekutive zivil-militärische Mission EUCap Nestor im Juli 2012 beschlossen, bei der es sich um eine zivile Ausbildungsmission handelt, die zunächst Somalia, Djibouti, Kenia und die Seychellen bei der Gewährleistung ihrer maritimen Sicherheit unterstützen soll. Es ist vorgesehen, dass Deutschland auf der Grundlage des Kabinettsbeschlusses vom 15. August 2012 Soldaten für die Mission zur Verfügung stellen wird. Sie übernehmen die Funktion der Ausbilder und des Stabspersonals. Sie werden grundsätzlich nicht in Somalia eingesetzt und werden von Djibouti aus agieren. Dabei bilden der Aufbau der Küstenwachen und die Ausbildung von Polizisten und Richtern in Somalia sowie in den Nachbarländern den Schwerpunkt.

Inhaltliche Charakterisierung

Der Bestand enthält die Einsatztagebücher (ETB) der eingesetzten Kriegsschiffe der Marine.

Zitierweise

BArch BW 83/...

Related Units of Description

  • Verwandtes Archivgut im Bundesarchiv

  • BW 60

  • Literatur

  • Hans-Georg Ehrhart/Kerstin Petretto/Patricia Schneider/Thorsten Blecker/Hella Engerer/Doris König (Hrsg.): Piraterie und maritimer Terrorismus als Herausforderungen für die Seehandelssicherheit Deutschlands, Baden-Baden 2013.

  • Thomas E. P. Jugel: Erstmals unter deutscher Führung. Anti-Piraterie-Mission "Atalanta", in: Europäische Sicherheit & Technik 5/2012, S. 31-35.

  • Markus Bötefür: Von Argo bis Atalanta. Eine Kulturgeschichte der Piraterie, Berlin 2012.

  • Andreas Fischer-Lescano/Lena Kreck: Piraterie und Menschenrechte. Rechtsfragen der Bekämpfung der Piraterie im Rahmen der europäischen Operation Atalanta, Bremen 2009.

  • Drucksache 18/4769 vom 29.04.2015.

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