Leiter der Annahmeorganisation
Web Source
Extent and Medium
Schriftgut
15 Aufbewahrungseinheiten
1,2 laufende Meter
Creator(s)
- Leiter der Annahmeorganisation (Ltr.Ann.Org.), 1951-1957
Scope and Content
Geschichte des Bestandsbildners
siehe Findbuch
Für die Aufstellung neuer deutscher Streitkräfte nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges bildete die Personalfrage das Kernproblem. Daraus ergab sich die Forderung nach einer sorgfältigen Personalauswahl. Dies erwies sich als schwierig, da man Personen mit Erfahrung und Ausbildung benötigte.
Wichtig für den Aufbau neuer Verteidigungskräfte, welche ab 16. März 1951 zunächst im Bundesgrenzschutz (BGS; heute Bundespolizei) ausgebildet wurden, war die am 23. Januar 1951 erfolgte Ehrenerklärung für die Soldaten der Wehrmacht durch den damaligen Oberbefehlshaber der NATO-Streitkräfte, Dwight D. Eisenhower gegenüber Bundeskanzler Konrad Adenauer. Dies machte die Wiedereingliederung ehemaliger Wehrmachtangehöriger erst möglich, da zu diesem Zeitpunkt nur wenige Nachkriegsjahrgänge und so gut wie keine Offiziere zu Verfügung gestanden hätten. Daher waren die ersten Soldaten der Bundeswehr auch Offiziere und Unteroffiziere, die in der Wehrmacht gedient hatten. Am 15. und 16. Juli 1955 verabschiedete der Deutsche Bundestag gegen die Stimmen der SPD das Freiwilligengesetz, das die Einstellung von 6.000 Freiwilligen in die Bundeswehr gestattete. Einstimmig billigte der Bundestag auch das Gesetz über den Personalgutachterausschuss, der für die Wiederverwendung von ehemaligen Offizieren der alten Wehrmacht vom Oberst aufwärts entscheiden musste.
Als Instrument für die Durchführung der Personalauswahl wurde nun die militärische Annahmeorganisation vorgesehen. Erste Überlegungen und Planungen reichten zurück bis in den Sommer 1951. Erst mit der Verabschiedung der Pariser Verträge im Oktober 1954 konnte mit den "Bestimmungen für Aufbau und Arbeitsweise der Annahmeorganisation" eine rechtliche Arbeitsgrundlage geschaffen werden. In der Folgezeit wurden intensive Überlegungen angestellt, wie ein entsprechendes Prüfprogramm für Bewerber aussehen könnte um dann erste Prüf- und Testerfahrungen im "6000er Programm" zu sammeln.
Die gesetzlichen Vorraussetzungen für den Beginn der Annahmeorganisation wurden durch die Verabschiedung des Freiwilligengesetzes im Juli 1955 erreicht. Nachdem zum damaligen Zeitpunkt die angeforderten finanziellen Mittel noch nicht bewilligt waren, wurden erst zum September 1955 die ersten Offiziere einberufen und am 19. September 1955 die beiden ersten Prüfgruppen gebildet.
Am 10. Oktober 1955 erhielten die in Bonn untergebrachten 6 Prüfgruppen die Bezeichnung "Militärische Annahmestelle Bonn", welche später den Anfang für den weiteren Aufbau der Gesamtorganisation bildete. Die Aufgabengebiete der Prüfgruppen bestanden im wesentlichen darin Offiziere für eine Verwendung in der Annahmeorganisation zu überprüfen. Zur weiteren Vorbereitung und Durchführung des personellen und materiellen Aufbaus wurde gemäß Verfügung BMVg - III b - vom 12. Dezember 1955 der Stab "Leiter der Annahmeorganisation" aufgestellt.
Die vorgesehene Gliederung musste den jeweils gegebenen Umständen und Aufgaben angepasst werden. Unter dem Chef des Stabes gliederten sich die einzelnen Referate wie folgt:
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Referat Organisation
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Referat Personal
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Referat Ausbildung
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Referat Stabsangelegenheiten
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Referat Rechtsfragen
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Der Leitende Arzt
-Gruppe Einstellung
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Personalbearbeitungsgruppe
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Gruppe Verwaltung
Im Zeitraum November 1955 bis Mai 1956 erfolgten die Einrichtung der Annahmestellen Andernach, Köln, Kiel, Hannover, Wilhelmshaven, Düsseldorf, Mainz, Böblingen und München mit entsprechenden Außenstellen im jeweiligen Wehrbereich.
Bis zur Auflösung der Organisation 1957 wurden von dieser insgesamt 210.029 Bewerber für die Bundeswehr geprüft (Gediente = 123.771; Ungediente = 86.258), von denen 144.618 für geeignet befunden wurden (68,8%).
Ab dem 10. Dezember 1956 bis zum 31. März 1957 fand ein stufenweiser Abbau der Annahmeorganisation statt. Daher musste damit gerechnet werden, dass der Personalzuwachs für die Zeit von April bis Dezember 1957 ausschließlich aus Freiwilligen-Bewerbungen gedeckt werden konnte. Bei diesem Personal handelte es sich im Wesentlichen um ungedientes Personal. Diese Situation erforderte es, in Abänderung des Vorganges 1, Ziffer 2, wesentliche Teile der Annahmeorganisation über den 21. März 1957 hinaus, mindestens so lange bestehen zu lassen, bis die Erfüllung der mit Dienstantritt bis Dezember des Jahres gestellten Personalanforderungen voll sichergestellt wären.
Nach dem 1. April 1957 wurden Gediente Bewerber (Unteroffiziere und Mannschaften) nicht mehr durch die Annahmeorganisation, sondern nur noch durch die Stammdienststellen einberufen.
Durch Zusammenlegung des Kommandos der Freiwilligenannahme der Bundeswehr mit aus dem BMVg auszugliedernden Referaten wurde dann am 1. März 1963 das Personalstammamt der Bundeswehr (PSABw) aufgestellt.
Inhaltliche Charakterisierung
Die Akten behandeln die Vorüberlegungen zum Aufbau der Annahmeorganisation und die Realisierung ihrer Aufstellung. Weiterhin befanden sich verschiedene Konzepte zu den einzelnen Prüfverfahren in den Akten. Besonders hervorzuheben ist der Tätigkeitsbericht (Stand 30. April 1957) der den Aufbau, die Arbeit und die Ergebnisse der Organisation umfassend darstellt.
Erschließungszustand
Online-Findbuch
Vorarchivische Ordnung
Der Bestand wurde direkt vom Bundesministerium der Verteidigung an die ehemalige Dokumentenzentrale des Militärgeschichtlichen Forschungsamtes abgegeben und von dort gelangte er in das Bundesarchiv-Militärarchiv.
Nach der Übernahme der Aktenbände in das Bundesarchiv, erhielt der Bestand die Bezeichnung BW 21. Der Umfang der Überlieferung bestand aus 37 Aktenbänden, wovon eine in den Bestand BW 9 (Deutsche Dienststellen zur Vorbereitung einer Europäischen Verteidigungsgemeinschaft) transferiert wurde. Eine Mappe mit farbigen Uniformabbildungen des Jahres 1956 wurde nach BW 2 (Führungsstab der Streitkräfte) überführt (BW 2/ 17053). Die Abgabeprovenienz rechtfertigte die Weiterführung als eigenen Bestand.
Die in Stehordnern formierten Aktenbände waren nach dem Einheitsaktenplan der Bundeswehr gebildet worden. Nach Durchführung der Kassation verblieben noch 15 Archivalien im Bestand BW 21.
Die Akten behandeln die Vorüberlegungen zum Aufbau der Annahmeorganisation und die Realisierung ihrer Aufstellung. Weiterhin befanden sich verschiedene Konzepte zu den einzelnen Prüfverfahren in den Akten. Besonders hervorzuheben ist der Tätigkeitsbericht (Stand 30. April 1957) der den Aufbau, die Arbeit und die Ergebnisse der Organisation umfassend darstellt.
Da keine weiteren Aktenabgaben zu erwarten sind, wurden die verbliebenen Archivalien aus Maßnahmen zur Bestandserhaltung umgebettet. Sie wurden neu signiert um Lücken und Springnummern zu vermeiden. Eine Konkordanz ermöglicht jedoch jederzeit einen Rückgriff auf die Nummern des ehemaligen Ablieferungsverzeichnisses.
Zitierweise
BArch BW 21/...