Bundesministerium der Verteidigung.- Leitung, zentrale Stäbe und zivile Abteilungen
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- Bundesministerium der Verteidigung (BMVg), 1955-
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Geschichte des Bestandsbildners
Das Bundesminsterium für Verteidigung (BMVg) ist -wie alle Ressorts der Bundes‧regierung- eine oberste Bundesbehörde.
Der Bundesminister für Verteidigung ist als Ressortchef Mitglied der Bundesregie‧rung.
Neben der jedem Ministeramt eigenen politischen Verantwortung hat der Bundesmi‧nister der Verteidigung im Frieden die Befehls- und Kommandogewalt über die Streitkräfte (Artikel 65 a und 115 b GG). Er ist damit höchster truppendienstlicher Vorgesetzter aller Soldaten und gleichzeitig deren oberster Disziplinarvorgesetzter (§ 23 Abs. 1 Satz 2 Wehrdisziplinarordnung).
Der Bundesminister der Verteidigung steht außerdem an der Spitze der zivilen Bun‧deswehrverwaltung einschließlich des Rüstungsbereiches. In seiner Person vereinigen sich die Führung der Streitkräfte und die der Wehrverwaltung des Bundes.
Der Bundesminister, die Parlamentarischen Staatssekretäre und die verbeamteten Staatssekretäre bilden die Leitung des Ministeriums.
Der Verteidigungsminister hat sich im Rahmen seiner Aufgaben als Minister und In‧haber der Befehls- und Kommandogewalt vorbehalten, neben solchen Entscheidun‧gen, die ihm Gesetze oder sonstige Vorschriften zuordnen, abschließend in folgen‧den Angelegenheiten zu entscheiden:
-
Sicherheitspolitik, Bündnispolitik
-
Bundeswehrplanung
-
Struktur und Gliederung der Bundeswehr
-
Personal in der BesGr B 6 und höher
-
Fragen von grundsätzlicher oder besonderer politischer Bedeutung aus allen Aufgabenbereichen.
Die Staatssekretäre vertreten den Bundesminister der Verteidigung bei der Leitung des Ministeriums, soweit nicht eine Vertretung durch ein anderes Mitglied der Bundesregierung in Betracht kommt.
Nach dem Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekre‧täre von 06.04.1967, in der Fassung vom 24.07.1974 unterstützen die Parlamentari‧schen Staatssekretäre den Bundesminister, dem sie beigegeben sind, „bei der Er‧füllung seiner Regierungsaufgaben". Sie halten Verbindung zu Bundestag, Bundesrat und Fraktionen und vertreten ihn dort. Der Bundesminister der Verteidigung kann be‧stimmen, welche Aufgaben die Parlamentarischen Staatssekretäre im einzelnen wahrnehmen sollen.
Die beamteten Staatssekretäre unterstützen den Minister in der fachlichen Leitung des Ministeriums und in der Ausübung der Befehls- und Kommandogewalt. Sie steuern und koordinieren für den Minister abteilungsübergreifend die Sacharbeit des Hauses und vertreten gegenüber anderen Ressorts, aber auch national und international die Belange und Interessen des Verteidigungsministeriums.
Entwicklung des BMVg:
Am 24. Mai 1950 berief Bundeskanzler Konrad Adenauer den General der Panzer-
truppen a.D. Gerhard Graf von Schwerin zu seinem Berater in militärischen und
Sicherheitsfragen. Seit August 1950 firmierte der Arbeitsstab im Bundeskanzler-
amt unter der Tarnbezeichnung „Zentrale für Heimatdienst". Nachfolger Schwerins
wurde am 17. Oktober 1950 Theodor Blank. Der jetzt als Beauftragter des Bundeskanzlers für die mit der Vermehrung der alliierten Truppen zusammenhängenden Fragen bezeichnete Theo‧dor Blank wird am 07.06.1955 zum Bundesminister für Verteidigung ernannt. Blanks Dienststelle scheidet aus dem Bundeskanzleramt aus und bildet nun das Bundesmi‧nisterium für Verteidigung.
Das Ministerium gliedert sich zu diesem Zeitpunkt in 5 Abteilungen mit Unterabtei‧lungen:
Abteilung I Zentralabteilung
Unterabteilung I/A Personalangelegenheiten
Unterabteilung I/B Verwaltungsangelegenheiten
Abteilung II Militärische Abteilung
Unterabteilung II/1 Personalwesen
Unterabteilung II/2 Allgemeine Verteidigungsfragen
Unterabteilung II/3 Streitkräfte
Unterabteilung II/4 Logistik
Unterabteilung II/5 Heer
Unterabteilung II/6 Luftwaffe
Unterabteilung II/7 Marine
Abteilung III Rechtsabteilung
Abteilung IV Unterbringung und Liegenschaften
Abteilung V Außenabteilung Koblenz
Unterabteilung V/A Verwaltung und Grundsatzfragen
Unterabteilung V/B Beschaffung von Besatzungsbedarf
Unterabteilung V/C Forschung
Unterabteilung V/D Beschaffung
Unterabteilung V/E Abnahme
Dem Minister waren ein Pressereferat und ab dem 07.10.1955 zunächst nur ein beamteter Staatssekretär zugeordnet.
Mit Ministerweisung vom 14.11.1955 wurde das Ministerium von bisher 5 auf 11 Ab‧teilungen vergrößert. Gleichzeitig wurde ein vorläufiger Organisationsplan für das BMVg in Kraft gesetzt. Die ehemaligen Unterabteilungen Heer, Marine und Luft‧waffe traten als Abteilungen neben die Abteilung Streitkräfte, die vormalige Militärische Abteilung.
Abteilung I Verwaltung
Abteilung II Finanzen und Haushalt
Abteilung III Personal
Abteilung IV Streitkräfte
Abteilung V Heer
Abteilung VI Luftwaffe
Abteilung VII Marine
Abteilung VIII Recht
Abteilung IX Unterbringung und Liegenschaften
Abteilung X Verteidigungswirtschaft und Technik
Abteilung XI Außenabteilung Koblenz
Mit dieser organisatorischen Lösung ist ein Weg beschritten worden, der den beiden hauptsächlichen Aufgaben des Verteidigungsministers Rechnung trug: seiner Funk‧tion als Chef einer großen Verwaltungsorganisation und seiner Kommandogewalt. Nicht zuletzt deswegen entschied man sich 1957 für die Einrichtung von Führungs‧stäben:
-
Bundeswehr (Fü B)
-
Heer (Fü H)
-
Luftwaffe (Fü L)
-
Marine (Fü M)
-
Inspektion des Sanitäts- und Gesundheitswesens (InSan)
Diese verkörperten sowohl die jeweilige Ministerialabteilung, waren zugleich aber auch die höchste truppendienstliche Behörde ihrer Teilstreitkraft (und des Sanitäts-
wesens). Sie wurden daher wie alle anderen Abteilungen in Unterabteilungen und Refe‧rate gegliedert, blieben jedoch besonders auf die militärische Aufgabenstellung
ausgerichtet und umfassten die jedem militärischen Stab eigenen Führungsgrundge-
biete
G 1 (A 1) Personal
G 2 (A 2) Nachrichten
G 3 (A 3) Führung, Einsatz, Organisation
G 4 (A 4) Logistik, Versorgung.
Abweichend von diesem Grundschema war wegen seiner Bedeutung im Zusam‧menhang mit dem Gesamtstreitkräftegedanken allein der Führungsstab der Bun‧deswehr organisiert worden.
Wichtigstes Prinzip des Gesamtaufbaus war die Gleichrangigkeit aller Abteilungen
unter einer Leitung, dem Minister und dem Staatssekretär. Das Ministerium sollte
zugleich in der Lage sein, als oberstes deutsches Führungsorgan die Verbindung mit der NATO aufrechtzuerhalten.
Bereits im März 1956 wurden die Abteilungen X und XI umgegliedert und die Abteilung XII ( Forschung und Entwicklung ) neu gebildet.
Im Dezember 1957 erfolgte die Umbenennung der Abteilung XI in „Amt für Wehr‧technik und Beschaffung". Standort ist bis heute Koblenz.
Nach der Umgliederung des Ministeriums im Januar 1958 bestand folgende Aufgliede‧rung:
Abteilung Verwaltung und Recht (VR)
Abteilung Unterbringung und Liegenschaften (U)
Abteilung Haushalt und Finanzen (H)
Abteilung Personal (P)
Führungsstab der Bundeswehr (Fü B)
Führungsstab des Heeres (Fü H)
Führungsstab der Luftwaffe (Fü L)
Führungsstab der Marine (Fü M)
Inspektion des Sanitäts- und Gesundheitswesens (InSan)
Abteilung Verteidigungswirtschaft (W)
Abteilung Wehrtechnik (T)
Mit Verfügung vom 30.12.1961 wurde die Bezeichnung „Das Bundesministerium
für Verteidigung" in „Der Bundesminister der Verteidigung" geändert.
Im August 1963 wurden der Leitung außerhalb der Linie nachfolgende Organisati‧onseinheiten zugeordnet:
-
Protokollreferat
-
Kabinettsreferat
-
Persönlicher Referent des Ministers
Im Februar 1964 wurden, nachdem die Aufbauphase der Bundeswehr im wesentli‧chen abgeschlossen war, im Rahmen der allgemeinen Konsolidierung die Aufgaben im Ministerium neu geordnet. Es wird der Dienstposten „Stellvertreter des Staatsse‧kretärs" eingerichtet.
Ihm werden die Abteilungen
-
Verwaltung und Recht
-
Personal
-
Unterbringung, Liegenschafts- und Bauwesen
-
Verteidigungswirtschaft
-
Wehrtechnik
unterstellt.
Dem Generalinspekteur und Leiter der Abteilung „Führungsstab der Bundeswehr"
werden die Abteilungen
-
Führungsstab des Heeres
-
Führungsstab der Luftwaffe
-
Führungsstab der Marine
-
Inspektion des Sanitäts- und Gesundheitswesens
unterstellt.
Die Aufgaben der bisherigen Abteilung H (Haushalt und Finanzen) werden mit den
Aufgaben der Planungsgruppe und denen der Organisation des Verteidigungsres‧sorts zur „Abteilung Zentralplanung, Finanzen, Haushalt, Organisation" (ZH) zusam‧mengefasst. Diese neue Abteilung untersteht dem Staatssekretär unmittelbar.
Im Rahmen der Neuordnung des Ministeriums zum 01.08.1965 werden 3 Hauptab- teilungen gebildet:
-
Hauptabteilung I Militärische Angelegenheiten
-
Abteilung Streitkräfte (S) (bisher Fü B)
-
Führungsstab des Heeres
-
Führungsstab der Luftwaffe
-
Führungsstab der Marine
-
Inspektion des Sanitäts- und Gesundheitswesens
-
Hauptabteilung II Angelegenheiten der Rüstung
-
Abteilung Wehrtechnik
-
Abteilung Verteidigungswirtschaft
-
Hauptabteilung III Administrative Angelegenheiten
-
Abteilung Verwaltung und Recht
-
Abteilung Unterbringung, Liegenschafts- und Bauwesen
-
Alarm- und Mobilmachungsreferat des BMVg
-
Ministerialbürodirektor
Der Leitung unterstehen unmittelbar
-
Abteilung Personal
-
Abteilung Haushalt
-
Gruppe Organisation
-
Informations- und Pressezentrum (Neugliederung)
-
Programmreferat (Neugliederung)
Zum 01.04.1967 wird die Abteilung Streitkräfte in „Führungsstab der
Streitkräfte" (Fü S) umbenannt.
Am 26.04.1967 wird Eduard Adorno zum ersten Parlamentarischen Staatssekretär
im BMVg ernannt.
Mit Stand August 1970 hat das Ministerium folgende Organisation:
Dem Minister, dem ein Parlamentarischer Staatssekretär zur Unterstützung beigege‧ben ist, unterstehen zwei beamtete Staatssekretäre. Der Minister, der Parlamentari‧sche Staatssekretär und die Staatssekretäre bilden die Leitung.
Der Leitung sind im ministeriellen Aufgabenbereich unmittelbar unterstellt:
-
Leitungsstab
-
Informations- und Pressezentrum
-
Planungsstab
-
Organisationsstab
-
Der Generalinspekteur der Bundeswehr mit seinem Stab, dem Führungsstab der Streitkräfte, sowie die ihm unterstellten
-
Inspekteur des Heeres mit dem Führungsstab des Heeres
-
Inspekteur der Luftwaffe mit dem Führungsstab der Luftwaffe
-
Inspekteur der Marine mit dem Führungsstab der Marine
-
Inspekteur des Sanitäts- und Gesundheitswesens mit der In‧spektion des Sanitäts- und Gesundheitswesens
-
Der Hauptabteilungsleiter „Rüstungsangelegenheiten" mit den Abteilungen
-
Wehrtechnik
-
Verteidigungswirtschaft und den Referaten
-
„Ermittlungen in Sonderfällen; Verhalten im Verkehr
mit der Wirtschaft" und
-
„Zentrale Rüstungsangelegenheiten"
-
Der Hauptabteilungsleiter „Administrative Angelegenheiten" mit den
Abteilungen
-
Verwaltung und Recht
-
Unterbringung, Liegenschafts- und Bauwesen und dem
-
Ministerialbürodirektor
-
Abteilung Personal
-
Abteilung Haushalt
Mit Wirkung vom 03.01.1972 wurde eine Sozialabteilung (S) eingerichtet.
In der Zeit von 1972 bis 1996 erwies sich die Organisation im wesentlichen als stabil.
Die Aufgaben der Abteilungen VR und U wurden mit Wirkung vom 01.07.1996 in die neuen Abteilungen Recht (R) sowie Wehrverwaltung, Infrastruktur und Umweltschutz (WV) überführt.
Zum 01.01.1998 wurde die Abteilung Personal-, Sozial- und Zentralangelegenheiten (PSZ) durch Zusammenführung der ehemaligen Abteilung P und der Sozialabteilung gebildet.
Die aktuelle Struktur (Stand: Mai 2001) spiegelt folgende Gliederung wider:
Der Bundesminister der Verteidigung, zwei Parlamentarische Staatssekretäre und zwei beamtete Staatssekretäre bilden die Leitung.
Unmittelbare Unterstützungsfunktionen für den Leitungsbereich nehmen
-
Büro des Ministers
-
Büros der Staatssekretäre
-
Adjutantur
-
Parlament- und Kabinettreferat
-
Protokoll
wahr.
Dem Minister unmittelbar zugeordnet sind: der Planungsstab, der Presse- und Informationsstab, der Organisationsstab, der Stab Leitungscontrolling, der IT-Direktor
- Der Planungsstab
Der Planungsstab wurde mit Wirkung vom 01.12.1969 eingerichtet. Seine Hauptaufgabe besteht in der Unterstützung der Leitung bei der langfristigen militärstrategischen und verteidi‧gungspolitischen Grundlagenplanung durch Erarbeitung von Denkmodellen und Analysen.
Folgende Aufgabengebiete sind dem Planungsstab vor allem zugewiesen:
· Allgemeine politische Fragen
· Bündnispolitik und Strategie
· Verteidigungspolitik
· Innere Führung, Tradition und Ausbildung
· Rüstungskontrolle und Abrüstung
· Rüstung
· Finanzpolitik
· Friedens- und Konfliktforschung
· Planungskontrolle und Systementwicklung
- Der Presse- und Informationsstab
Gemäß § 82 GGO I gibt es bereits seit Bestehen des Ministeriums einen Leiter des Pressereferates. Nachdem im Juli 1965 durch Ministerweisung aus dem Presserefe‧rat ein Informations- und Pressezentrum geschaffen worden war, wurde mit Wirkung vom 01.10.1970 ein Informations- und Pressestab gebildet. Daraus entstand ab 01.07.1992 das Referat Presse und ab 01.10.1992 der Informationsstab. Am 01.07.1993 wurde -neben dem Informationsstab- ein Pressestab eingerichtet. Die bisher im Pressestab und im Informationsstab getrennt wahrgenommenen Aufgaben wurden ab 01.05.1995 in Presse- und Informationsstab (Pr/InfoStab) zusammenge‧faßt.
Die Arbeit des Informations- und Pressewesens ist in vier Aufgabenbereiche aufge‧teilt:
· Presse
· Information und Kommunikation
· Öffentlichkeitsarbeit
· Nachwuchswerbung
- Der Organisationsstab
Mit Wirkung vom 08.12.1969 wurde die 1965 gebildete und der Leitung unmittelbar unterstellte „Gruppe Organisation" unter Beibehaltung ihrer Aufgaben und ihrer Glie‧derung in Organisationsstab umbenannt.
Zum Organisationsstab gehörte bis 31.10.1985 die „Gruppe Datenverarbeitung", de‧ren Bildung im Zusammenhang mit der Neuordnung der elektronischen Datenverar‧beitung im Geschäftsbereich des BMVg angeordnet worden war.
Im Zusammenhang mit dem Wegfall der Ebene der Hauptabteilungsleiter im Jahre 1975 wurde durch Staatssekretärweisung das Referat „Innerer Dienst" dem Leiter Organisationsstab unterstellt.
Der Organisationsstab ist zuständig für die inneren Organisationsaufgaben des Mini‧steriums, für Fragen der Gesamtorganisation des Ressorts, für die Innere Revision, für das Vorschlagswesen und für die Sicherheit des BMVg. Er erfüllt ferner die das Gesamtressort betreffenden Steuerungsaufgaben auf dem Gebiet der Verfahrensor‧ganisation, des Datenschutzes, der Organisationsprüfungen einschließlich der Zen‧tralen Angelegenheiten der Prüfmethoden und Personalbemessung, des Schriftver‧kehrs, der Statistik, des personellen Geheimschutzes (Geheimschutzbeauftragter), des Zentralen Informationsmanagements und der Bürotechnik. Darüber hinaus un‧terstützt der Organisationsstab den zuständigen Staatssekretär bei der Wahrneh‧mung seiner unmittelbaren fachlichen Verantwortung für den Militärischen Ab‧schirmdienst.
- Stab Leitungscontrolling
Der Stab wurde im Mai 2001 eingerichtet und dient der Unterstützung der Leitung des BMVg bei der Umsetzung ihrer langfristigen Ziele besonders im Hinblick auf die Wirtschaftlichkeit des Einsatzes aller Ressourcen. Er steht an der Spitze eines über alle Ebenen der Bundeswehr hinweg durchgängigen Controlling-Systems. Bisher liegen dem Bundesarchiv-Militärarchiv noch keine Abgaben vor.
- IT-Stab mit IT-Direktor
Der IT-Stab stellt in enger Kooperation mit der Industrie die bedarfsgerechte und wirtschaftliche Ausstattung der Bundeswehr und des Ministeriums mit modernster, leistungsfähiger Informationstechnik sicher. Der im Juli 2000 eingesetzte Direktor für Informationstechnik (IT-Direktor) des BMVg ist nicht nur Berater der Leitung. In seinem Stab wurden die bisher zersplitterten Zuständigkeiten der IT zum Aufbau einer gemeinsamen informationstechnischen Basis für die Bundeswehr zusammengefasst. Er steuert darüber hinaus zentral die Finanzmittel, um IT-Vorhaben in einer neuen Form der Kooperation mit der Industrie durchzuführen.
Abteilungen:
-
Abteilung Personal-, Sozial- und Zentralangelegenheiten
-
Abteilung Haushalt
-
Abteilung Recht
-
Abteilung Wehrverwaltung, Infrastruktur und Umweltschutz
-
Hauptabteilung Rüstung
Der militärische Bereich im BMVg ist in Abteilungen mit der Bezeichnung von Füh‧rungsstäben gegliedert und hat neben ministeriellen Funktionen solche von militäri‧schen Kommandobehörden.
-
Führungsstab der Streitkräfte (Generalinspekteur der Bundeswehr): Bestand BW 2
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Führungsstab des Heeres (Inspekteur des Heeres): Bestand BH 1
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Führungsstab der Luftwaffe (Inspekteur der Luftwaffe): Bestand BL 1
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Führungsstab der Marine (Inspekteur der Marine): Bestand BM 1
-
Inspekteur des Sanitätsdienstes der Bundeswehr: Bestand BW 24
-
Führungsstab der Streitkräftebasis (Inspekteur der Streitkräftebasis): Bestand BW 59
Der Zusammenarbeit bei der Führung und Entscheidungsfindung im Ministerium dienen folgende Gremien:
· Das Kollegium:
· Der Minister, die Parlamentarischen Staatssekretäre, die Staatssekretäre, der Generalinspekteur der Bundeswehr und der Leiter Planungsstab bilden das Kol‧legium. Der Sprecher des BMVg nimmt an den Sitzungen des Kollegiums teil.
· Die Abteilungsleiterkonferenz (ALK):
· Die ALK findet in regelmäßigen Abständen statt. Dort treffen der Minister, die Parlamentarischen Staatssekretäre, die Staatssekretäre, der Generalinspekteur, die Inspekteure/Abteilungsleiter, die Leiter der drei Stäbe, der Stellvertreter des Generalinspekteurs der Bundeswehr sowie der Chef des Stabes Fü S zusam‧men. Zudem gehört der ALK ein Vertreter des Bundeskanzleramtes an.
·
· Ferner finden regelmäßig Abteilungsleiterrunden bei den jeweils zuständigen Staatssekretären für Administration (einschließlich Insp San und ChefStab Fü S) und für Rüstung statt.
· Der Militärische Führungsrat (MFR):
· Der MFR dient der gemeinsamen militärischen Willensbildung. Mitglieder sind der Gene‧ralinspekteur, sein Stellvertreter und die Inspekteure. Der Militärische Führungs‧rat wird im Bundesarchiv unter der Signatur BW 17 als eigener Bestand geführt. Nähere Informa‧tionen sind dort zu finden.
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