Bund ehemaliger Stalingradkämpfer e.V. Deutschland
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Extent and Medium
Schriftgut
313 Aufbewahrungseinheiten
Creator(s)
- Bund ehemaliger Stalingradkämpfer e.V. Deutschland, 1958-2004
Scope and Content
Geschichte des Bestandsbildners
Der Verband konstituierte sich auf seinem ersten Bundestreffen am 4./5. Oktober 1958 in Nürnberg. Die dort verabschiedete Satzung formulierte:
"Zweck des Vereins ist die Zusammenfassung der an der Kesselschlacht beteiligten ehemaligen Soldaten, Offiziere und Beamten sowie der Heimkehrer aus den Lagern, in denen sich ehemalige Stalingradkämpfer befanden.
Der Bund stellt sich folgende Aufgaben:
a) Pflege der Kameradschaft, insbesondere im Sinne der gegenseitigen menschlich-persönlichen Hilfsbereitschaft und Wertschätzung,
b) Mithilfe bei der Aufklärung von Vermisstenschicksalen, insbesondere durch Zusammenarbeit mit dem Deutschen Roten Kreuz, dem Verband der Heimkehrer und den Soldatenverbänden sowie den Traditionsgemeinschaften.
c) Die Veranstaltung von Zusammenkünften ehemaliger Stalingradkämpfer und der vorstehend unter b) genannten Heimkehrer auf Bundesebene."
Der Bund schloss im Jahre 1988 mit der Stadt Limburg einen Vertrag über die Einrichtung einer Stiftung mit dem Zweck, die im Jahre 1964 auf dem Hauptfriedhof der Stadt eingerichtete Stalingrad-Gedächtnisstätte zu pflegen und insgesamt "das Andenken der Stalingrad-Opfer zu wahren".
Auf dem letzten Bundestreffen am 2. Okt. 2004 wurde die Auflösung des Bundes Ehemaliger Stalingradkämpfer als eingetragener Verein beschlossen.
Bestandsbeschreibung
Dezember 2005 gelangten die Unterlagen des Bundes ehemaliger Stalingradkämpfer als Schenkung in das Bundesarchiv, Abteilung Militärarchiv. Weitere Abgaben erfolgten während des Jahres 2006.
Inhaltliche Charakterisierung
Umfangreiche Korrespondenzen mit Mitgliedern des Verbandes und Angehörigen ehemaliger Stalingrad-Kämpfern wurden von dem US-amerikanischen Militärhistoriker Ronald Mac Hirst geführt. Der Nachlass mit namensbezogener Erschließung wird vom Hoover Institution Archives in den USA verwahrt.
Zitierweise
BArch B 437/...