Drogenbeauftragte der Bundesregierung
Web Source
Extent and Medium
Schriftgut
141 Aufbewahrungseinheiten
9,7 laufende Meter
Creator(s)
- Drogenbeauftragte der Bundesregierung, 1992-
Scope and Content
Geschichte des Bestandsbildners
Im Jahr 1992 wurde im Bundesministerium des Innern die Geschäftsstelle des Drogenbeauftragten der Bundesregierung eingerichtet (siehe hierzu auch BArch B 106/305302). Das Amt hatte von 1992 bis 1998 der Parlamentarische Staatssektretär Eduard Lintner (CSU) inne. Als die rot-grüne Koalition Ende 1998 dem Bundesministerium für Gesundheit „die Federführung für die Drogenpolitik" übertrug, siedelte sie auch die Drogenbeauftragte der Bundesregierung Ende 1998 dort an (Schreiben der Bundesministerin für Gesundheit, Andrea Fischer, an den Bundesminister des Innern, Otto Schily, vom 5.11.1998, in: BArch B 106/362472). Damit unterstrich sie ihre Absicht, die Drogenpolitik stärker an gesundheitlichen Aspekten auszurichten und die Präventivarbeit zu intensivieren. Von 1998 bis 2001 hatte Christa Nickels (Bündnis 90/Die Grünen) das Amt inne, von 2001 bis 2005 Marion Caspers-Merk (SPD), von 2005 bis 2009 Sabine Bätzing (SPD), von 2009 bis 2013 Mechthild Dyckmanns (FDP) und seit 2014 Marlene Mortler (CSU). Ernannt wird die Drogenbeauftragte mit Zustimmung des Kabinetts durch den Bundesminister für Gesundheit.
Innerhalb des BMG nimmt die Drogenbeauftragte eine Sonderstellung ein. Während sie bis 2001 unmittelbar der Ministerin unterstellt war, ist sie seit der Ernennung von Marion Caspers-Merk nicht mehr in die Hierarchie des BMG eingebunden (siehe BArch B 353/202141).
Den Geschäftsverteilungsplänen des BMG (B 353) zufolge blieben die Aufgaben der GdD über die Laufzeit der Portion hinweg unverändert. In erster Linie soll sie koordinierende Funktionen bei der Formulierung der Drogenpolitik zwischen den beteiligten Ressorts übernehmen, die Bundesressorts bei internationalen Aktivitäten unterstützen, die Initiative zu sucht- und drogenpolitischen Konzeptionen ergreifen, den Drogen- und Suchtbericht sowie weitere Publikationen herausgeben und Anfragen von Einzelpersonen, Verbänden und ParlamentarierInnen beantworten, die allgemeine Sachfragen betrafen. Als regelmäßige Veröffentlichung gibt die Drogenbeauftragte den jährlich erscheinenden Drogen- und Suchtbericht heraus. Darüber hinaus hat die GdD die Geschäftsführung für die interministerielle Arbeitsgruppe „Sucht und Drogen" sowie die Drogen- und Suchtkommission beim BMG bzw. den Drogen- und Suchtrat inne.
Bearbeitungshinweis
B 467/1-227 bewertet und in Basys-S verzeichnet. Mit weiteren Abgaben ist zu rechnen. Sukzessive Verzeichnung in der Datenbank (Jan. 2014).
Bestandsbeschreibung
Der Bestand umfasst bisher lediglich eine Aktenabgabe, die im Jahr 2009 in das Bundesarchiv gelangt ist. Es handelt sich dabei um Unterlagen ab dem Jahr 1998, also seitdem die Drogenbeauftragte der Bundesregierung organisatorisch beim Bundesministerium für Gesundheit verankert ist. Weitere Überlieferung zum/zur Drogenbeauftragten der Bundesregierung enthalten die Bestände Bundesministerium des Innern (B 106), Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (B 189) sowie Bundesmnisterium für Gesundheit (B 353).
Vorarchivische Ordnung
Die Stelle bedient sich keines Aktenplans.
Umfang, Erläuterung
227 AE; Bislang als archivwürdig bewertet: 17 AE (Stand: 11/2015)
Zitierweise
BArch B 467/...